Laborassistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Laborassistent:in
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Tätigkeiten der Präanalytik (vor der Analyse) umfassen v.a.:
- Mitwirkung an der Gewinnung von Untersuchungsmaterialien inkl. der Blutentnahme aus Venen und Kapillaren,
- Vorbereitung der Geräte, Reagenzien und Proben,
- Überprüfung der Geräte auf Funktionstüchtigkeit inkl. Qualitätskontrolle.
Tätigkeiten in der Analytik umfassen v.a.:
- Durchführung einfacher automatisierter sowie manueller Analysen von Routineparametern.
Tätigkeiten in der Postanalytik (nach der Analyse) sind v.a.:
- Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Geräten hinsichtlich einer konkreten Probe,
- Dokumentation der Analyseergebnisse,
- Archivierung bzw. Entsorgung des Probenmaterials,
- Wartung der Geräte.
Wo arbeiten Laborassistentinnen und Laborassistenten?
Laborassistentinnen und Laborassistenten arbeiten in Krankenhäusern, Laboratorien, Sanatorien, Rehabilitationszentren, Ambulatorien, Blutspendedepots, Forschungs- und Universitätsinstituten, Arztpraxen etc.
Fundierte Ausbildung
Die Ausbildung in der Laborassistenz umfasst mindestens 1.300 Stunden, wobei mindestens die Hälfte auf die praktische und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung entfällt. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Laborassistenz. Diplomierte Medizinisch-technische Fachkräfte sind berechtigt, Laborassistenz auszuüben.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Leistungen der Laborassistenz werden über den Arztbesuch bzw. Krankenhausaufenthalt abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK.
- Berufsverband DMTF/MAB Österreich www.dmtf-mab.at
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
- Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich