Schielen bei Kindern
Inhaltsverzeichnis
Schielen – was ist das?
Die Fehlstellung des Auges kann beim Schielen unterschiedlich sein, nach innen (Innenschielen), nach außen (Außenschielen), nach oben oder unten (Höhenschielen) oder durch Verdrehung um die Sehachse (Verrollungsschielen).
Auffälliges Schielen wird durch die Abweichung des Auges sofort bemerkt. Die Abweichung kann jedoch auch kaum oder für Laien gar nicht erkennbar sein, weil sie von „außen“ gering oder gar nicht sichtbar ist. Trotzdem muss sie korrigiert werden, damit ein „richtiges“ Sehen erlernt werden kann und die Informationen im Sehzentrum des Gehirns richtig abgespeichert werden können. Hinweise sind vor allem bei Kleinkindern für Eltern oft nicht eindeutig zuordenbar. So können beispielsweise das Zukneifen des betroffenen Auges sowie eine schiefe Kopfhaltung auf Schielen hindeuten, aber auch andere Gründe haben.
Deshalb ist es ratsam, die augenärztlichen Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (10.–14. Lebensmonat, 22.–26. Lebensmonat)
wahrzunehmen sowie jedenfalls bei Beschwerden, Auffälligkeiten und Verdachtsmomenten die Augenärztin/den Augenarzt aufzusuchen.
Manche Ursachen des Schielens sind noch nicht vollständig geklärt. Hohe Fehlsichtigkeit (nicht oder zu spät korrigiert), ungleiche Brechungsfehler (z.B. ein Auge ist weitsichtig, eines kurzsichtig), Verletzungen sowie Augenerkrankungen können mögliche Ursachen sein.
Folgen des Schielens
Einerseits können durch äußerlich stark sichtbares Schielen Benachteiligungen auftreten. Andererseits sind für die Entwicklung des visuellen Systems, für Sehschärfe und dreidimensionales Sehen vor allem die ersten sieben Lebensjahre wesentlich. Entwicklungen, die in dieser Zeit nicht gemacht werden, können später oft nicht mehr oder nur teilweise nachgeholt werden (z.B. das richtige Erlernen des dreidimensionalen Sehens). Es besteht die Gefahr von lebenslangen Beeinträchtigungen.
Normalerweise entsteht ein „korrektes“ Bild durch Seheindrücke beider Augen, die im Gehirn zusammengeführt werden. Dafür ist es notwendig, dass beide Augen in dieselbe Richtung sehen, also parallel stehen, und damit auf denselben Punkt gerichtet sind (beim Blick in die Ferne). Beim Schielen ist dies nicht der Fall. Wird der Unterschied der zu verarbeitenden Bilder zu groß, entstehen Doppelbilder. Es kommt zur Unterdrückung der Informationen eines der beiden Augen, um diese Doppelbilder zu vermeiden. Das „weniger benützte“ Auge kann mit der Zeit sehschwach (amblyop) werden. Weitere Infos finden Sie unter Schwachsichtigkeit (Amblyopie). Die Folgen des Schielens – z.B. eine Schwachsichtigkeit – können bestehen bleiben, wenn es nicht rechtzeitig behandelt wird.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Augenärztin/der Augenarzt kann mithilfe verschiedener Tests die Augen untersuchen und ein Schielen diagnostizieren bzw. ausschließen (Abdeck- oder Cover-Test). Weitere vorgenommenene Tests sind dem Alter angepasst (z.B. Lea-Test, E-Haken-Test, Lang-Test etc.).
Im Zuge einer augenärztlichen Untersuchung bei Kindern kann eine Voruntersuchung mittels eines speziellen Geräts (Autorefraktometer) vorgenommen werden. Es werden Stellung der Augen, Beweglichkeit, beidäugiges Sehen, Naheinstellung etc. abgeklärt.
Um die Lichtbrechung des Auges (Refraktion) zu prüfen und die Brillenstärke zu bestimmen, arbeitet die Augenärztin/der Augenarzt mittels Schattenprobe (Skiaskopie). Für die genaue Untersuchung der Augen von Kindern werden pupillenerweiternde Augentropfen verwendet. Diese Tropfen setzen den Muskel, der das Auge für unterschiedliche Entfernungen scharf stellt (Akkommodation), vorübergehend mehr oder minder stark außer Kraft. Die Anwendung der Augentropfen ist eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchung. Kinderaugen können noch sehr gut akkommodieren, deshalb kann Fehl- oder Schwachsichtigkeit ohne diese ausführliche Untersuchung oft längere Zeit unbemerkt bleiben.
Wie erfolgt die Behandlung?
Die Behandlung des Schielens besteht aus:
- Korrigieren der/des Brechungsfehler(s) durch das Tragen von Brillen,
- Abdeckbehandlung bzw. Behandlung der Sehschwäche (Amblyopie),
- Operativer Eingriff (Schieloperation – Augenmuskelumlagerung).
Bei der Abdeckbehandlung (Okklusionstherapie) wird das nicht schielende Auge mit einem Pflaster und nach Vorgaben der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes abgedeckt (z.B. stunden- oder tageweise), um das andere Auge zu trainieren. Es muss eine vollständige Abdeckung erfolgen, d.h. z.B. nur das Brillenglas zu verdunkeln ist nicht zielführend.
Schulungen, regelmäßige Nachkontrollen und die Mitarbeit des Kindes bzw. der Eltern/Erziehungsberechtigten sind für ein optimales Ergebnis notwendig. Die Behandlung kann langwierig sein und teils über Jahre dauern.
Bei einigen Betroffenen kann durch eine Operation am Augenmuskel die Stellung des Auges korrigiert werden. Über den operativen Eingriff informiert Sie die Ärztin/der Arzt.
Wohin kann ich mich wenden?
Augenärztinnen/Augenärzte (auch: Ophthalmologin/Ophthalmologe, Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde) diagnostizieren und behandeln das Schielen.
Die Behandlung kann auch in Fachambulatorien oder spezialisierten Ambulanzen und Abteilungen von Krankenhäusern vorgenommen werden (Sehschule). Orthoptistinnen/Orthoptisten können involviert sein.
Kinderärztinnen/Kinderärzte und Hausärztinnen/Hausärzte können Überweisungen in die Wege leiten.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten des Arztbesuches zur Diagnose des Schielens sowie die Schielbehandlung werden normalerweise von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Weitere Informationen zur Kostenabdeckung von Brillen finden Sie u.a. unter Fehlsichtigkeit z.B. unter Kurzsichtigkeit. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Weitere Informationen zur Kostenabdeckung bei Betreuung durch Orthoptistinnen/Orthoptisten finden Sie unter Orthoptistin/Orthoptist.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Michael Simon