Ordinationsassistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Ordinationsassistent:in, vormals Ordinationsgehilfin und Ordinationsgehilfe
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten helfen bei medizinischen Maßnahmen.
Der Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfasst v.a.:
- Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen,
- Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen sowie Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren inkl. der Blutentnahme aus Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik,
- Blutentnahme aus der Vene (jedoch nicht bei Kindern),
- Betreuung der Patientinnen und Patienten,
- Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte, sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung,
- Durchführung organisatorischer und administrativer Tätigkeiten.
Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten arbeiten nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine Ärztin oder einen Arzt, gegebenenfalls auch durch eine oder einen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Wo arbeiten Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten?
Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten arbeiten in ärztlichen Praxen, nicht bettenführenden Organisationseinheiten einer Krankenanstalt, Ambulatorien sowie Sanitätsbehörden.
Fundierte Ausbildung
Die Ordinationsassistenz ersetzt die bisherige Ordinationshilfe. Die Ausbildung umfasst mindestens 650 Stunden. Davon besteht mindestens die Hälfte aus Praxis, mindestens ein Drittel aus Theorie. Die Ausbildung kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, sofern an diesem Ausbildungsort alle vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Die theoretische Ausbildung wird an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder einem Lehrgang für Ordinationsassistenz absolviert. Der Beruf wurde mit dem MABG neu geregelt. Bisherige Ordinationsgehilfinnen und Ordinationsgehilfen sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Ordinationsassistent:in zu tragen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Leistungen der Ordinationsassistenz werden über den Arzt- bzw. Ambulatoriumsbesuch abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK
- Berufsverband der Arztassistentinnen nud Arztassistenten Österreich (BdA) www.arztassistenz.at
- Berufsverband DMTF/MAB Österreich www.dmtf-mab.at
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
- Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich