Impfungen vor der Schwangerschaft
Inhaltsverzeichnis
Warum ist der Impfschutz in der Schwangerschaft wichtig?
Bestimmte Infektionen können in der Schwangerschaft bei ungeborenen Kindern zu schweren Fehlbildungen und gesundheitlichen Komplikationen führen. Auch Frühgeburten und Fehlgeburten können dadurch ausgelöst werden. Den besten Schutz vor schweren Infektionskrankheiten und ihren Folgen bieten Impfungen. Gerade in der Schwangerschaft ist dieser Schutz ungemein wichtig. Zum Beispiel sind folgende Infektionen durch Impfungen vermeidbar:
- Röteln: Eine Infektion, besonders in der Frühschwangerschaft, kann beim Kind zu schweren Fehlbildungen führen, z.B. des Gehirns und des Herzens, sowie zu Trübungen der Augenlinse oder zu Innenohrschwerhörigkeit.
- Masern: Bei einer Infektion ist das Risiko einer Frühgeburt erhöht. Vor allem bei einer Infektion in der Spätschwangerschaft besteht zudem die Gefahr, dass das Kind mit Masern auf die Welt kommt. Die Erkrankung kann bei Neugeborenen aufgrund des unreifen Immunsystems lebensbedrohlich sein.
- Windpocken (Varizellen, Feuchtblattern): Eine Infektion kann beim ungeborenen Kind zum sogenannten Varizellensyndrom führen (Fehlbildungen der Augen, Gliedmaßen, Haut und des Gehirnes).
- Influenza (echte Grippe): Für Schwangere besteht ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Krankheitsfolgen. Hohes Fieber bei der Mutter kann außerdem zu Fehlgeburten sowie zu vorzeitigen Wehen führen.
- Hepatitis A und Hepatitis B: Eine Infektion geht mit einem erhöhten Risiko für Fehl- und Frühgeburten einher. Mehr zum Thema: Hepatitis: Was ist das?
Bei einer geplanten Schwangerschaft ist es daher sinnvoll, sich schon im Vorfeld über den eigenen Impfstatus zu erkundigen und gegebenenfalls fehlende Impfungen aufzufrischen.
Mehr zum Thema: Impfungen im Überblick
Wie kann ich den Impfstatus überprüfen lassen?
Bei einem Arztbesuch kann der Impfstatus überprüft werden. Eine gute Gelegenheit dazu besteht z.B. bei einer Allgemeinmedizinerin/einem Allgemeinmediziner oder in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen. Zunächst kontrolliert die Ärztin/der Arzt anhand des Impfpasses, ob alle laut Impfplan Österreich empfohlenen Schutzimpfungen in Anspruch genommen wurden. Ist kein Impfpass vorhanden, kann eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, um das Vorliegen eines Schutzes (Immunität) zu überprüfen. Bei dieser kostenpflichtigen Untersuchung wird das Blut auf Antikörper für bestimmte Infektionen untersucht. Stellt die Ärztin oder der Arzt eine fehlende Immunität fest, kann noch vor Schwangerschaftsbeginn geimpft oder aufgefrischt werden.
Welche Impfungen werden bei Kinderwunsch empfohlen?
Frauen mit Kinderwunsch sollen prinzipiell die im Impfplan Österreich allgemein empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchführen lassen.
Bei Kinderwunsch sollte insbesondere der Schutz hinsichtlich der folgenden Erkrankungen überprüft und gegebenenfalls möglichst rasch ergänzt werden:
- Masern-Mumps-Röteln: Von einem ausreichenden Schutz gegen Masern-Mumps-Röteln ist auszugehen, wenn zwei schriftlich bestätigte Lebendimpfungen vorliegen oder ein entsprechender Schutz mittels Bluttest nachgewiesen wurde.
- Windpocken (Varizellen, Feuchtblattern): Von einem ausreichenden Schutz gegen Feuchtblattern ist auszugehen, wenn zwei schriftlich bestätigte Impfungen vorliegen oder ein entsprechender Schutz mittels Bluttest nachgewiesen wurde.
- Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-(Kinderlähmung): Die Impfung soll im Rahmen der allgemeinen Empfehlung alle zehn Jahre aufgefrischt werden.
- Influenza (Grippeimpfung): Die Impfung wird jedenfalls für alle Frauen empfohlen, die während der Grippesaison (in den Herbst-/Wintermonaten) schwanger werden möchten.
Bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen (Masern-Mumps-Röteln, Windpocken) sollte ein Mindestabstand von einem Monat zur Konzeption eingehalten und daher in dieser Zeit noch zuverlässig verhütet werden.
Welche Impfungen sind in der Schwangerschaft möglich und empfohlen?
Impfungen mit Totimpfstoffen sind auch in der Schwangerschaft möglich und teilweise auch ausdrücklich empfohlen, sollten jedoch erst im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) erfolgen. Hingegen sollen Impfungen mit Lebendimpfstoffen (zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden, selbst wenn bisher keine schädigenden Wirkungen dokumentiert wurden.
Mehr zum Thema: Die verschiedenen Arten von Impfstoffen
Hinweis
Eine versehentlich in der Schwangerschaft verabreichte Impfung mit Lebendimpfstoffen stellt keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Schwangeren werden folgende Impfungen empfohlen:
- Keuchhusten: Um einen bestmöglichen Schutz des Neugeborenen vor Keuchhusten zu erreichen, ist diese Impfung während jeder Schwangerschaft, idealerweise in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche, empfohlen. Die Verabreichung der Impfung erfolgt als Mehrfachimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten oder Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).
- Influenza (Grippeimpfung): Da Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe nimmt, wird die gut verträgliche Impfung vor und auch während der Influenzasaison im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel dringend empfohlen, sollte aber auch bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Grippewelle unmittelbar bevorsteht.
- Tetanus: zum Schutz der Mutter und des Neugeborenen, wird durch den Mehrfachimpfstoff mit Keuchhusten abgedeckt.
Wohin kann ich mich wenden?
Zur Beratung bei unklarem Impfstatus bzw. zum Impfen im Zusammenhang mit Kinderwunsch und Schwangerschaft stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- niedergelassene Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin
- niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte für Gynäkologie
- Gesundheitszentren und Bezirkshauptmannschaften
Hier finden Sie die Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für Impfungen für Erwachsene werden nicht von der Sozialversicherung übernommen. Die Impfstoffe müssen nach Vorlage eines Rezeptes in der Apotheke erworben werden. Für die Durchführung der Impfung verrechnet die Ärztin/der Arzt ein Impfhonorar.
Hinweis
Für die Gratis-Masern-Impfaktion gibt es keine Altersgrenze. Der Impfstoff ist bei allen öffentlichen Impfstellen für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat kostenfrei erhältlich
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz