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Schwachsichtigkeit

Eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) entsteht in den ersten Lebensjahren. Es kommt zu einer entwicklungsbedingten Sehschwäche. Die Ursachen einer Schwachsichtigkeit sind unterschiedlich. Eine Schwachsichtigkeit kann beispielsweise bedingt sein durch hohe Fehlsichtigkeit, Schielen oder bestimmte Erkrankungen. Für die Entwicklung des visuellen Systems, des dreidimensionalen Sehens, sind vor allem die ersten sieben Lebensjahre wesentlich. Eine nicht rechtzeitig behandelte Schwachsichtigkeit beeinträchtigt ein Leben lang.

Schwachsichtigkeit – was ist das?

Normalerweise entsteht ein Bild durch Seheindrücke beider Augen, die sich gering unterscheiden und im Gehirn zusammengeführt werden, sodass es zu räumlichem Sehen kommt. Dafür ist es notwendig, dass beim Blick in die Ferne beide Augen parallel stehen und auf denselben Punkt fokussieren. Liefern die beiden Augen unterschiedliche Bilder bzw. ist der Unterschied der zu verarbeitenden Bilder zu groß, kommt es zu Doppelbildern. Diese werden bei Kindern unterdrückt, indem Informationen eines der beiden Augen „blockiert“ werden. Das „weniger benützte“ Auge wird mit der Zeit sehschwach (amblyop).

Wesentliche Ursachen für diese Sehschwäche sind:

  • Hohe Fehlsichtigkeit bzw. Brechungsfehler,
  • Schielen (Strabismus),
  • Trübungen (z.B. der Linse des Auges – Katarakt) oder Lidanomalien (z.B. hängendes Lid, das die Pupille verdeckt – Ptosis).

Die Entwicklung des visuellen Systems wird durch eine Schwachsichtigkeit beeinträchtigt, und das „Sehen“ kann nicht richtig erlernt werden (dreidimensionales Sehen, Tiefensehen) bzw. die Informationen im Sehzentrum des Gehirns werden nicht richtig abgespeichert. Eine nicht rechtzeitig behandelte Schwachsichtigkeit besteht ein Leben lang. Einschränkungen betreffen das Leben von Betroffenen. Es können z.B. Gefahrensituationen im Straßenverkehr bzw. beim Autofahren entstehen. Die Sehschwäche wirkt sich außerdem auf die Berufswahl aus.

Deshalb sollten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Auffälligkeiten und Verdachtsmomente (z.B. Verdacht auf Schielen) umgehend abklären lassen. Augenärztliche Untersuchungen können auch im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (10.–14. Lebensmonat, 22.–26. Lebensmonat) in Anspruch genommen werden.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Mithilfe kindergerechter Augenuntersuchungen und verschiedener Tests (z.B. Lea-Test, E-Haken-Test, Lang-Test etc.) untersucht die Ärztin/der Arzt die Augen und klärt eine ev. Schwachsichtigkeit ab. Im Zuge einer augenärztlichen Untersuchung bei Kindern wird eine Voruntersuchung mittels eines speziellen Geräts (Autorefraktometer) vorgenommen. Es werden Stellung der Augen, Beweglichkeit, beidäugiges Sehen, Naheinstellung etc. abgeklärt.

Um die Lichtbrechung des Auges (Refraktion) zu prüfen und die Brillenstärke zu bestimmen, arbeitet die Augenärztin/der Augenarzt mittels Schattenprobe (Skiaskopie). Um die Augen von Kindern untersuchen zu können, werden pupillenerweiternde Augentropfen verwendet. Diese Tropfen setzen den Muskel, der das Auge für unterschiedliche Entfernungen scharf stellt (Akkommodation), vorübergehend – und mehr oder minder stark – außer Kraft. Die Anwendung der Augentropfen ist eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchung. Kinderaugen können noch sehr gut akkommodieren, deshalb können Fehl- und Schwachsichtigkeit ohne diese ausführliche Untersuchung oft längere Zeit unbemerkt bleiben.

Wie erfolgt die Behandlung?

Die Therapiemaßnahmen orientieren sich an den Ursachen der Schwachsichtigkeit und bestehen oft aus:

  • Korrektur der Fehlsichtigkeit/Brechungsfehler (Brillen),
  • Abdeckbehandlung (Okklusionsbehandlung). Das „gesunde“ Auge wird mit einem Pflaster und nach Vorgaben der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes zeitweise – z.B. stunden- oder tageweise – abgedeckt. Das schwächere Auge soll so trainiert werden.

Bei einem schielenden Auge kann ein operativer Eingriff zur Behandlung des Schielens stattfinden – meist im Anschluss an die Abdeckbehandlung. Weitere Informationen finden Sie unter Schielen bei Kindern. Liegt der Schwachsichtigkeit eine Erkrankung oder eine Fehlbildung des Lides (Lidanomalie) zugrunde, wird diese behandelt.

Eine Therapie sollte so früh wie möglich begonnen werden und wird bis zur Stabilisierung der Sehkraft weitergeführt. Nachkontrollen werden in regelmäßigen Abständen bis zum 18. Lebensjahr vorgenommen.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Augenärztin/der Augenarzt (auch: Ophthalmologin/Ophthalmologe, Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde) diagnostiziert eine Schwachsichtigkeit und leitet therapeutische Maßnahmen ein. Die Behandlung kann auch in Fachambulatorien oder spezialisierten Ambulanzen und Abteilungen von Krankenhäusern vorgenommen werden (Sehschule). Orthoptistinnen/Orthoptisten können involviert sein.

Kinderärztinnen/Kinderärzte und Hausärztinnen/Hausärzte können Überweisungen in die Wege leiten.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für den Arztbesuch zur Abklärung einer Schwachsichtigkeit sowie die Behandlung werden normalerweise von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Informationen zur Kostenabdeckung von Sehbehelfen (z.B. Brillen) finden Sie u.a. unter Fehlsichtigkeit z.B. unter Kurzsichtigkeit. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Weitere Informationen zur Kostenabdeckung beim Arztbesuch finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Michael Simon

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