BGA
Synonyme: Bundesgesundheitsagentur
Öffentlich-rechtlicher Fonds zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens auf Bundesebene
Um die regionen- und sektorenübergreifende Planung, Steuerung und gesamthafte Finanzierung des Gesundheitswesens zu erleichtern, kamen Bund und Länder zu Beginn der 2000er-Jahre überein, eine Bundesgesundheitsagentur (BGA) und – auf Landesebene – Landesgesundheitsfonds einzurichten. Laut der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (BGBl. I Nr. 105/2008) ist die BGA ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Geschäftsführung dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium obliegt.
Die Organe der BGA sind die Bundes-Zielsteuerungskommission und der Ständige Koordinierungsausschuss. Hier finden Sie weitere Informationen zur Bundesgesundheitsagentur.