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Zahnspangen und Zahnschienen

Zahnfehlstellungen oder Fehlstellungen der Kiefer werden mit Zahnspangen oder Zahnschienen behandelt. Man spricht auch von sogenannten Zahnregulierungen oder Kieferregulierungen. Zahnspangen und Zahnschienen werden von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt verordnet und im Fall von abnehmbaren Geräten von Zahntechnikerinnen oder Zahntechnikern hergestellt. Grundlage dafür ist ein individueller Abdruck des Gebisses. Hier lesen Sie, welche verschiedenen Zahnspangen und Zahnschienen eingesetzt werden können.

Festsitzende Zahnspangen

Eine festsitzende Zahnspange bleibt dauerhaft im Mund. Sie besteht aus Bändern und Ösen aus Metall – den sogenannten Brackets – und einem Drahtbogen. Der Drahtbogen umläuft die Zahnreihe wie ein Geländer. Es gibt auch unauffällige Spangenvarianten mit Keramik-Brackets. Der Drahtbogen zieht oder drückt die Zähne in die gewünschte Richtung. Dadurch passen sich die Kieferknochen und der Zahnhalteapparat allmählich an. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt spannt den Draht in regelmäßigen Kontrollterminen nach oder tauscht ihn gegen einen neuen aus. So lässt sich z.B. ein schiefer Zahn mit der Zeit begradigen. Festsitzende Zahnspangen werden hauptsächlich im bleibenden Gebiss in der Behandlung von Fehlstellungen bei Jugendlichen und bei Erwachsenen eingesetzt.

Herausnehmbare Zahnspangen

Herausnehmbare Zahnspangen sind nicht dauerhaft im Mund. Sie bestehen meist aus zwei Kunststoffplatten. Jede Zahnspange ist ein Einzelstück, das nur dem Menschen passt, für den es angefertigt wurde. Herausnehmbare Zahnspangen werden in den Mund eingesetzt und nachts sowie mehrere Stunden am Tag getragen. Zu den Mahlzeiten oder beim Sport kann man sie herausnehmen. Außerdem enthalten die Spangen oft Schrauben, mit denen die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Zahnspange entsprechend anpassen kann, wenn sich das Gebiss schon etwas verändert hat. Mit herausnehmbaren Zahnspangen können auch die Kieferknochen geformt und z.B. ein zu enger Oberkiefer allmählich gedehnt werden.

Zahnschienen / Aligner

Zahnfehlstellungen können auch mit durchsichtigen Zahnschienen behandelt werden. Diese werden auch Aligner oder Responderschienen genannt. In bestimmten Fällen werden zusätzlich noch Kunststoffzapfen an den Zähnen außen befestigt, um Korrekturen in alle Richtungen durchführen zu können. Dadurch kann eine Begradigung der Zähne ohne Drähte etc. durchgeführt werden. Die Zahnschienen werden mit einem computergestützten Verfahren aus einer dünnen, durchsichtigen Folie hergestellt. Für eine Behandlung werden je nach Ausgangsbefund zwischen zwölf und 50 Schienen benötigt. Die Zahnschienen müssen 23 Stunden pro Tag getragen und in einem Abstand von ca. zwei Wochen gewechselt werden. So lassen sich die Zähne in Schritten von 0,15–0,25 mm pro Zahnschiene bis zur vorgegebenen Endposition begradigen. Eine kieferorthopädische Behandlung ist damit in jedem Alter möglich. Gerade bei Erwachsenen spielt jedoch die „Sichtbarkeit“ der Zahnspange eine besondere Rolle.

Hinweis

Die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche ist eine Leistung der sozialen Krankenversicherung. Eine Voraussetzung ist die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bei bestimmten schweren Fehlstellungen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt stellt den Grad der Fehlstellung und damit die Behandlungsnotwendigkeit fest.

Wohin kann ich mich wenden?

Für kieferorthopädische Leistungen sind Zahnärztinnen und Zahnärzte mit fachzahnärztlicher Ausbildung in der Kieferorthopädie zuständig. Sie werden auch als Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden bezeichnet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahnärztin und Zahnarzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

ie e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung und unter Gratis-Zahnspange (oesterreich.gv.at).

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Ralph Feicht, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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