ÖSG: Planung der Gesundheitsversorgung
Inhaltsverzeichnis
Ziele und Akteure der Gesundheitsplanung
Am Prozess der Gesundheitsplanung sind auf der Bundesebene die Mitglieder der Bundes-Zielsteuerungskommission(BZK) beteiligt, im Wesentlichen sind das Bund, Länder und Sozialversicherung. Auf der Landesebene sind analog neun Landes-Zielsteuerungskommissionen mit der Umsetzung der auf Bundesebene definierten Rahmenplanung befasst.
Die Planungsgrundlagen werden großteils von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) erarbeitet, die ihrerseits dafür themenspezifische Expertengruppen einrichtet. Die erarbeiteten Planungsempfehlungen werden in den Arbeitsgremien der „Zielsteuerung-Gesundheit“ beraten. Die einvernehmlich erzielten Planungsvorgaben sowie die Planungsergebnisse zur Überregionalen Versorgungsplanung und zum Großgeräteplan werden in der B-ZK beschlossen und sind in der Folge bei den Planungen zur Gesundheitsversorgung auf Bundesländer-Ebene umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie unter Institutionen im Gesundheitswesen.
Der Österreichische Strukturplan Gesundheit
Der ÖSG ist ein Rahmenplan, der gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung weiterentwickelt und von der B-ZK beschlossen wird. Der ÖSG hat die Qualität eines Sachverständigengutachtens. Durch die Vereinbarung österreichweiter Versorgungsstandards sollen die in einzelnen Versorgungsbereichen bestehende Über-, Unter- oder Fehlversorgung der Bevölkerung hintangehalten und eine entsprechende Qualität der Versorgung sichergestellt werden. Die Planvorgaben orientieren sich an einem regionalen Planungsansatz, der alle Teilbereiche der Gesundheitsversorgung (ambulante und stationäre Versorgung für akut und chronisch Kranke, Rehabilitation und das Nahtstellenmanagement zum angrenzenden Pflege- und Sozialbereich) integriert.
ÖSG 2023
Die B-ZK hat im Dezember 2023 die revidierte Fassung des ÖSG als „ÖSG 2023“ beschlossen. Der ÖSG ist ausgehend von einer generellen Beschreibung in drei Hauptkapitel – Planung, Qualitätskriterien und Großgeräteplan – gegliedert. Die Kapitel "Planung" und "Qualitätskriterien" sind wiederum jeweils in den ambulanten Bereich (spitalsambulant und extramural), den akutstationären Bereich und die medizinische Rehabilitation unterteilt.
Der ÖSG ist als „lebendes Dokument“ nach den Vorgaben der Zielsteuerung‐Gesundheit kontinuierlich weiterzuentwickeln und jährlich zu warten. Ausgewählte Inhalte des „ÖSG 2023“ in der jeweils gewarteten Form werden in der ÖSG-Verordnung verbindlich gemacht.
Die Umsetzung der Inhalte des ÖSG als Rahmenplan für die Versorgungsplanung auf Ebene der einzelnen Bundesländer erfolgt im Wege der Festlegungen in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG).
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsplanung und ÖSG finden Sie auf der Website der Gesundheit Österreich GmbH.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024
- Gesundheit Österreich GmbH, Abt. Planung und Systementwicklung
- Redaktion Gesundheitsportal