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Schwerhörigkeit: Diagnose & Therapie

Durch eine möglichst frühe Diagnose und Therapie können viele mögliche Folgeprobleme einer Schwerhörigkeit verhindert werden. Dazu stehen neben medikamentösen und operativen Therapien insbesondere Hörhilfen zur Verfügung. Mithilfe der Hörkurve lässt sich eine Schwerhörigkeit auch in Dezibel (dB) bestimmen und in Schweregrade einteilen. Eine weitere Klassifizierung richtet sich nach dem Hörverlust in Prozenten.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Schwerhörigkeit sowie insbesondere deren Form und Ursache werden von einer HNO-Ärztin/einem HNO-Arzt festgestellt. Nach einem ausführlichen Anamnese-Gespräch über Art und Verlauf der Schwerhörigkeit folgt eine körperliche Untersuchung. Unter anderem wird in einem Hörtest eine Hörkurve (Audiogramm) erstellt, die das Hörvermögen in den unterschiedlichen Frequenzbereichen und Tonhöhen darstellt. Weitere mögliche Untersuchungen sind u.a.:

  • Stimmgabeltest nach Weber und Rinne,
  • Ohrspiegelung (Otoskopie),
  • Tympanometrie, Stapedius-Reflex,
  • otoakustische Emissionen (OAE),
  • evozierte auditorische Hirnstammpotenziale (BERA).

Besteht der Verdacht auf stoffwechselbedingte Ursachen für die Schwerhörigkeit, sollen außerdem Bluttests durchgeführt werden.

Einteilung der Schwerhörigkeit

Mithilfe der Hörkurve lässt sich eine Schwerhörigkeit auch in Dezibel (dB) bestimmen und in Schweregrade einteilen. Nach einem Hörtest beider Ohren wird für jedes Ohr ein Mittelwert der Hörschwellenwerte bei bestimmten Frequenzen errechnet. Es zählt allerdings nur der kleinere Wert, er wird als Mittelwert genutzt. Auf dieser Basis werden laut WHO-Klassifikation folgende Schwerhörigkeitsgrade unterschieden:

  • Keine Schwerhörigkeit (WHO 0: mittlerer Hörverlust 26 dB oder weniger): keine oder nur leichte Probleme bei der Kommunikation, auch im Flüsterton.
  • Geringgradige Schwerhörigkeit (WHO 1: 26-40dB): Das Ticken der Armbanduhr (gewöhnlich etwas mehr als 20 Dezibel) wird nicht mehr gehört.
  • Mittelgradige Schwerhörigkeit (WHO 2: 41-60dB).Grundgeräusche in Wohngebieten am Tag werden nicht mehr wahrgenommen.
  • Hochgradige Schwerhörigkeit (WHO 3: 61-80dB): Gespräche werden nicht mehr gehört, wobei normales Sprechen etwa einer Lautstärke von 40 bis 60 Dezibel entspricht.
  • An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (WHO 4: Hörverlust 81 dB oder mehr): Laute Musik oder die Geräusche einer sehr belebten Straße werden nicht mehr gehört.

Eine weitere Klassifizierung richtet sich nach dem Hörverlust in Prozenten:

Hörverlust in % Sprache
wird verstanden aus
Grad der Schwerhörigkeit
10–40 mehr als 4 Metern geringgradig
40–60 1 bis 4 Metern mittelgradig
60–80 0,25 bis 1 Metern hochgradig
80–95 weniger als 0,25 Metern an Taubheit grenzend

Wie erfolgt die Behandlung von Schwerhörigkeit?

Sowohl Therapie wie auch Prognose richten sich nach der Ursache der Hörminderung. Es kommen sowohl medikamentöse Therapien (z.B. abschwellende Nasentropfen, Schleimlöser oder Antihistaminika) als auch diverse operative Maßnahmen (z.B. Tympanoplastik oder Steigbügelplastik) infrage.

In vielen Fällen kann ein Hörgerät von großem Nutzen sein. Zunächst wird die Hörbehinderung von einer HNO-Ärztin/einem HNO-Arzt diagnostiziert. Diese/dieser wird Sie mit einer entsprechenden Verordnung zu einer Hörgeräteakustikerin/einem Hörgeräteakustiker zuweisen, wo Ihnen ein Hörgerät angepasst und zur Probe überlassen wird. Nach etwa drei Wochen sollte eine Kontrolle durch die HNO-Ärztin/den HNO-Arzt erfolgen.

Meistens ist eine beidseitige Hörgeräteversorgung sinnvoll, es sei denn, das Hörvermögen ist nur in einem Ohr nennenswert beeinträchtigt. Unterschieden werden im Wesentlichen Im-Ohr-Geräte und Hinter-dem-Ohr-Geräte:

  • Im-Ohr-Geräte werden oft bevorzugt, weil sie sehr klein und kaum sichtbar sind.
  • Hinter-dem Ohr-Geräte bieten jedoch in manchen Situationen andere wichtige Vorteile. Beispielsweise muss das Ohrpassstück bei reiner Hochtonstörung nicht ganz abdichten, woraus sich ein angenehmeres Tragegefühl ergibt. Auch bei sehr starker Hörbehinderung oder chronischen Gehörgangsentzündungen ist diese Variante günstiger. Außerdem bieten Hinter-dem-Ohr-Geräte die Möglichkeit von Zusatzfunktionen und sind aufgrund ihrer größeren Bedienungselemente leichter zu handhaben.

Hinweis

Wenn Sie die Anschaffung eines Hörgerätes in Erwägung ziehen, sollten Sie sich eingehend darüber beraten lassen, welche Version für Sie am besten geeignet ist.

Neben herkömmlichen Hörgeräten gibt es auch teil- oder vollimplantierbare Hörsysteme, die in bestimmten Fällen zum Einsatz gelangen:

  • Aktive Mittelohrimplantate werden verwendet, wenn die Betroffenen zwar mittelgradig schwerhörig sind und ein normales Hörgerät bräuchten, dieses aber z.B. durch wiederkehrende Gehörgangsentzündungen nicht tragen können.
  • Cochlea-Implantate kommen infrage, wenn Patientinnen/Patienten vollständig ertaubt sind (auch taub geborene Kinder) bzw. so hochgradig schwerhörig sind, dass normale Hörgeräte nicht mehr helfen. Durch diese Geräte kann ein funktionelles Gehör auch dann wiederhergestellt werden, wenn das Hörorgan eigentlich vollständig ausgefallen ist.
  • Hirnstammimplantate werden in ausgewählten Fällen eingesetzt, wenn die Hörnerven etwa durch gutartige Tumore (Akustikusneurinome) geschädigt wurden.

Grundsätzlich gilt, dass der langfristige Nutzen einer Hörhilfe umso größer ist, je jünger die Patientin/der Patient und je weniger stark die Hörstörung ausgeprägt ist. Außerdem fällt es in der Regel in jüngeren Jahren leichter, sich an ein Hörgerät zu gewöhnen und dieses problemlos zu handhaben. Darüber hinaus kann das Gehirn verlernen, Geräusche, die es lange nicht mehr gehört hat, zuzuordnen. So kann etwa das Verstehen von Sprache regelrecht verlernt werden. Wird mit der Hörgeräteversorgung zu lange zugewartet, muss vielfach in Hörtrainings erst wieder mühsam hören „gelernt“ werden.

Was kann ich selbst tun?

  • Achten Sie auf Hinweise für Schwerhörigkeit, z.B.:
    • Nebengeräusche stören und erschweren das Verstehen.
    • Sie müssen öfter bei Gesprächen nachfragen und verstehen nur teilweise.
    • Sie müssen Ihren Fernseher und Ihr Radio lauter einstellen.
    • Sie nehmen nicht wahr, wenn Sie von hinten oder seitlich angesprochen werden.
    • Sie können bei einer Feier oder im Restaurant nur schwer einem Gespräch folgen.
    • Sie verstehen bei Telefongesprächen nicht mehr alles.

  • Scheuen Sie sich nicht, sich selbst und Ihrer Umgebung Ihr vermindertes Hören und Verstehen einzugestehen.
  • Lassen Sie von einer HNO-Ärztin/einem HNO-Facharzt Ihr Gehör überprüfen und eventuelle Ursachen feststellen.
  • Sollte die Ärztin/der Arzt Ihnen ein Hörgerät empfehlen, wenden Sie sich mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung an eine Hörgeräteakustikerin/einen Hörgeräteakustiker.
  • Testen Sie verschiedene Geräte, auch zu Hause und über einen längeren Zeitraum (Wochen).
  • Der Umgang mit einem Hörgerät will gelernt sein. Üben Sie sich in Geduld mit sich und Ihrem Gerät.
  • Selbst mit Hörgeräten wird nicht alles möglich sein, daher muss jede/jeder Betroffene selbst Lösungen entwickeln.
  • Für Hörgeräteträgerinnen/-träger gibt es zusätzliche technische Hilfen für Telefon, Fernsehen etc.
  • Wenden Sie sich für Informationen und Unterstützung an Beratungsstellen der Schwerhörigenvereine.

Wie ist die Prognose?

Schwerhörigkeit kann akut oder chronisch auftreten. In den meisten Fällen sind akute Schwerhörigkeiten nur von kurzer Dauer und verschwinden von selbst. In anderen Fällen müssen sie – genau wie die chronischen Hörschäden – behandelt werden, wobei die Prognosen sehr unterschiedlich sind.

Der Verlauf der Schwerhörigkeit kann sehr unterschiedlich sein und ist von der auslösenden Ursache abhängig. Vor allem bei Kindern ist es wichtig, angeborene sowie erworbene Hörfehler so früh wie möglich zu diagnostizieren, da es sonst zu Sprachschwierigkeiten kommen kann. Weitere Informationen finden Sie unter Hörverlust bei Kindern.

Wohin kann ich mich wenden?

Sollten Anzeichen für schlechteres Hören auftreten, können Sie sich an eine Fachärztin/Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde wenden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. September 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Assoc.Prof. Priv.-Doz. Dr. Christoph Arnoldner, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

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