Sexuell übertragbare Erkrankungen: Basis-Info
Inhaltsverzeichnis
Was sind sexuell übertragbare Erkrankungen?
Als übertragbare Geschlechtskrankheiten im Sinne des Geschlechtskrankheitengesetzes werden Gonorrhoe (Tripper), Syphilis (Lues, harter Schanker), Ulcus molle (weicher Schanker) und das Lymphogranuloma venereum bezeichnet. Neben diesen „klassischen“ Geschlechtskrankheiten zählen zu den sexuell übertragbaren Erkrankungen zahlreiche, teilweise sehr unterschiedliche Infektionskrankheiten. Die möglichen klinischen Ausprägungen reichen von relativ harmlosen, leichten Beschwerden über chronische Verläufe bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen.
Was sind die häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen?
Zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen zählen z.B. Infektionen mit Chlamydien und Trichomonaden (Trichomoniasis) sowie Herpes genitalis, Humane Papillomaviren (HPV) und HIV & AIDS. Auch andere Krankheiten, wie z.B.Hepatitis B und Candida albicans (Candidiasis), können durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Bei einem Großteil dieser Erkrankungen können neben Geschlechtsverkehr auch andere Ansteckungswege zu einer Infektion führen.
Welche Symptome und Komplikationen können auftreten?
Nicht nur die Erreger, auch die möglichen Beschwerden sind bei einer sexuell übertragbaren Erkrankung unterschiedlich. Häufige Symptome von STDs sind:
- (übelriechender) Ausfluss,
- Schmerzen oder Brennen beim Wasserlassen,
- genitaler Juckreiz,
- genitale Geschwüre (Ulzerationen),
- entzündliche Schwellungen der Lymphknoten in der Leistengegend,
- Hodensackschwellung,
- Unterbauchschmerzen,
- allgemeine Krankheitszeichen (z.B. Fieber, Müdigkeit, Appetitlosigkeit),
- bei Frauen auch Zyklusstörungen.
Oft verursachen STDs keine Beschwerden und bleiben lange Zeit unbemerkt und unbehandelt. Einige STDs können zu teilweise schweren Folgeschäden wie Unfruchtbarkeit (z.B. bei Chlamydien, Gonorrhoe) oder einer Krebserkrankung (z.B. HPV) führen. Bei infizierten Schwangeren kann es je nach Erreger zu Fehlbildungen des Kindes, zur Fehlgeburt oder z.B. zur angeborenen Syphilis des Kindes kommen.
Wie Sie sexuell übertragbaren Erkrankungen vorbeugen können
Den sichersten Schutz vor einer sexuell übertragbaren Erkrankung und den damit einhergehenden gesundheitlichen Schäden bietet konsequente Verhütung mittels Kondom. Dies gilt gleichermaßen für vaginalen, analen und oralen Sex. Die Verwendung eines Kondoms ist insbesondere bei wechselnden Sexualpartnerinnen oder Sexualpartnern das Um und Auf.
Zudem sind allgemeine Hygienemaßnahmen wichtig, um mögliche Übertragungen durch Schmierinfektionen zu vermeiden. Gegen einzelne Erreger (z.B. HPV, Hepatitis B) stehen darüber hinaus Impfungen zur Verfügung.
Warum ist es wichtig, sich zu schützen?
In den letzten Jahren ist international und in Europa wieder eine Zunahme „klassischer“ Geschlechtskrankheiten zu beobachten. Dies ist in erster Linie auf ungeschützten Geschlechtsverkehr zurückzuführen: Der Glaube, die „klassischen“ Geschlechtskrankheiten seien praktisch verschwunden, ist weit verbreitet. Viele Menschen wiegen sich daher in vermeintlicher Sicherheit und verzichten auf den Gebrauch von Kondomen. Der Schutz vor einer Ansteckung ist nach wie vor wichtig.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Vorliegen von Beschwerden oder einem Infektionsverdacht können Sie sich für Diagnose und Therapie an folgende Stellen wenden:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie und Venerologie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie und Andrologie,
- Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Beschränkte Meldepflicht
Die „klassischen“ Geschlechtskrankheiten sowie HIV & AIDS zählen in Österreich zu den beschränkt meldepflichtigen Krankheiten. Das bedeutet, jede Ärztin und jeder Arzt ist verpflichtet, eine solche Erkrankung an die zuständige Behörde zu melden, sofern sich die oder der Erkrankte weigert, sich einer Behandlung zu unterziehen. Dadurch sollen die Ansteckung anderer Personen und die Ausbreitung der Erkrankung verhindert werden.
- Aidsgesetz (BGBl. Nr. 728/1993 i.d.g.F.)
- Geschlechtskrankheitengesetz (StGBl. Nr. 152/1945)
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigenSozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Andreas Tzovaras, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten