Obduktionsassistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Obduktionsassistent:in, vormals Prosekturgehilfin und Prosekturgehilfe
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Der Tätigkeitsbereich der Obduktionsassistenz umfasst v.a.:
- Wartung und Aufbereitung der für die Obduktion erforderlichen Instrumente sowie des Obduktionstisches,
- Assistenz bei der Leichenöffnung und bei der Organ- oder Probenentnahme,
- Mitwirkung bei anatomischen Präparationen,
- Durchführung von Konservierungsverfahren,
- Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Obduktionsraums, der Gerätschaften und der Instrumente,
- Assistenz bei der Dokumentation der Leichenöffnung (u.a. Fotodokumentation) und
Versorgung und Vorbereitung der Verstorbenen für die Bestattung (Waschen, Rasieren, Ankleiden etc.).
Wo arbeiten Obduktionsassistentinnen und Obduktionsassistenten?
Obduktionsassistentinnen und Obduktionsassistenten arbeiten in pathologischen oder gerichtsmedizinischen Abteilungen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenanstalten sowie Instituten für Gerichtsmedizin.
Fundierte Ausbildung
Die Ausbildung in der Obduktionsassistenz umfasst mindestens 650 Stunden, wobei mindestens die Hälfte auf die praktische und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung entfällt. Die Ausbildung erfolgt in einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Obduktionsassistenz. Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) den Berufstitel Prosekturgehilfin oder Prosekturgehilfe hatten, sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Obduktionsassistent:in zu tragen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Leistungen der Obduktionsassistenz werden über den Krankenhausaufenthalt abgerechnet.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK.
- Berufsverband DMTF/MAB Österreich www.dmtf-mab.at
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
- Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.
- Leichenöffnung/Obduktion (Kranken- und Kuranstaltengesetz, KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, i.d.g.F.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich