Hospiz-/Palliativversorgung: Beratung & Hilfe
Inhaltsverzeichnis
Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrer Nähe
Informationen zu Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrer Nähe können Ihnen
- Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt,
- Fachärztinnen und Fachärzte bzw.
- bei einem stationären Aufenthalt das Personal im Krankenhaus
zukommen lassen.
Welche Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, können Sie auf den Gesundheitsseiten der Bundesländer in Erfahrung bringen.
Online finden Sie eine Auflistung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrer Nähe zudem unter HOSPIZ Österreich.
Palliativpatientinnen und Palliativpatienten sowie ihre An- und Zugehörigen in Wien können Angebote von Wiener Hauskrankenpflege-Anbietern in Anspruch nehmen, die Hospiz- und Palliativversorgung in die mobile Betreuung und Pflege zu Hause integriert haben. Weitere Informationen finden Sie unter HPC-Mobil.
Selbsthilfegruppen
In Selbsthilfegruppen können Gespräche mit Menschen in ähnlichen Situationen geführt sowie Erfahrungen und wichtige Informationen ausgetauscht werden. Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
Informationen zur Organisation und Finanzierung von Rollstuhl, Pflegebett, Sanitärbedarf etc. finden Sie unter Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Palliativpflege
Die Pflege unheilbar kranker Menschen kann bereichernd, aber auch sehr belastend sein. Hier finden Sie Informationen zur Familienhospizkarenz und Tipps für pflegende Angehörige.
In vielen Fällen ist eine Unterstützung durch eine professionelle Pflegekraft notwendig. Informationen zur 24-Stunden-Betreuung finden Sie unter Informationen zur 24-Stunden-Betreuung in Österreich (Sozialministerium).
Finanzielle Unterstützung
Die Versorgung eines unheilbar kranken Menschen kann mit hohen Kosten verbunden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragt werden.
Können Kosten für ein Hospiz nicht zur Gänze getragen werden, kann unter Umständen mit der gewünschten Einrichtung ein individueller Finanzierungsplan erstellt werden. Für Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen stellt die Österreichische Krebshilfe unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Sozialhilfe
Sollten die Selbstbehalte für Behandlungs- und Versorgungskosten nicht durch die Patientin oder den Patienten bzw. deren An- und Zugehörige übernommen werden können, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe-Unterstützung zu beantragen.
Steuerliche Begünstigungen
Außergewöhnliche Belastungen, die durch die Krankheit entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Pflegegeld
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Pflegegeld (oesterreich.gv.at).
Rezeptgebührenbefreiung
Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung finden Sie auf der Web-Seite der Österreichischen Sozialversicherung.
Hinweis
Viele Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung werden kostenfrei angeboten. Kosten für Behandlungen auf einer Palliativstation werden von der Krankenkasse übernommen. Bei einigen Krankenkassen ist dabei ein Selbstbehalt vorgesehen.
Behindertenpass
Bei einem Grad der Behinderung bzw. einer Einschränkung der Berufsfähigkeit von 50 Prozent kann ein Behindertenpass beantragt werden. Weitere Informationen – z.B. zu Anspruchsvoraussetzungen bzw. Leistungen, die bei Besitz eines Behindertenpasses in Anspruch genommen werden können – finden Sie auf den Serviceseiten des Sozialministeriums.
Rechtliche Informationen
Patientenverfügung
Um medizinisches Personal über die persönlichen medizinischen Behandlungswünsche zu informieren, kann eine Patientenverfügung verfasst werden. Diese tritt in Kraft, wenn eine Patientin oder ein Patient krankheitsbedingt nicht mehr ausreichend ansprechbar bzw. entscheidungsfähig ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Vorsorgevollmacht und gewählte Erwachsenenvertretung
In manchen Fällen können Entscheidungen des täglichen Lebens bzw. bezüglich medizinischer Eingriffe von der Patientin oder vom Patienten krankheitsbedingt nicht mehr selbst getroffen werden. Dann kann dies ein naher Angehöriger in Vertretung der Patientin oder des Patienten übernehmen. Dies kann auch notwendig werden, wenn die Kommunikation zwischen dem medizinischen Personal und der Patientin oder dem Patienten nicht mehr ausreichend möglich ist. Um zu bestimmen, welche Angehörige oder welcher Angehöriger diese Entscheidungen treffen soll, kann eine Vorsorgevollmacht verfasst werden. Wenn weder eine Vorsorgevollmacht existiert, noch eine gewählte Erwachsenenvertretung – früher Sachwalter:in – besteht, wird eine gesetzliche bzw. gerichtliche Erwachsenenvertretung aktiviert. Dabei erklärt sich eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger dazu bereit, Entscheidungen für die Patientin oder den Patienten zu treffen.
Weiterführende Informationen zur Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich
Ausführliche Informationen zur Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich finden Sie auch unter:
Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal