Guillain-Barré-Syndrom
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Was ist das Guillain-Barré-Syndrom?
Das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) zählt zur großen Gruppe der Autoimmunerkrankungen. Bei diesen Erkrankungen richtet sich das Abwehrsystem (Immunsystem) gegen den eigenen Körper. Fachleute bezeichnen solche Abwehrstoffe, die gegen den eigenen Körper gerichtet sind, als Autoantikörper. Normalerweise bekämpfen Antikörper Viren oder Bakterien und helfen kranken Menschen dabei, wieder gesund zu werden. Bei Autoantikörpern ist das anders: Sie kämpfen irrtümlich gegen den eigenen Körper und können Betroffene krank machen. Beim GBS sind diese Autoantikörper gegen das periphere Nervensystem gerichtet. Dadurch wird dieses geschädigt.
Die peripheren Nerven sind jene Nerven, die außerhalb des Gehirns und des Rückenmarks liegen. Die Nervenzellen des peripheren Nervensystems ermöglichen uns, dass wir fühlen und uns bewegen können. Nervenzellen bestehen aus einem Zellkörper und einer Nervenfaser. Die Nervenfasern sind ähnlich einem Stromkabel von einer isolierenden Schicht, dem Myelin, umgeben. Die Myelinschicht ermöglicht die rasche Übertragung von Signalen durch die Nervenbahnen. Bei der Autoimmunerkrankung GBS greifen Abwehrstoffe (Antikörper), die eigentlich dazu gedacht sind, Viren oder Bakterien unschädlich zu machen, irrtümlich genau diese Myelinschicht an. Dadurch können die Nervenzellen Informationen nicht mehr richtig übertragen. In der Folge können die Muskeln schwach werden, oder Betroffene können nicht mehr richtig fühlen. Beim GBS sind meistens zuerst die Nerven an den Füßen und Beinen betroffen.
Das GBS ist eine seltene Erkrankung und tritt jährlich bei ein bis zwei pro 100.000 Personen auf. Sie kann sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auftreten. Männer sind etwas häufiger betroffen als Frauen.
Welche Ursachen hat ein Guillain-Barré-Syndrom?
Die genauen Ursachen, warum ein GBS entsteht, sind bis heute nicht vollständig erklärt. Oft entsteht ein GBS einige Tage bis Wochen nach einer Infektionserkrankung: Beispielsweise nach einer bakterielle Magen-Darm-Infektion mit Durchfall, einer Grippe oder Erkältung.
Ein GBS kann auch eine ernste Komplikation einer COVID-19-Erkrankung sein. Typischerweise treten die ersten Symptome des GBS dabei schon fünf bis zehn Tage nach der COVID-19-Diagnose auf.
Selten kann es auch nach einer Operation oder einer Impfung, beispielsweise gegen Grippe, auftreten.
Welche Beschwerden können bei einem Guillain-Barré-Syndrom auftreten?
Meist setzen die Beschwerden plötzlich ein. Manche Betroffene leiden nur unter leichten Beschwerden wie Probleme beim Gehen oder leichte Schmerzen. Bei anderen ist das GBS so schlimm, dass es zu Lähmungen kommt. Diese können den ganzen Körper betreffen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Lähmung der Atemmuskulatur. Dann kann die/der Betroffene nicht mehr eigenständig atmen und muss beatmet werden. Bei einem schweren Verlauf kann es unter anderem auch zu Herzproblemen und Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Blase und des Darms kommen.
Typischerweise beginnen die Lähmungen in den Beinen. Innerhalb von Stunden bis Tagen können diese in die obere Körperhälfte aufsteigen. Die Beschwerden treten stets an beiden Seiten des Körpers auf. Fachleute sprechen von einem symmetrischen Befall.
Nach spätestens vier Wochen erreicht die Erkrankung ihren Höhepunkt und schreitet nicht weiter fort. Dann bilden sich in den meisten Fällen die Beschwerden Schritt für Schritt zurück. Die Rückbildung der Symptome kann sich über Wochen bis Monate hinziehen. Die meisten Betroffenen erholen sich gut vom GBS. Mehr als die Hälfte der Erkrankten sind nach einem Jahr wieder vollständig genesen. Einige klagen aber noch Monate bis Jahre später über eine Schwäche der Muskulatur, manchmal auch über Schmerzen. Bei etwa zehn von 100 Betroffenen bleiben lebenslang Schwächen oder Lähmungen bestehen. Etwa drei bis sieben von 100 erkrankten Menschen versterben am GBS.
Die Ausprägung der Beschwerden richtet sich danach, welche Nerven betroffen sind. Häufige Beschwerden sind u.a.:
- Schwächegefühl in den Gliedmaßen.
- Unangenehme Empfindungen: Häufig kommt es zu einem tauben Gefühl und Taubheit oder Kribbeln in den Füßen und den Händen.
- Schmerzen: Viele Betroffene klagen zu Beginn der Erkrankung über Schmerzen im Rücken und/oder in den Füßen, Beinen, Händen oder Armen.
- Koordinationsprobleme, Schwanken, unsicheres Gehen.
- Lähmungserscheinungen
- Sehstörungen, Doppelbilder und beeinträchtigte Augenbeweglichkeit, beispielsweise können die Lider nicht geschlossen werden.
- Probleme beim Sprechen und Schlucken
- Atemstörungen
- Herz-Kreislauf-Probleme: Zu hoher Blutdruck; Herzrhytmusstörungen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Zunächst erhebt die Ärztin oder der Arzt die Krankengeschichte (Anamnese) und führt eine körperliche Untersuchung durch. Oft lenkt das typische Krankheitsbild den Verdacht auf ein GBS. Der Verdacht erhärtet sich, wenn die Ärztin oder der Arzt abgeschwächte oder fehlende Reflexe feststellt. Dann ordnet die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen an:
- Liquoruntersuchung: Die Ärztin oder der Arzt entnimmt Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit (Liquor) aus dem Wirbelkanal im Rahmen einer Lumbalpunktion. Anschließend wird diese im Labor untersucht. Der Liquor kann bei einem GBS verändert sein. Typisch für das Vorliegen eines GBS ist eine starke Erhöhung des Eiweiß in der Flüssigkeit.
- Elektroneurographie: Bei dieser Untersuchung wird die Nervenleitgeschwindigkeit gemessen. So kann festgestellt werden, ob die Nerven Erregungen richtig weiterleiten.
- Elektromyographie (EMG): Diese Untersuchung zeigt, ob die Muskeln auf elektrische Signale richtig reagieren.
- Blutuntersuchungen: Mitunter können die Autoantikörper im Blut nachgewiesen werden. Allerdings kann die Blutuntersuchung auch bei bestehendem GBS unauffällig sein!
Wie erfolgt die Behandlung des Guillain-Barré-Syndroms?
Da sich die Beschwerden eines GBS jederzeit rasch verschlechtern können, werden die Betroffenen im Krankenhaus behandelt und überwacht. Schwer Erkrankte werden auf der Intensivstation betreut. Puls, Blutdruck, Temperatur und andere wichtige Vitalparameter werden regelmäßig überprüft. So können mögliche lebensbedrohliche Komplikationen wie Herzrhythmusstörungen oder Probleme mit der Atmung rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Im Krankenhaus stehen je nach Bedarf unterstützende Maßnahmen wie Physiotherapie, Schmerzmittel, künstliche Ernährung oder notfalls auch eine künstliche Beatmung zur Verfügung.
Bei schweren Fällen können Medikamente, sogenannte Immunglobuline, die Heilung beschleunigen. Diese werden meist innerhalb der ersten vier Wochen der Erkrankung verabreicht. Zudem kann mit einer Blutwäsche (Plasmapherese) die Heilung unterstützt werden. Dabei werden die schädlichen Antikörper aus dem Blut gefiltert.
Ist die akute Krankheitsphase überstanden und gehen die Lähmungen zurück, benötigen die meisten Betroffenen eine Rehabilitation. Oft wird diese stationär in einer Rehabilitationsklinik durchgeführt. Dort werden gezielt Nerven- und Muskelfunktionen trainiert. Die/der Betroffene erlernt verlorene Fähigkeiten wieder - wie beispielsweise das Greifen oder Schreiben.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei ersten Krankheitsanzeichen sollten Sie umgehend eine Fachärztin/einen Facharzt für Neurologie aufsuchen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen.
Ist zur Behandlung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept, z.B. durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner, die Fachärztin/den Facharzt für Dermatologie und Venerologie bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt für Innere Medizin.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dir. Prim. Priv.-Doz. Dr. Peter Franz Peichl MSc, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Geriatrie), Zusatzfach Innere Medizin (Rheumatologie)