Gehirntumoren: Ursachen, Symptome, Diagnose
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Gehirntumoren: Ursachen, Symptome, Diagnose
Gehirntumoren entstehen, wie andere Tumorarten auch, durch unkontrolliertes Zellwachstum. Der Tumor kann gutartig (benigne) oder bösartig (maligne) sein. Beiden gemeinsam ist, dass sie gesundes Gehirngewebe verdrängen und schädigen sowie unterschiedlichste Symptome verursachen können.
Entsteht der Tumor direkt aus den Zellen des Gehirngewebes oder der Gehirnhäute, sprechen Fachleute von einem primären Hirntumor. Dieser kann von verschiedenen dort vorkommenden Zelltypen ausgehen: Von Nervenzellen, den Stützzellen sowie auch von Zellen der Hirnhäute oder der Hirnanhangsdrüse. Primäre Hirntumoren kommen eher bei Personen unter 30 Jahren vor.
Davon zu unterscheiden sind die sekundären Hirntumoren: Diese entwickeln sich aus einer Krebserkrankung in einer anderen Körperregion, z.B. in der Lunge oder der Haut. Von dort schickt der Tumor Krebszellen über die Blutbahn ins Gehirn, wo sich dann sogenannte Tochtergeschwulste (Metastasen) bilden. Davon sind vor allem Menschen über 60 Jahre betroffen.
In Österreich erkranken jährlich rund acht von 100.000 Personen an einem Gehirntumor.
Welche Ursachen haben Gehirntumoren?
Die Ursachen sind weitgehend noch nicht erforscht. Es sind kaum Faktoren bekannt, die die Entstehung von primären Hirntumoren begünstigen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer anderen Erkrankung, zum Beispiel einer Leukämie, eine Strahlentherapie erhalten haben, ein erhöhtes Risiko für einen Gehirntumor aufweisen. Außerdem ist bekannt, dass Personen, die an bestimmten Erbkrankheiten leiden (z.B.Neurofibromatose oder Von-Hippel-Lindau-Syndrom) zur Entwicklung von bestimmten primären Gehirntumoren neigen.
Welche Symptome können auftreten?
Unabhängig davon, ob ein Gehirntumor gut- oder bösartig ist, sind die Beschwerden, die ein Gehirntumor auslösen kann, sehr vielfältig. Je nachdem an welcher Stelle des Gehirns der Tumor liegt und wie schnell dieser wächst, entwickeln die Betroffenen unterschiedliche Symptome. Wächst der Tumor rasch, wie das bei Hirnmetastasen bzw. bösartigen Tumoren der Fall ist, treten erste Anzeichen schon früh auf. Bei einem langsam wachsenden Tumor kann es dagegen lange dauern, bis Betroffene Beschwerden wahrnehmen. Ein erstmals auftretender epileptischer Anfall oder neu aufgetretene, starke Kopfschmerzen können erste Hinweise für einen Gehirntumor sein, müssen aber nicht. Andere Erkrankungen können diese Symptome ebenso aufweisen. Daher ist eine gründliche ärztliche Abklärung notwendig.
In den meisten Fällen verursacht ein Hirntumor einerseits allgemeine und andererseits lokale Symptome. Die allgemeinen Symptome entstehen dadurch, dass der wachsende Tumor zunehmend gesundes Gehirngewebe verdrängt sowie oftmals den Abfluss der Gehirnflüssigkeit (Liquor) behindert. Dies kann zu einer Schwellung des Gehirns führen. Da sich der knöcherne Schädel nicht ausdehnen kann, steigt der Druck in der Schädelhöhle, und es entsteht gefährlich erhöhter Hirndruck. Zeichen für hohen Hirndruck können u.a. starke Kopfschmerzen, Übelkeit bzw. Erbrechen sein. Steigt der Druck weiter, kommt es zum Koma bis hin zum Tod.
Die lokalen Symptome entstehen durch den Druck, den der Tumor auf das unmittelbar angrenzende Hirngewebe ausübt. Die Beschwerden hängen davon ab, wo der Tumor liegt, wie groß er ist und wie schnell er wächst.
Zu den wichtigsten Symptomen eines Gehirntumors zählen u.a.:
- Kopfschmerzen: Neu auftretende bzw. andersartige Kopfschmerzen treten bei etwa der Hälfte der Betroffenen auf. Typisch ist, dass die Kopfschmerzen mit der Zeit immer heftiger werden. Oft sind sie nachts bzw. in den frühen Morgenstunden am stärksten und nehmen mit dem Liegen zu. Schmerzmittel helfen bei diesen Kopfschmerzen meist nur begrenzt oder gar nicht,
- Übelkeit/Erbrechen,
- Krampfanfälle: gehören zu den häufigsten Symptomen von Gehirntumoren bei Erwachsenen,
- Muskelschwäche,
- Schwindel/Gleichgewichtsstörungen,
- Lähmungen,
- Sehstörungen (z. B. Doppelbilder),
- Sprachstörungen/Wortfindungsprobleme,
- Hörprobleme,
- Gefühlsstörungen: z.B. bezüglich Hitze, Kälte, Druck oder Berührung,
- Wesensveränderungen: z.B. leichte Reizbarkeit, Teilnahms- bzw. Antriebslosigkeit,
- psychische Beschwerden: z.B. Depression, Angst,
- Gedächtnisstörungen: z.B. Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen,
- hormonelle Veränderungen: z.B. Ausbleiben der Menstruation, Störungen der Sexualfunktion, Gewichtszunahme, Wachstumsstörungen, Überfunktion der Schilddrüse.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Besteht Verdacht auf einen Hirntumor, wird nach der Anamnese und einer allgemeinen körperlichen und neurologischen Untersuchung eine radiologische Bildgebung mittels MRT durchgeführt. Ist eine MRT nicht möglich, ordnet die Ärztin/der Arzt eine CT an. Falls eine tumorartige Raumforderung auf der MRT- bzw. CT-Aufnahme sichtbar ist, bestimmt die Ärztin/der Arzt die Tumorart. Zu diesem Zweck wird mittels Biopsie oder im Rahmen einer Operation eine Gewebeprobe entnommen. Die Probenentnahme kann in bestimmten Fällen stereotaktisch erfolgen: Das Tumorareal wird mittels diverser computerunterstützter Methoden exakt bestimmt, eine Probenentnahme ist somit auf den Millimeter genau möglich. Über ein kleines Bohrloch wird die Probe operativ entnommen. In seltenen Fällen können ein EEG oder eine Untersuchung der Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit (Liquor) notwendig sein.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Beschwerden, die auf einen Gehirntumor hindeuten, können Sie sich primär an folgende Stellen wenden:
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzfach für Hämatologie und Internistische Onkologie
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie
Bei akuten Beschwerden suchen Sie bitte umgehend die nächstgelegene Notfallambulanz auf. Treten Krämpfe, Bewusstseinsstörungen, Bewusstlosigkeit, Lähmungen oder andere bedrohliche Symptome auf, rufen Sie sofort die Rettung unter 144.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Matthias Preusser, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Hämatologie und internistische Onkologie)