Morbus Menière
Inhaltsverzeichnis
Welche Symptome können bei Morbus Menière auftreten?
Folgende Symptome treten unter anderem auf:
- Tinnitus
- Schwindelanfälle
- Schwerhörigkeit
Die Symptome sind oft gleichzeitig vorhanden. Im Ohr kommt es zu einem Druckgefühl. Ohrgeräusche und Schwerhörigkeit treten zumeist einseitig auf und können im Lauf der Zeit beide Ohren betreffen. Der Schwindel geht üblicherweise mit Übelkeit und Erbrechen einher und dauert unterschiedlich lange, Minuten bis Stunden. Zudem kann sich Nystagmus zeigen (rhythmische, unwillkürliche Bewegungen des Augapfels). Der Verlauf ist nicht vorhersehbar. Wiederholte Anfälle können in unterschiedlichen Abständen vorkommen – etwa nach Tagen, Wochen oder Monaten.
Im Lauf der Erkrankung kommt es meist zu Schwerhörigkeit, die sich zunächst zwischen den Attacken bessert, mit der Zeit jedoch bestehen bleibt. Eine Folge der zunehmenden Zerstörung des Innenohrs sind Unsicherheiten beim Gehen, die ebenfalls bestehen bleiben. Ausprägung und Häufigkeit der Schwindelanfälle hingegen nehmen oft über Jahre ab und können aufhören.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Im Zuge der Diagnose wird abgeklärt, ob es sich tatsächlich um Morbus Menière handelt. Art, Dauer und Häufigkeit der Attacken, sowie die Symptome geben der Ärztin/dem Arzt Hinweise. Auch ev. Auslöser von Schwindel und Ohrgeräuschen werden abgeklärt. Verschiedene körperliche Untersuchungen, des Hörens und Gleichgewichtes werden vorgenommen.
Zu den speziellen Untersuchungsmethoden zählen u.a.:
- Erstellung eines Nystagmogramms. Dabei werden mittels speziellem Verfahren und elektronischer Aufzeichnung spontane Augenbewegungen (Augenzittern), die im akuten Anfall eines Morbus Menière auftreten, registriert.
- Audiometrie/Audiogramm. Zur Prüfung der Gehörfunktion bzw. Elektrokochleographie (ECochG) zur Funktionsprüfung des Innenohres.
- Glyceroltest. Zum Feststellen ev. zusätzlicher Flüssigkeit (Hydrops) im Innenohr.
Daneben können auch Untersuchungen der Halswirbelsäule, des Blutes, verschiedene internistische und/oder neurologische Untersuchungen etc. notwendig sein.
Wie erfolgt die Therapie?
Die Behandlung von Morbus Menière setzt an den Symptomen an. Im Akutfall wird Bettruhe verordnet. Die medikamentöse Behandlung orientiert sich an der individuellen (akuten) Situation der Patientin/des Patienten. Sie erfolgt mittels:
- Antivertiginosa (Medikamente gegen heftigen Schwindel mit Übelkeit z.B. Betahistin),
- Cortison (für die akute Situation)
- Sedativa (Beruhigungsmittel z.B. Diazepam),
- Diuretika (entwässernde Medikamente),
- Antiemetika (Medikamente zur Unterdrückung von Übelkeit und Erbrechen).
Außerdem kann die Ärztin/der Arzt z.B. salzarme Ernährung sowie einen regelmäßigen Lebensrhythmus empfehlen und Maßnahmen zum besseren Umgang mit Stress in die Behandlung mit einbeziehen. Da die Erkrankung massiv beeinträchtigt, wird unter Umständen zusätzlich eine Psychotherapie durchgeführt – beispielsweise bei begleitenden Angstzuständen.
Weitere Eingriffe werden in schweren Fällen in Erwägung gezogen:
- Injektion von Aminoglykosiden (bestimmte Antibiotika, z.B. Gentamicin) ins Mittelohr. Mittels Lokalanästhetika und Aminoglykosiden werden Sinneszellen des Gleichgewichtsnervs ausgeschaltet.
- Sakkotomie (Saccusdekompression). Operativer Eingriff im Innenohr, um Flüssigkeitsansammlungen zu verhindern bzw. zu entlasten.
- Neurektomie des Nervus vestibularis. Bei diesem Eingriff wird der Hör-Gleichgewichts-Nerv durchtrennt. Dies wird erst bei bereits verlorener Innenohrfunktion durchgeführt.
Wohin kann ich mich wenden?
Ansprechpersonen sind in erster Linie Fachärztinnen/Fachärzte für HNO sowie die Hausärztin/der Hausarzt.
In den Diagnose- und Therapieprozess sind auch Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen involviert, z.B. für Notfallmedizin (im Akutfall) oder Neurologie etc.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten können ebenfalls beteiligt sein.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für Diagnose und Therapie werden normalerweise vom zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen. Sie können auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte. Informationen zu Kosten bei einem Spitalsaufenthalt finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?.
Bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist eine volle Kostenübernahme in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Es besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, dass ein Selbstbehalt zu leisten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen, wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin/einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Doz.in Prim. Dr.in Csilla Neuchrist, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde