Zahn- und Kieferfehlstellungen
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Zahn- oder Kieferfehlstellung?
Eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ist eine Abweichung von einem normalen Gebiss. Dies kann sowohl die Zahnstellung als auch die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander betreffen.
Bei einem normalen Gebiss schieben sich beim Zubeißen die unteren Schneidezähne an die Rückseiten der oberen Schneidezähne. Die oberen Schneidezähne überragen die unteren um maximal drei Millimeter. Die Zähne von Ober- und Unterkiefer passen dachziegelartig aufeinander. Diese normale Zahnstellung bezeichnen Fachleute als Neutralbiss.
Zahnfehlstellungen können an mehreren Stellen im Gebiss auftreten. Zähne können verschoben oder schief sein, wenn im Kiefer zu wenig Platz ist. Bei zu viel Platz – etwa weil Zähne fehlen –, können die Abstände zwischen den Zähnen zu groß sein, sodass Zahnlücken entstehen. Oft weichen auch die Stellung zueinander und die Größenverhältnisse von Ober- zu Unterkiefer vom normalen Gebiss ab. Manche Fehlbildungen sind häufig bereits im Milchgebiss angelegt, ein „Über- oder Unterbiss“ ist oftmals vererbt.
Welche Formen von Zahn- und Kieferfehlstellungen gibt es?
Häufige Formen von Zahn- und Kieferfehlstellungen sind:
Überbiss (Tiefbiss)
Bei einem starken Überbiss überragen die oberen Schneidezähne die unteren Schneidezähne um mehr als 3 mm. Bei sehr starkem Überbiss können die Lippen nicht richtig geschlossen werden. Bei einem „Tiefbiss“ reichen die oberen Schneidezähne bis zum Zahnfleisch am Unterkiefer, und die unteren Schneidezähne können gaumenseitig dabei das Zahnfleisch im Oberkiefer berühren oder sogar verletzen.
Rückbiss (Distalbiss)
Dies stellt eine sehr häufige Kiefer- und Zahnfehlstellung dar. Dabei besteht eine mehr als 3 mm große Stufe zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen. Meist ist dieser Umstand durch eine Rücklage des Unterkiefers bedingt. Auch im Seitenzahnbereich sind dabei die Backenzähne verschoben.
Vorbiss (Mesialbiss)
Bei einem Vorbiss stehen die unteren Schneidezähne zu weit vorn. Bei stark ausgeprägtem Vorbiss können sich die unteren Schneidezähne beim Zubeißen sogar vor die oberen schieben. Meist ist ein vorstehender Unterkiefer die Ursache. Auch hier sind die Backenzähne mitbetroffen.
Offener Biss
Beim offenen Biss bleibt beim Zubeißen Platz zwischen den oberen und unteren Zähnen. Dies kann zu Schwierigkeiten beim Atmen – häufig Mundatmung bei Kindern – führen. Auch Schwierigkeiten beim Sprechen, Abbeißen und Kauen sind möglich.
Kreuzbiss
Beim Kreuzbiss stehen die oberen Schneidezähne oder Backenzähne zu weit innen. Dies führt zu einer Hemmung des Knochenwachstums an dieser Stelle.
Zahnengstand
Beim Zahnengstand sind die Zähne verdreht oder gekippt und stehen daher nicht im idealen Zahnbogen. Meist ist zu wenig Platz im Kiefer die Ursache.
Welche Folgen haben Zahn- und Kieferfehlstellungen?
Starke Fehlstellungen sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Sie können zum Beispiel zu Beschwerden beim Kauen oder Sprechen führen sowie die gesamte Mundgesundheit beeinträchtigen. Mit der Zeit können auch die Kiefergelenke schmerzen und die Kiefermuskeln sich verspannen. Ob es zu Beschwerden kommt, hängt von der Art und Stärke der Fehlstellung ab.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Für die Diagnose einer Zahnfehlstellung oder Kieferfehlstellung untersucht die Zahnärztin oder der Zahnarzt zunächst den Zustand und die Stellung der Zähne. Es wird auch ein ausführliches Anamnese-Gespräch geführt. Dazu gehört die Erhebung von Krankheiten, ungünstigen Angewohnheiten wie Daumenlutschen und familiären Vorbelastungen.
Weiters erfolgt eine Untersuchung innerhalb und außerhalb des Mundes, gefolgt von u.a. einer Kiefermodellanalyse, Röntgenuntersuchung sowie einer Fotodiagnostik. Dabei werden Fotos von Gesicht und Mund der Patientin oder des Patienten angefertigt.
Bei der Diagnose stellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung und deren Behandlungsnotwendigkeit fest. Grundlage dafür ist der internationale Index der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit, abgekürzt IOTN. Der IOTN nimmt eine Einteilung in die Schweregrade 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung.
Kiefermodellanalyse
Bei einer Kiefermodellanalyse werden zunächst Abdrücke vom Ober- und Unterkiefer erstellt. Das kann unangenehm sein und einen Würgereiz auslösen. Die Masse erstarrt nach etwa einer halben Minute und kann anschließend aus dem Mund genommen werden. Aus diesen Abdrücken wird ein Modell des Gebisses hergestellt. So können Art und Ausmaß der Zahnfehlstellung festgestellt und Vermessungen durchgeführt werden.
Alternativ zur Kiefermodellanalyse mit Abformmasse gibt es auch die Möglichkeit einer digitalen Kiefermodellanalyse. Dabei werden virtuelle 3D-Modelle von Ober- und Unterkiefer erstellt. Diese Form der Kiefermodellanalyse ist kostenpflichtig.
Wie erfolgt die Behandlung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung?
In den meisten Fällen wird eine Zahn- oder Kieferfehlstellung mit abnehmbaren oder festsitzenden Geräten, sogenannten Zahnspangen, korrigiert. Liegt gleichzeitig eine sehr stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellung vor, kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt auch eine kieferchirurgische Operation empfehlen. So soll neben der Stellung der Zähne auch die Stellung von Ober- und Unterkiefer zueinander korrigiert werden.
Die Behandlung einer Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer wird auch als kieferorthopädische Behandlung bezeichnet. Zusätzlich zur Behandlung mit verschiedenen Geräten kann auch die Entfernung eines oder mehrerer Zähne nötig sein. Das ist der Fall, wenn im Mund nicht genügend Platz für alle Zähne ist.
Idealerweise beginnt die Behandlung im Kindesalter. Eine erste kieferorthopädische Untersuchung erfolgt in der Regel zu jenem Zeitpunkt, wenn die vier oberen und die vier unteren bleibenden Schneidezähne durchgebrochen sind. Eine kieferorthopädische Frühbehandlung beginnt daher bereits mit dem Milch- und frühen Wechselgebiss. Diese soll Kieferfehlstellungen vermeiden, die sich bei Nichtbehandlung verschlimmern würden. Eine rechtzeitige Therapie von Zahnfehlstellungen senkt die Behandlungszeit und sichert ein stabiles Ergebnis.
Eine Korrektur von Zahnfehlstellungen ist auch im Erwachsenenalter möglich. Dabei werden bei starken Fehlstellungen oft kieferorthopädische Maßnahmen wie Zahnspangen und chirurgische Eingriffe kombiniert.
Weitere Informationen finden Sie unter Zahnspangen und Zahnschienen.
Wie lange dauert die Behandlung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung?
Meist dauert eine kieferorthopädische Hauptbehandlung etwa drei bis vier Jahre. Eine kieferorthopädische Frühbehandlung jedoch nur ein halbes bis zwei Jahre.
Während einer kieferorthopädischen Behandlung sind häufige Kontrollen bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt erforderlich. So können der Erfolg der Behandlung überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst werden. Die Behandlung gliedert sich in folgende Phasen:
- Aktive Behandlungsphase: In dieser Phase wird die festsitzende oder herausnehmbare Spange getragen. Sie wird als „aktive Behandlungsphase“ bezeichnet. An die aktive Behandlungsphase schließt sich eine Erhaltungsphase bzw. Retentionsphase an.
- Erhaltungsphase bzw. Retentionsphase: Diese Phase verhindert, dass die Zähne „zurückwandern“. Dabei wird die erreichte Zahnstellung mit Haltedrähten oder Schienen etc. im Kiefer fixiert, bis sie sich auch ohne äußere Einwirkung nicht mehr verändert. Die Dauer der Erhaltungsphase hängt von der Form der Fehlstellung ab.
Wie man einer Zahn- und Kieferfehlstellung vorbeugen kann
Bei kleineren Kindern können die Eltern versuchen, ihnen ungünstige Angewohnheiten abzugewöhnen. Bestimmte Angewohnheiten begünstigen die Entstehung von Zahnfehlstellungen. Dazu zählen u.a.:
- Daumen- oder Fingerlutschen, Kauen an Fingernägeln, Stiften etc.,
- Schnuller,
- falsches Schluckmuster,
- Wangenbeißen und -saugen,
- Lippensaugen, -pressen, -beißen,
- bestimmte Sprechstörungen,
- habituelle (gewohnheitsbedingte) Mundatmung.
Eltern können ihre Kinder mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen unterstützen. Diese reichen von bitterstoffhaltigen Nagellacken aus der Apotheke gegen Daumenlutschen über Mundvorhofplatten bei falschem Schluckmuster oder Mundatmung bis hin zu logopädischen Behandlungen (Logopädin/Logopäde).
Dadurch können spätere kieferorthopädische Maßnahmen unter Umständen überflüssig werden. Sollte das Abgewöhnen ungünstiger Angewohnheiten nicht ausreichen, um den Einfluss auf Zähne und Kiefer rückgängig zu machen, können frühe kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen notwendig werden. Fachleute sprechen von kieferorthopädischer Frühbehandlung, wenn diese vor dem neunten Lebensjahr begonnen wird.
Besonders wichtig ist jedoch das regelmäßige Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpaste, um wegen Karies Zahnentfernungen (Extraktionen) von Milchzähnen zu vermeiden. Sonst könnten nachfolgende bleibende Zähne an falscher Stelle durchbrechen.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten werden von Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt. Speziell für kieferorthopädische Leistungen sind Zahnärztinnen und Zahnärzte mit fachzahnärztlicher Ausbildung in der Kieferorthopädie zuständig. Sie werden auch als Kieferorthopädinnen oder Kieferorthopäden bezeichnet.
Mit dem Jahr 2023 wurde auch in Österreich die Fachzahnärztin/der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gesetzlich verankert.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung und unter Gratis-Zahnspange (oesterreich.gv.at).
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Ralph Feicht, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde