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Röntgenassistenz

Die Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenuntersuchungen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen.

Die Röntgenassistenz arbeitet nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine Ärztin oder einen Arzt, gegebenenfalls auch durch eine Radiologietechnologin oder einen Radiologietechnologen.

Offizielle Berufsbezeichnung

Röntgenassistent:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst v.a.:

  • Durchführung standardisierter Thoraxröntgen (Brustkorb),
  • Durchführung standardisierter Röntgen am Skelettsystem (z.B. Bildwandler),
  • Durchführung standardisierter Knochendichtemessungen (DEXA),
  • Durchführung standardisierter Mammographien,
  • Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie und Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  • Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und Urogenital-Trakts,
  • Transferierung und Assistenz bei der Lagerung von Patientinnen und Patienten bei Röntgen- und radiologischen Untersuchungen,
  • die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume sowie
  • das Organisieren, Verwalten und Zureichen erforderlicher Materialien.

Wo arbeiten Röntgenassistentinnen und Röntgenassistenten?

Röntgenassistentinnen und Röntgenassistenten arbeiten u.a. in Krankenhäusern, Ambulatorien, Arztpraxen, Diagnosezentren.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung in der Röntgenassistenz umfasst mindestens 1.300 Stunden. Davon ist mindestens die Hälfte praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel theoretischer Unterricht. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Röntgenassistenz. Die Berufsbezeichnung der Röntgenassistenz wurde mit Inkrafttreten des Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) neu geschaffen. Bisher fiel die Tätigkeit in den Bereich der Diplomierten medizinisch-technischen Fachkräfte. Gemäß dem neuen MABG sind bisherige Medizinisch-technische Fachkräfte berechtigt, die Berufsbezeichnung „Röntgenassistent:in“ zu tragen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der Röntgenassistenz werden über den Arztbesuch bzw. Krankenhausaufenthalt abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

  • Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
  • Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich

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