Hörverlust im Kindesalter
Inhaltsverzeichnis
Angeborene Hörschädigung
Als Risikofaktoren für eine angeborene Hörschädigung gelten u.a.:
- familiäre Hörstörungen,
- Aufenthalt in einer Intensivstation über mehr als 48 Stunden,
- Beatmung,
- Frühgeburt (vor der 32. Schwangerschaftswoche),
- Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm,
- Infektionen des Embryos während der Schwangerschaft (z.B. Röteln),
- Fehlbildungen des Kopfes (z.B. Gaumenspalte, Ohranhängsel),
- Syndrome mit assoziierter Hörstörung (z.B. Trisomie 21, CHARGE-Syndrom, Waardenburg Syndrom).
Wie wird die Diagnose gestellt?
Um Hörstörungen zu erkennen, wird eine Früherkennungsuntersuchung für alle Neugeborenen angeboten (Neugeborenen-Hörscreening, sogenannte Messung otoakustischer Emissionen, OAEs). Das völlig schmerzfreie Hörscreening wird meist noch im Krankenhaus durchgeführt. Dabei wird eine Hörsonde sanft in den äußeren Gehörgang eingeführt. Sollte im Spital kein Hörtest erfolgt sein, kann er auch in der Praxis einer HNO-Ärztin/eines HNO-Arztes nachgeholt werden.
Das Ergebnis des Hörscreenings ist noch keine Diagnose. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass eine Hörstörung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet jedoch noch nicht automatisch, dass Ihr Kind schlecht hört. Daher wird die Früherkennungsuntersuchung gegebenenfalls nach einigen Tagen wiederholt, um die Diagnose zu sichern.
Wie erfolgt die Behandlung?
Neugeborenen-Hörstörungen lassen sich in den meisten Fällen so behandeln, dass eine weitgehend normale soziale Entwicklung des Kindes zu erwarten ist. Eine rechtzeitige Versorgung mit Hörgeräten bzw. Cochlea-Implantaten sowie spezielle Frühförderung sollten angestrebt werden, um die Hirnentwicklung und den Spracherwerb optimal zu fördern.
Erworbene Hörstörung
Eine Hörstörung kann auch im Laufe der Entwicklung eines Kindes auftreten, z.B. durch eine Infektion. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern darauf achten, ob ihr Kind gut hört. Die soziale Entwicklung sowie das Kommunikationsverhalten des Kindes – z.B. spät einsetzendes Sprechen oder vermindertes Aufmerksamkeitsvermögen – bieten oft erste Hinweise auf eine Hörminderung.
Welche Ursachen gibt es?
- Paukenerguss (seromuköse Mittelohrentzündung, Seromukotympanon): Häufigste Ursache einer kindlichen Schallleitungsschwerhörigkeit ist eine Flüssigkeitsansammlung in der Paukenhöhle. Ursache für eine Verlegung der Tubenöffnung im Nasenrachenbereich (Nasopharynx) sind meist vergrößerte Rachenmandeln, manchmal kombiniert mit einer Allergie. Vor allem die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ist davon betroffen.
Typische Beschwerden sind ein Druckgefühl im betroffenen Ohr (häufig auch beidseits), zunehmende Schwerhörigkeit und nicht selten auch wiederkehrende Ohrenschmerzen. - Weitere mögliche Ursachen einer nach der Geburt erworbenen Schwerhörigkeit bzw. Taubheit sind:
- Erkrankungen des Gehirns: Meningitis, Enzephalitis;
- Infektionen: z.B. Mumps,
- toxische Schäden: z.B. durch Medikamente wie Aminoglykoside,
- chronische Mittelohrentzündung;
- Gendefekte: Manche Erbkrankheiten führen erst im Laufe des Lebens zu Schwerhörigkeit; z.B. das Alport-Syndrom im frühen Erwachsenenalter.
Wie erfolgt die Behandlung?
- Paukenerguss: Zunächst kommen abschwellende Nasentropfen sowie gegebenenfalls Antiallergika zum Einsatz. Bei vergrößerten Rachenmandeln und persistierendem Paukenerguss sollten diese entfernt werden. Die Flüssigkeitsansammlung in der Paukenhöhle wird über einen kleinen Einschnitt im Trommelfell abgesaugt (Parazentese). Nach einigen Tagen verschließt sich der Trommelfellschnitt wieder. Ist das Sekret besonders zähflüssig (sogenanntes „Leim-Ohr“), wird durch Einsetzen eines Paukenröhrchens das Mittelohr dauerhaft belüftet und somit trockengelegt. Dieses Röhrchen wird nach einigen Monaten von selbst nach außen abgestoßen, das Trommelfell verheilt anschließend.
- Durch andere Ursachen erworbene Schwerhörigkeit bzw. Taubheit: Ob und welche Therapie im Einzelfall sinnvoll ist und zu einer Verbesserung führen kann, richtet sich v.a. nach der jeweiligen Ursache sowie dem Ausmaß des Hörverlustes.
Wohin kann ich mich wenden?
Das Neugeborenen-Hörscreening erfolgt meistens bereits im Krankenhaus, kann jedoch auch bei einer niedergelassenen HNO-Ärztin/einem niedergelassenen HNO-Arzt durchgeführt werden. Sollten bei Ihrem Kind Anzeichen für schlechteres Hören auftreten, können Sie sich an eine Fachärztin/ einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde wenden.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Assoc. Prof. PD Dr. Christoph Arnoldner