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Diabetes: Beratung & Hilfe

Hier finden Sie ausgewählte Service- und Beratungsangebote zu Diabetes: Adressen, Versorgung mit Heilbehelfen und Infos zu finanziellen Unterstützungen.

Adressen

Therapie Aktiv – Diabetes im Griff
Hier finden Sie Listen der Therapie Aktiv-Ärztinnen und Ärzte in allen Bundesländern.

Selbsthilfegruppen
Diabetes-Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe finden Sie über die Suche nach Selbsthilfegruppen.

Diabetesberaterinnen & Diabetesberater:
VÖD Verband Österreichischer DiabetesberaterInnen
Universitätsklinik für Innere Medizin
Diabetesambulanz
Auenbruggerplatz 15
8036 Graz
Telefon: +43 (0) 316 385 86823
E-Mail: barbara.semlitsch@voed-diabetesberater.at
www.diabetesberater.at

Diätologen
Verband der Diätologen Österreichs
Grüngasse 9/Top 20
1050 Wien
Telefon: +43 (0) 1/60 27 960
Fax: +43 (0) 1/60 03 824
E-Mail: office@diaetologen.at
www.diaetologen.at

Orthopädieschuhmacher
Österreichischer Zentralverband für Orthopädie-Schuhtechnik
Bahnhofstraße 4
3204 Kirchberg
Telefon: +43 (0) 2722 / 7320
www.zv-ortho.at

Diabetische Fusspflege
Listen der diabetischen Fusspflegerinnen und Fusspfleger in Österreich sind über die Wirtschaftkammer des jeweiligen Bundeslandes verfügbar (Stichwort-Suche: „diabetische Fusspflege”).

ÖDG Österreichische Diabetes Gesellschaft
Währingerstraße 76/13
1090 Wien
Telefon: +43 (0) 650/77 03 378
Fax: +43 (0) 1/26 45 229
E-Mail: office@oedg.at
www.oedg.org
Liste aller Diabetesambulanzen in Österreich

Heilbehelfe

Die Diabetikerversorung mit Heilbehelfen wie Blutzzuckermessgeräten, Insulispritzen, Pens etc. erfolgt über die zuständige Krankenkasse. Allgemeine Informationen zum Thema: Heilbehelfe & Hilfsmittel.

Finanzielle Unterstützung

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Diabetikerinnen und Diabetikern finanzielle Unterstützungen oder Erleichterungen gewährt.

Steuerliche Begünstigungen

Liegt eine Behinderung vor, können Diabetikerinnen und Diabetiker bei der Arbeitnehmerveranlagung einen pauschalierten Freibetrag für Diätverpflegung anführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) sowie Kosten der Heilbehandlung (z.B. Medikamente) unter bestimmten Bedingungen bei der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben.

Liegt keine Behinderung vor, können Kosten, die durch die Krankheit entstehen (z.B. Zahnersatz, Rezeptgebühren, Spitalskosten), ebenfalls unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Bei Diabetikerinnen und Diabetikern, die eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, kann es ebenfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung der Krankheitskosten kommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung gibt es als Download auf www.oesterreich.gv.at.

Erhöhte Familienbeihilfe

Ein Antrag auf Erhöhung der Familienbeihilfe für Diabetes-kranke Kinder mit einem erheblichen Behinderungsgrad wird beim Finanzamt gestellt. Ob eine entsprechende Behinderung vorliegt, entscheiden Sachverständige des Bundessozialamtes. Das Antragsformular für die erhöhte Familienbeihilfe sowie ausführliche Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.

Rezeptgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Rezeptgebühr möglich. Informationen über die Rezeptgebührenbefreiung finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherung. Für den Antrag ist die jeweilige Krankenkasse zuständig.

Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Den Antrag auf Pflegegeld bzw. auf eine Erhöhung des Pflegegeldes reichen Sie bei der Sozialversicherung ein. Weitere Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at.

Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen und/oder eine Zuschuss-Leistung zu Fernsprechentgelten beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der GIS.

Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Er enthält die persönlichen Daten der Inhaberin/des Inhabers, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung. Der Behindertenpass bietet die Möglichkeit, finanzielle Hilfen oder Ermäßigungen (z.B. bei den ÖBB, diversen kulturellen Veranstaltungen etc.) zu nutzen.

Diabetes und seine Folgeerkrankungen können zu Behinderungen führen. Wer einen Behindertenpass bekommen kann und wie man diesen erhält, erfahren Sie beim Bundessozialamt. Neben diesen Informationen bietet

Die Website des Sozialministeriumsservice bietet darüberhinaus auch Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit und zu Vergünstigungen. Außerdem kann das Antragsformular für den Behindertenpass heruntergeladen werden.

Zusätzlich informiert www.oesterreich.gv.at über das Thema.

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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