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Desinfektionsassistenz

Desinfektionsassistentinnen und Desinfektionsassistenten sind vertraut mit der Reduktion und Beseitigung von Mikroorganismen und parasitären makroskopischen Organismen.

Sie arbeiten nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Sie arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenanstalten, Arztpraxen und Desinfektionsanstalten.

Offizielle Berufsbezeichnung

Desinfektionsassistent:in, vormals Desinfektionsgehilfin und Desinfektionsgehilfe

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Der Tätigkeitsbereich der Desinfektionsassistenz umfasst v.a.:

  • Übernahme von kontaminierten Instrumentarien sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren Reinigung (manuell und maschinell),
  • Sicht- und Funktionskontrollen an gereinigten Instrumentarien,
  • Vorbereitung und Durchführung von Desinfektionen sowie Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren,
  • Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen,
  • Überwachung, Kontrolle und Dokumentation des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses,
  • Lagerung des Sterilguts und Kontrolle des Haltbarkeitsdatums sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Ver- und Gebrauchsgütern,
  • Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion,
  • Reduktion und Beseitigung (Entwesung, Entlausung) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen,
  • Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung.

Fundierte Ausbildung

Die Desinfektionsassistenz ersetzt die bisherige Desinfektionsgehilfin und den bisherigen Desinfektionsgehilfen. Die Ausbildung umfasst mindestens 650 Stunden, mindestens die Hälfte erfolgt in der praktischen Ausbildung, mindestens ein Drittel ist theoretischer Unterricht. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Desinfektionsassistenz. Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) den Berufstitel Desinfektionsgehilfin oder Desinfektionsgehilfe hatten, sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Desinfektionsassistent:in zu tragen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen einer Desinfektionsassistentin oder eines Desinfektionsassistenten werden über den Krankenhaus- bzw. Arztbesuch abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

  • Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
  • Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich

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