Gesundheitsreform – Zielsteuerung Gesundheit
Inhaltsverzeichnis
Die Gesundheitsreform
Der Finanzausgleich regelt die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Alle fünf Jahre wird die Verteilung neu ausverhandelt. Im Finanzausgleich 2023 steht die Gesundheitsreform im Mittelpunkt.
In der Gesundheitsreform sind Maßnahmen in sechs Bereichen enthalten:
- Stärkung des niedergelassenen Bereichs
- Strukturreformen in den Spitälern
- Ausbau digitaler Angebote
- Gesundheitsförderung und Vorsorge
- Impfprogramme
- Medikamentenversorgung
Zusätzlich werden über den Finanzausgleich Maßnahmen aus der Pflegereform langfristig abgesichert und zusätzliches Geld in den Ausbau von Pflege und Betreuung investiert.
Bundes-Zielsteuerungsvertrag
Um die Ziele der Gesundheitsreform umzusetzen, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf einen Bundes-Zielsteuerungsvertrag. Dieser beruht auf
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Vertragstext, parlamentarisches Verfahren)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (Vertragstext, parlamentarisches Verfahren) und
- Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024.
Der Zielsteuerungsvertrag stellt die operative Ausgestaltung eben dieser Grundlagen zur Umsetzung der Gesundheitsreform dar.
Der Zielsteuerungsvertrag enthält konkrete Maßnahmen und klare Regeln für den Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Gesundheitsreform.
Auf Bundesebene beschließen die Partner gemeinsam ein Jahresarbeitsprogramm. Dort erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel. Konkrete Projekte werden auf Landesebene festgelegt. Beschlossene Maßnahmen sind z.B. kostenlose Influenza-Impfung, kostenlose HPV-Impfung bis zu 30. Lebensjahr, zusätzliche Kassenstellen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Ausbau der Primärversorgung, Ausbau der Gesundheitsberatung 1450 oder die Weiterentwicklung von ELGA.
Die weitere Operationalisierung und Konkretisierung dieser Maßnahmen im Hinblick auf die termingerechte Umsetzung erfolgt auf Bundesebene im Rahmen von Bundes-Jahresarbeitsprogrammen und auf Landesebene im Rahmen der jeweiligen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen (mehrjährig).
Zielsteuerung-Gesundheit
2013 einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung darauf, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Planung, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Die Fortführung dieses Systems bis Ende 2021 wurde bereits beschlossen. So kann sichergestellt werden, dass das öffentliche Gesundheitswesen nachhaltig finanzierbar bleibt und langfristig gestärkt wird. Dabei soll die strategische und ergebnisorientierte Kooperation und Koordination der Zielsteuerungspartner die bessere Abstimmung zwischen den Versorgungsbereichen unterstützen.
Die Organe der Zielsteuerung-Gesundheit
Die Aufgaben, die sich aufgrund der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene ergeben, werden durch die Bundesgesundheitsagentur einem öffentlich-rechtlichen Fonds, wahrgenommen. Sie hat zwei Organe, die Bundes-Zielsteuerungskommission (politische Ebene) und den Ständigen Koordinierungsausschuss (Beamtenebene). In beiden Organen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner und Entscheidungsträger vertreten. Die Aufgaben sind, neben der Verwaltung der Fondsmittel, die Entwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem zu verfolgen und im Sinne der gemeinsamen strategischen Zielsetzungen mittels gemeinsamer Grundsätze, Vorgaben und Instrumente steuernd einzugreifen.
Spiegelbildlich zur Bundesebene werden die Aufgaben, die sich aufgrund der partnerschaftlichen Zielsteuerung auf Landesebene ergeben, durch einen Gesundheitsfonds in jedem Bundesland wahrgenommen. Die Landesgesundheitsfonds haben ebenfalls zwei Organe, die Gesundheitsplattform und die Landes-Zielsteuerungskommission. In beiden sind das jeweilige Land, der Bund und die Sozialversicherung vertreten, in den Gesundheitsplattformen darüber hinaus noch weitere Mitglieder (z.B. Ärztekammer, Städte-und Gemeindebund, Patientenanwaltschaft etc.). Die Aufgaben sind, neben der Verwaltung der Fondsmittel, die Grundsätze, Vorgaben und Instrumente der Bundesgesundheitsagentur zu spezifizieren, zu implementieren bzw. eine entsprechende Umsetzung zu initiieren.
Weitere Informationen und Links:
Gesundheitsreform – Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheitsministerium)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024
- Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsökonomie und -systemanalyse
- Redaktion Gesundheitsportal