Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Ärztin für Allgemeinmedizin und Arzt für Allgemeinmedizin (auch Praktische Ärztintisch und Praktischer Arzt, umgangssprachlich auch Hausärztin oder Hausarzt).
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Für die Tätigkeit als Ärztin für Allgemeinmedizin und Arzt für Allgemeinmedizin müssen die dafür notwendigen Voraussetzungen (abgeschlossene Ausbildung, Eintragung in die Ärzteliste etc.) erfüllt sein. Nähere Informationen finden Sie unter Ärztin und Arzt.
Folgende Aufgaben fallen unter anderem in das Tätigkeitsfeld der Ärztin für Allgemeinmedizin und des Arztes für Allgemeinmedizin:
- Patientinnen- und patientenorientierte Früherkennung von Erkrankungen,
- Gesundheitsförderung, -vorsorge, -nachsorge,
- Diagnostik und Behandlung jeder Art von Erkrankungen (inklusive lebensbedrohlicher Krankheitszustände, z.B. Notfallmaßnahmen),
- allgemeinmedizinische Betreuung behinderter, chronisch kranker und alter Menschen,
- Diagnostik und Behandlung milieubedingter Schäden,
- Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen,
- Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen für die Patientinnen und Patienten,
- Zusammenarbeit mit Fachärztinnen und Fachärzten, anderen Gesundheitsberufen und Einrichtungen des Gesundheitswesens (vor allem Krankenhäuser).
Wo arbeiten Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin?
Ärztinnen und Ärzte arbeiten freiberuflich oder in einem Dienstverhältnis in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens:
- Ordination (Praxis) oder Gruppenpraxis,
- Krankenhäuser (auch Universitätskliniken),
- Ambulatorien,
- Rettungswesen,
- Rehabilitations- oder Kuranstalten,
- Bezirks-, Magistratsbehörden,
- Bundesheer sowie
- Polizei.
Aber auch in anderen Tätigkeitsfeldern findet man Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, z.B. in der Arbeitsmedizin, in Schulen, in der Forschung, Planung und Qualitätssicherung, in der pharmazeutischen Industrie oder im Versicherungswesen.
Fundierte Ausbildung
Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Ärzte für Allgemeinmedizin müssen eine lange Ausbildung durchlaufen. Zuerst absolvieren sie ein sechsjähriges (zwölf Semester) Diplomstudium (Masterstudium) der Humanmedizin an einer Medizinischen Universität, Medizinischen Fakultät einer Universität oder akkreditierten Privatuniversität (Doktorat der gesamten Heilkunde). Im Anschluss müssen sie im Rahmen der Ausbildung eine mindestens neunmonatige praktische Ausbildung (Basisausbildung) zur Vermittlung klinischer Basiskompetenzen in chirurgischen und konservativen Fachgebieten absolvieren. Es folgt eine zumindest dreiunddreißig Monate dauernde praktische Ausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einer anerkannten Ausbildungsstätte (u.a. Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Universitäten, Lehrpraxen). Danach müssen sie die Prüfung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin erfolgreich ablegen.
Nach dieser Ausbildung besteht für sie eine Fortbildungspflicht. Diese Fortbildungen werden von den Ärztekammern, den wissenschaftlichen Gesellschaften, Krankenanstalten und anderen anerkannten Einrichtungen organisiert. Allgemeinmediziner:innen können auch Spezialdiplome der Österreichischen Ärztekammer erwerben, etwa für Psychotherapeutische Medizin, Geriatrie, Zertifikate für Ärztliche Wundbehandlung u.v.m. Durch Spezialisierung im Rahmen des Additivfaches Geriatrie kann die Qualität der umfassenden Betreuung älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten noch weiter verbessert werden.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Im Krankenhaus
Während eines stationären Aufenthalts anfallende medizinische Kosten, die auch die ärztliche Leistung inkludieren, übernehmen die Sozialversicherung und das jeweilige Bundesland. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?
Bei einem Rehabilitations- oder Kuraufenthalt
Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Rehabilitations- oder Kuraufenthaltes von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Kuraufenthalte sind allerdings von den Versicherten Zuzahlungen zu leisten – abhängig von den Einkommensverhältnissen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.
Im niedergelassenen Bereich
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen. Als Patient:in fallen für Sie bei der Behandlung in einer Kassenpraxis (Kassenpraxen haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung) keine Kosten an. Bei einigen Sozialversicherungsträgern ist allerdings für medizinische Leistungen (mit Ausnahmen) ein Selbstbehalt vorgesehen. Leistungen, die nicht von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden, müssen auch bei den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten von den Patientinnen und Patienten privat gezahlt werden.
Nehmen Sie die Leistungen einer Wahlärztin oder eines Wahlarztes in Anspruch, zahlen Sie das Honorar direkt an die Ärztin oder den Arzt. Ein Teil dieser Kosten wird Ihnen von Ihrem Krankenversicherungsträger auf Antrag rückerstattet. Nähere Informationen zu den Kosten eines Arztbesuchs finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Informative Links
- Österreichische Ärztekammer: www.aerztekammer.at
- Österreichische Akademie der Ärzte (Spezialdiplome etc.)
- Broschüre des BMSGPK über Gesundheitsberufe: www.sozialministerium.at
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Ärztegesetz 1998, BGBI. I Nr. 169/1998, i.d.g.F.
- Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBI. II Nr. 147/2015, i.d.g.F.
- Verordnung über Medizinische Universitäten in Österreich (Medizinische Universitäten Verordnung 2016 – MUVO 2016), BGBl. II Nr. 408/2015, i.d.g.F.
- Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten, BGBI. Nr. 489/1995, i.d.g.F.
- Universitätsgesetz 2002, BGBI. Nr. 120, i.d.g.F.
Zudem gibt es weitere Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer, die unter www.aerztekammer.at zu finden sind.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichische Ärztekammer