„Spirale danach“
Wie wirkt die „Spirale danach“?
Die „Spirale danach“ wirkt wie ein Fremdkörper und verhindert so die Einnistung der Eizelle in der
Gebärmutter. Das Kupfer der Spirale beeinflusst das Milieu in der Gebärmutter und in den Eileitern. Dadurch wird die Befruchtungsfähigkeit der Samenzellen gestört.
Nähere Informationen zur Kupferspirale finden Sie hier.
Wie zuverlässig ist die „Spirale danach“?
Die Sicherheit der „Spirale danach“ hängt davon ab, wie viel Zeit seit dem ungeschützten Geschlechtsverkehr vergangen ist. Sie wirkt in den meisten Fällen innerhalb der ersten fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Ob die „Spirale danach“ auch tatsächlich ihren Zweck erfüllt hat, lässt sich von der Frau nicht durch eindeutige äußere Anzeichen (z.B. eine Zwischenblutung) feststellen. Nach dem Einsetzen kommt es normalerweise rechtzeitig zur üblichen Monatsblutung, die sich jedoch etwas verzögern kann.
Wann ist die „Spirale danach“ sinnvoll?
Jede Frau im gebärfähigen Alter kann in eine Situation kommen, in der sie eine Notfallverhütung benötigt, um eine mögliche ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.
Mögliche „Notfälle“:
- Fehlende Verhütung
- Fehler bei der Anwendung des Verhütungsmittels – beispielsweise:
- Abgerutschtes oder gerissenes Kondom
- Vergessen der Pilleneinnahme
- Verrutschtes Diaphragma
- Überschrittener Termin für die Dreimonatsspritze (um mehr als zwei Wochen)
- Vergewaltigung
Die „Spirale danach“ ist dann zu empfehlen, wenn eine Langzeitverhütung gewünscht wird. Die Spirale kann fünf Jahre in der Gebärmutter bleiben und so eine ungewollte Schwangerschaft verhindern.
Wie bei jedem anderen Arzneimittel können auch bei der „Spirale danach“ Nebenwirkungen auftreten. Mehr Informationen über Vor- und Nachteile erhalten Sie unter: .
Wohin kann ich mich wenden?
Die „Spirale danach“ darf ausschließlich von einer Frauenärztin/einem Frauenarzt nach einer eingehenden Untersuchung eingesetzt werden. Die Kosten dafür werden nicht von der Sozialversicherung übernommen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Claudia Linemayr-Wagner, Mag. Angela Tunkel