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Wurzelbehandlung und Wurzelspitzenresektion

Bei einer Wurzelbehandlung wird erkranktes oder entzündetes Zahnnervengewebe aus den Zähnen entfernt. Danach wird der nun hohle Wurzelkanal mit einem speziellen Material gefüllt. Abschließend muss die Zahnkrone noch mit einer Füllung verschlossen werden. Bei starker Zerstörung ist eine Versorgung mittels Zahnkrone notwendig. Bei richtiger Zahnpflege kann ein wurzelbehandelter Zahn ein Leben lang halten. Bringt die Wurzelbehandlung keinen Erfolg, werden auch die Wurzelspitze und das entzündete Gewebe entfernt. Dieser Eingriff wird als Wurzelspitzenresektion bezeichnet. Zahnmedizinisch ist dies die letzte Rettungsmöglichkeit für den Zahn.

Was ist eine Wurzelbehandlung?

Bei einer Wurzelbehandlung entfernt die Zahnärztin oder der Zahnarzt unter Betäubung unheilbar erkranktes, entzündetes, verletztes oder bereits abgestorbenes Zahnmark. Danach wird der Bereich gereinigt und zum Abschluss wieder aufgefüllt. Damit soll verhindert werden, dass sich eine Entzündung und in weiterer Folge eventuell ein Abszess an der Wurzelspitze bilden, wodurch der Knochen zerstört werden kann.

Wann ist eine Wurzelbehandlung angezeigt?

Ist das Zahnmark entzündet, beschädigt oder abgestorben, kann eine Wurzelbehandlung den Zahn retten. Zu Beschwerden mit dem Zahnmark kommt es etwa bei einem verletzten Zahn oder durch ein tiefes kariöses Loch im Zahn. Bakterien haben einen Weg ins Zahninnere gefunden und sind bis zu den Kanälchen, in denen sich die Ausläufer der Zahnwurzel befinden, vorgedrungen.

Typische Beschwerden, die durch ein geschädigtes Zahnmark hervorgerufen werden, sind z.B.

  • Wärmeschmerz,
  • Schmerz beim Aufbeißen oder unabhängig vom Essen,
  • ein Zahn fühlt sich verlängert an,
  • Druckgefühl im Bereich der Wurzelspitze.

Wie wird eine Entzündung des Zahnmarks festgestellt?

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt führt eine sogenannte Vitalitätsprüfung mit dem Eis-Spray durch. Empfindet die Patientin oder der Patient dabei starke Schmerzen, die nicht binnen weniger Sekunden wieder verschwinden, deutet dies auf eine Entzündung des Zahnmarkes hin. Danach wird der Zahn geröntgt, um den Entzündungsgrad sowie die anatomischen Gegebenheiten festzustellen. Diese Informationen ermöglichen der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zu entscheiden, ob der Zahn erhalten und wie die Behandlung durchgeführt werden kann.

Wie wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt?

Eine Wurzelbehandlung wird unter lokaler Betäubung durchgeführt. Zunächst wird ein Zugang zum entzündeten Zahnmark freigelegt und dieses aus allen Nervenkanälen – je nach Zahn ein oder mehrere Nervenkanäle – entfernt. Im Anschluss daran wird der entstandene Hohlraum gereinigt, desinfiziert und mit einer Wurzelkanalfüllung bakteriendicht verschlossen. Vor der Füllung wird ein dünnes Messinstrument in den hohlen Wurzelkanal gesteckt und dieser Bereich geröntgt. Auf diesem Bild ist dann erkennbar, wie lange der Kanal ist. Gebogene Zahnwurzeln können die Behandlung erschweren.

Durch dieses mehrstufige Verfahren können heutzutage viele Zähne gerettet werden, die früher gezogen werden mussten. Dabei sind meist mehrere Zahnarztbesuche erforderlich.

Hinweis

Ein wurzelbehandelter Zahn kann bei richtiger Zahnpflege ein Leben lang halten. Da Karies auch bei wurzelbehandelten Zähnen auftreten kann, sind eine gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig, um weitere Probleme zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahngesundheit.

Was ist eine Wurzelspitzenresektion?

Eine Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein operativer Eingriff, bei dem die Wurzelspitze eines bereits wurzelbehandelten Zahnes sowie ihre entzündete Umgebung entfernt werden. Sie ist notwendig, wenn eine im Vorfeld ausgeführte Wurzelbehandlung nicht zur Entzündungsfreiheit geführt hat, und dient dem Erhalt des betroffenen Zahnes. Zahnmedizinisch ist dies die letzte Rettungsmöglichkeit für den Zahn.

Wann ist eine Wurzelspitzenresektion angezeigt?

Einer Wurzelspitzenresektion eines wurzelbehandelten Zahns kann bei folgenden Beschwerden angezeigt sein. 

  • Schmerzen, örtlich oder ausstrahlend,
  • Druckgefühl,
  • akutes Aufflammen einer chronischen Entzündung rund um die Wurzelspitze, gegebenenfalls mit Bildung eines Abszesses oder einer Fistel,
  • Aufbiss- bzw. Klopfempfindlichkeit eines Zahnes.

Wie wird eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt?

Bei einer Wurzelspitzenresektion wird in örtlicher Betäubung von außen (durch den Knochen) ein Zugang geschaffen und das entzündete Gewebe samt der Wurzelspitze entfernt. Im Anschluss daran kann die Öffnung des Wurzelkanales nochmals abgedichtet werden. Nach Reinigung und Blutstillung wird die Wunde mit einer Naht verschlossen. Bei erfolgreicher Behandlung kann der Zahn über viele Jahre erhalten werden.

Wohin kann ich mich wenden?

Wurzelbehandlungen sind Routinebehandlungen, die jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt durchführt. Wurzelspitzenresektionen werden nur von mundchirurgisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahnärztin und Zahnarzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger unter Zahnbehandlungen.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Ralph Feicht, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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