Gehirntumoren: Therapie
Inhaltsverzeichnis
Operative Behandlung
Wenn möglich werden Gehirntumoren operativ behandelt. Dabei versucht die Neurochirurgin/der Neurochirurg, den Tumor möglichst vollständig zu entfernen und gleichzeitig gesundes Gewebe möglichst wenig zu schädigen. Wenn der Tumor in wichtige Regionen des Gehirns eingewachsen ist, kann dieser oft nur teilweise oder gar nicht entfernt werden. Eine operative Entfernung ist auch dann nicht möglich, wenn der Tumor in der Nähe lebenswichtiger Strukturen liegt. Um gesundes Gewebe möglichst zu schonen und Schäden zu verhindern bzw. bei inoperablen Tumoren, kommen modernste operative Methoden zum Einsatz. Mithilfe der sogenannten stereotaktischen Hirnchirurgie können millimetergenau Tumorzellen zerstört und gesundes Gehirngewebe bestmöglich geschont werden. Unterstützt werden diese Verfahren durch computergestützte Navigationssysteme und diverse bildgebende Verfahren wie MRT und CT. Diese Technik wird auch in der Strahlentherapie (stereotaktische Bestrahlung) und -chirurgie (z.B. Gamma-Knife, Cyberknife) eingesetzt.
Vor einer Operation können nach MRT/CT weitere bildgebende Maßnahmen zur besseren Planung des Eingriffs zum Einsatz kommen, z.B.SPECT, PET oder Magnetresonanzspektroskopie (MRS). Besteht ein erhöhter Hirndruck, werden oft zunächst Medikamente verabreicht, die Schwellungen im Hirngewebe mindern. Wenn der Tumor dazu geführt hat, dass die Gehirnflüssigkeit (Liquor) nicht mehr abfließen kann, kann in einer Operation ein sogenannter Shunt gelegt werden. Dabei handelt es sich um einen dünnen Schlauch, der in das Gehirn eingebracht wird und die Gehirnflüssigkeit beispielsweise in die Bauchhöhle der Patientin/des Patienten ableitet. Dadurch wird der erhöhte Hirndruck vermindert. Leiden die Betroffenen an Krampfanfällen, können Medikamente verabreicht werden, die weiteren Krämpfen vorbeugen (Antiepileptika).
Weitere Informationen finden Sie unter Gehirntumoren: Klassifikation und Formen.
Ergänzende Therapieverfahren und Nachsorge
Manchmal ist es trotz allem nicht möglich, das gesamte betroffene Gewebe operativ zu entfernen. Durch ergänzende Therapieverfahren wie Chemo- bzw. Strahlentherapie kann der Tumor in seiner Größe reduziert, manchmal auch gänzlich zerstört werden. Bei bösartigen Tumoren zählen die Strahlen- und/oder Chemotherapie zur Standardtherapie. Auch wenn Tumoren nicht gänzlich entfernt werden, geht mit der Behandlung doch zumeist eine Symptombesserung einher. Nebenwirkungen wie Übelkeit, die durch die Chemo- bzw. Strahlentherapie verursacht werden, können gut behandelt werden.
Zudem können unter anderem Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie oder psychoonkologische Maßnahmen (z.B. im Rahmen einer Psychotherapie) zum Einsatz kommen. Auch der Besuch einer Selbsthilfegruppe kann unterstützend sein. Hospizeinrichtungen bieten Betreuung schwer krebskranker Menschen.
Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt berät Sie über Begleitmaßnahmen, notwendige Kontrolluntersuchungen und Nachsorgetermine. Auch ein Rehabilitationsaufenthalt kann gegebenenfalls in Anspruch genommen werden.
Wohin kann ich mich wenden
Bei Beschwerden, die auf einen Gehirntumor hindeuten, können Sie sich primär an folgende Stellen wenden:
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin/Facharzt für Neurochirurgie
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzfach für Hämatologie und Internistische Onkologie
Bei akuten Beschwerden suchen Sie bitte umgehend die nächstgelegene Notfallambulanz auf. Treten Krämpfe, Bewusstseinsstörungen, Bewusstlosigkeit, Lähmungen oder andere bedrohliche Symptome auf, rufen Sie sofort die Rettung unter 144.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Matthias Preusser, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Hämatologie und internistische Onkologie)