Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Fachärztin und Facharzt

Für die Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt müssen die dafür notwendigen Voraussetzungen (abgeschlossene Ausbildung, Facharztprüfung, Eintragung in die Ärzteliste etc.) erfüllt sein. Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten in 31 unterschiedlichen Sonderfächern.

Offizielle Berufsbezeichnung

Fachärztin und Facharzt (z.B. für Neurologie, Kinder- und Jugendheilkunde).

Hinweis

Eine Auflistung der verschiedenen Fachrichtungen finden Sie in der Broschüre des BMSGPK über Gesundheitsberufe ab Seite 15 (Broschüre 2020).

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten freiberuflich oder in einem Dienstverhältnis in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens:

  • Ordination (Praxis) oder Gruppenpraxis,
  • Krankenhäuser (auch Universitätskliniken),
  • Ambulatorien,
  • Rettungswesen,
  • Rehabilitations- oder Kuranstalten,
  • Bezirks-, Magistratsbehörden,
  • Bundesheer sowie
  • Polizei.

Aber auch in anderen Tätigkeitsfeldern findet man Fachärztinnen und Fachärzte, z.B. in der Forschung, Planung und Qualitätssicherung, in der pharmazeutischen Industrie oder im Versicherungswesen.

Fundierte Ausbildung

Fachärztinnen und Fachärzte müssen eine lange Ausbildung durchlaufen. Zuerst absolvieren sie ein sechsjähriges (zwölf Semester) Diplomstudium (Masterstudium) der Humanmedizin an einer Medizinischen Universität, Medizinischen Fakultät einer Universität oder akkreditierten Privatuniversität (Doktorat der gesamten Heilkunde).

Im Rahmen der Ausbildung müssen angehende Fachärztinnen und Fachärzte eine mindestens neunmonatige praktische Ausbildung (Basisausbildung) zur Vermittlung klinischer Basiskompetenzen in chirurgischen und konservativen Fachgebieten absolvieren. Es folgt eine zumindest dreiundsechzig Monate (Ausnahme: Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) dauernde Ausbildung in anerkannten Ausbildungsstätten (u.a. Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Universitäten, Lehrpraxen) mit Sonderfachgrundausbildung sowie -schwerpunktausbildung. Im Anschluss muss die Facharztprüfung mit Erfolg bestanden werden.

Nach dieser Ausbildung besteht für sie eine Fortbildungspflicht. Diese Fortbildungen werden von den Ärztekammern, den wissenschaftlichen Gesellschaften, Krankenanstalten und anderen anerkannten Einrichtungen organisiert. Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von anerkannten Weiterbildungen Spezialdiplome der Österreichischen Ärztekammer (etwa für Akupunktur) sowie Zertifikate (etwa für Sonographie/Ultraschall) erwerben.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Während eines stationären Aufenthalts anfallende medizinische Kosten, die auch die ärztliche Leistung inkludieren, übernehmen die Sozialversicherung und das jeweilige Bundesland. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Bei einem Rehabilitations- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Rehabilitations- oder Kuraufenthaltes von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Kuraufenthalte sind allerdings von den Versicherten Zuzahlungen zu leisten – abhängig von den Einkommensverhältnissen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Im niedergelassenen Bereich

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben mit den Krankenversicherungsträgern Verträge abgeschlossen. Als Patient:in fallen für Sie bei der Behandlung in einer Kassenpraxis (Kassenpraxen haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung) keine Kosten an. Bei einigen Sozialversicherungsträgern ist allerdings für medizinische Leistungen (mit Ausnahmen) ein Selbstbehalt vorgesehen. Leistungen, die nicht von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden, müssen auch bei den Vertragsärzten von den Patientinnen und Patienten privat gezahlt werden.

Nehmen Sie die Leistungen einer Wahlärztin oder eines Wahlarztes in Anspruch, zahlen Sie das Honorar direkt an die Ärztin oder den Arzt. Ein Teil dieser Kosten wird Ihnen von Ihrem Krankenversicherungsträger auf Antrag rückerstattet. Nähere Informationen zu den Kosten eines Arztbesuchs finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

Zudem gibt es weitere Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer, die unter www.aerztekammer.at zu finden sind.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Österreichische Ärztekammer

Zurück zum Anfang des Inhaltes