Tierärztin und Tierarzt
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
- Tierärztin und Tierarzt,
- Veterinärmediziner:in.
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Der tierärztliche Beruf umfasst jede auf veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die der Verhütung, Linderung und Heilung von Leiden und Krankheiten der Tiere dient. Weiters wirken Tierärztinnen und Tierärzte bei der Erhaltung und Entwicklung eines gesunden und somit leistungsfähigen Tierbestandes unter Berücksichtigung des Tierschutzes sowie des Schutzes des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Zoonosen (Infektionen vom Tier zum Menschen) mit.
Zum Aufgabenbereich von Tierärztinnen und Tierärzten zählen:
- die Untersuchung und Behandlung von Tieren,
- Vorbeugungsmaßnahmen medizinischer Art gegen Erkrankungen von Tieren,
- operative Eingriffe an Tieren,
- Impfung, Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren,
- die Verordnung und Verschreibung von Arzneimitteln für Tiere,
- die Schlachttier- und Fleischuntersuchung,
- die Ausstellung von tierärztlichen Zeugnissen und Gutachten sowie
- die künstliche Besamung von Haustieren.
Wo arbeiten Tierärztinnen und Tierärzte?
Die Ausübung des tierärztlichen Berufs kann freiberuflich (in einer eigenen Ordination bzw. in einem privaten Tierspital/-klinik oder in der Praxis einer Tierarztkollegin oder eines Tierarztkollegen) oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses (z.B. in der Praxis einer Tierarztkollegin oder eines Tierarztkollegen, in Schlachthöfen, der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie sowie öffentlichen Institutionen wie dem BMSGPK) erfolgen.
Tätigkeitsbereiche im Detail:
- Kleintiermedizin: In der Kleintiermedizin nimmt die Tierärztin und der Tierarzt eine zentrale Rolle in der Gesundheitsvorsorge und Behandlung von Hunden, Katzen, Heimtieren, Reptilien und Vögeln ein. Beratung über Haltung, Fütterung, Zucht und tierschutzrelevante Fragen sowie die Verhinderung von Krankheitsübertragung auf den Menschen und andere Tiere zählen zu den Kernaufgaben.
- Pferdemedizin: In die medizinische Betreuung von Pferden fallen unter anderem auch die Durchführung der Ankaufsuntersuchung sowie die Pferdezucht.
- Nutztiermedizin: Das Hauptaugenmerk der Nutztierpraktiker:in gilt den auf landwirtschaftlichen Betrieben zum Zweck der Lebensmittelproduktion gehaltenen Tieren wie Rindern, Schweinen und Geflügel. Des Weiteren gibt es zunehmend extensive Tierhaltungsformen für z.B. Schafe, Ziegen oder auch Gatterwild. In der Nutztiermedizin wird die Tierärztin oder der Tierarzt zunehmend zum „Gesundheitsmanager“ in den bäuerlichen Betrieben.
- Öffentliches Veterinärwesen: Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst überwachen die gesamte Lebensmittelkette „From Stable to Table“ (vom Stall bis zum Tisch). Sie kümmern sich um Tierschutz und um die Tierseuchenbekämpfung und -vorbeugung. Amtstierärztinnen und Amtstierärztevollziehen das Veterinärwesen betreffende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften und greifen in veterinärpolizeiliche und tierhygienische Angelegenheiten ein. Sie kontrollieren den Tierhandel und den Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten, um Seuchenverschleppung und Übertretungen von Tierschutzvorschriften zu verhindern. Als Organe der Bezirksverwaltungsbehörde überwachen sie die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und den hygienischen Zustand von Schlachthäusern, Fleischereibetrieben, -verkaufsstätten und Molkereien. Sie überwachen auch die Tierkörperbeseitigung.
- Forschung und Lehre: In vielen Forschungsbereichen, auch in der Humanmedizin, arbeiten Tierärztinnen und Tierärzte an Projekten. In der universitären Ausbildung des Tierärztenachwuchses sind ebenfalls zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte tätig.
- Wirtschaft und Industrie: Die Herstellung und Überwachung von Lebens- und Futtermitteln sowie der Produktbetreuung von Tierarzneimitteln sind weitere Einsatzgebiete.
- Tierschutz: Tierärztinnen und Tierärzte vertreten die Interessen des Tierschutzes, um die besondere Wichtigkeit dieser Thematik zu unterstreichen gibt es eine Spezialisierung, nämlich den Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz.
Fundierte Ausbildung
Tierärztinnen und Tierärzte absolvieren ein sechsjähriges Diplomstudium der Tiermedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Diplom-Tierärztin und zum Diplom-Tierarzt (Mag. med. vet.). Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine Eintragung in die Tierärzteliste der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) erforderlich, mit der die Berechtigung erfolgt, den Beruf eigenverantwortlich und selbstständig auszuüben. Die Tierärztekammer stellt darüber einen Ausweis aus. Mit Abschluss des Studiums wird der Titel Magister(ra) medicinae veterinariae (Mag. med. vet.) verliehen, danach kann auch durch eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) der Titel Doctor medicinae verterinariae (Dr. med. vet.) erworben werden. Postgradual ist der Erwerb des Zusatzes Fachtierärztin oder Fachtierarzt in bestimmten Fachgebieten der Veterinärmedizin möglich oder der Erwerb des Diplomate of the European College möglich. Der Erwerb von ÖTK-Diplomen bestätigt zusätzlich die vertiefte Qualifikation in bestimmten Teilbereichen der Veterinärmedizin.
Für eine Berufstätigkeit als Amtstierärztin oder Amtstierarzt ist die tierärztliche Physikatsprüfung sowie eine Dienstprüfung erforderlich. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine Vordienstzeit von mindestens drei Jahren tierärztlicher Tätigkeit oder zwei Jahren amtlicher Tätigkeit im tierärztlichen Bereich.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für tierärztliche Tätigkeiten in der Klein- und Großtierpraxis sind von der oder dem Tierhalter:in selbst zu bezahlen.
Informative Links
- Österreichische Tierärztekammer
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Tierärztegesetz: BGBl. Nr. 16/1975, i.d.g.F.
- Tierärztekammergesetz: BGBl. I Nr. 86/2012, i.d.g.F.
- Tierärzte-Ausbildungsverordnung: BGBl. II Nr. 275/2008, auch LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung, i.d.g.F.
- Universitätsgesetz 2002, BGBI. Nr. 120/2002, i.d.g.F.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichische Tierärztekammer