Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose)
Inhaltsverzeichnis
Krankheitsverlauf und mögliche Folgen
Nach durchgemachter Varizellen-Infektion bleibt das Varizella-Zostervirus lebenslang in Nervenknoten erhalten. Die Immunabwehr des Körpers verhindert eine Reaktivierung. Sinkt diese spezifische Immunabwehr nach Jahren unter einen gewissen Wert, kommt es zur Reaktivierung des Virus. Es zeigt sich das Krankheitsbild der Gürtelrose. Dabei handelt es sich um eine Nervenentzündung, die mit oder ohne Hautausschlägen einhergeht und mit erheblichen Schmerzen verbunden sein kann.
Die Schmerzen sind oft schwer behandelbar und führen zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität. Die Schmerzen kommen mit zunehmendem Alter häufiger vor.
Ein erhöhtes Risiko an Herpes Zoster und dessen Komplikationen zu erkranken, haben immungeschwächte Personen und Personen mit anderen schweren Grunderkrankungen. Auch über 50-jährige Personen nach einer COVID-19-Infektion haben ein erhöhtes Risiko an einem Herpes Zoster zu erkranken.
Weitere mögliche Komplikationen sind bakterielle Superinfektionen sowie eine Beteiligung von Augen oder zentralem Nervensystem. Außerdem gibt es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko von Herzinfarkten oder Schlaganfällen bei Patientinnen und Patienten mit einer Herpes-zoster-Infektion.
Die Herpes Zoster-Impfung
Um einer Erkrankung vorzubeugen, wird eine Impfung gegen Herpes Zoster für Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr empfohlen. Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen: empfohlen ist die Verwendung des Totimpfstoffs. Der Totimpfstoff wird zweimalig in einem Abstand von mindestens zwei Monaten verabreicht. In Ausnahmefällen kann eine Impfung bei bestimmten, schweren Grunderkrankungen auch für Personen unter 50 Jahren hilfreich sein, diesbezüglich berät Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Herpes Zoster-Impfung für Kinder
Die Impfung ist für Kinder weder zugelassen noch vorgesehen!
Herpes Zoster-Impfung für Erwachsene
Empfohlen ist die Impfung für alle Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Es ist keine Prüfung des Immunstatus vor der Impfung notwendig.
Bei bestimmten Personengruppen mit einem erhöhtem Risiko für Herpes Zoster (beispielsweise mit schweren Grunderkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen) wird die Impfung ab 18 Jahren empfohlen. Auch Personen, die bereits eine Herpes Zoster Infektion durchgemacht haben, können geimpft werden.
Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen: ein Lebendimpfstoff (Zostavax) und der Totimpfstoff Shingrix. Empfohlen ist die Verwendung des Totimpfstoffs, aufgrund der langanhaltenden Wirksamkeit zur Vorbeugung von Herpes Zoster. Der Totimpfstoff Shingrix ist seit Herbst 2021 in Österreich erhältlich.
Der Lebendimpfstoff Zostavax verliert nach wenigen Jahren an Wirksamkeit und ist bei Immunschwäche ungeeignet. Daher wird er nicht mehr empfohlen.
Hinweis
Der Totimpfstoff wird zweimalig intramuskulär (i.m.) in einem Abstand von mindestens zwei Monaten (zwei bis sechs Monate möglich) verabreicht. Derzeit ist keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung verfügbar.
Quelle: Impfplan Österreich 2023
Hinweis
Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal