Zahnersatz
Inhaltsverzeichnis
Welche Formen von Zahnersatz gibt es?
Bei Zahnersatz werden drei Formen unterschieden:
- Ein festsitzender Zahnersatz wird fix eingesetzt. Die Patientin oder der Patient kann den Zahnersatz nicht selbst herausnehmen.
- Ein abnehmbarer Zahnersatz ist eine Zahnprothese. Sie ersetzt fehlende Zähne und kann von der Patientin oder dem Patienten selbst herausgenommen und wiedereingesetzt werden.
- Kombination aus festsitzendem-abnehmbarem Zahnersatz: Dabei werden verschiedene Arten von Zahnersatz kombiniert.
Festsitzender Zahnersatz
Je nach Art und Ausmaß des Zahnschadens stehen bei einem festsitzenden Zahnersatz folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Kronen,
- Veneers (Verblendschalen),
- festsitzende Brücken sowie
- Implantate.
Sie werden im zahntechnischen Labor in individueller Passform hergestellt und an den von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt entsprechend vorbereiteten Zähnen befestigt. Die Patientin oder der Patient kann sie nicht selbst herausnehmen.
Kronen
Eine Krone ist ein Zahnersatz, der einen beschädigten Zahn vollständig bedeckt und umhüllt. Neben der Verstärkung eines beschädigten Zahns kann eine Krone das Erscheinungsbild eines Zahns verbessern oder diesem eine bestimmte Form geben. Jede Krone wird individuell angepasst. Bei fortgeschrittener Karies, die bereits tief in die Zahnwurzel vorgedrungen ist, führt die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt vorher eine Wurzelbehandlung durch und verankert die neue Krone mit einem Wurzelstift. Eine Krone kann auch auf eine künstliche Wurzel – ein Implantat – gesetzt werden. Unterschieden werden Teil- und Vollkronen.
- Mit einer Teilkrone wird die Kaufläche neugestaltet, ein oder mehrere Zahnhöcker werden durch Überkuppelung stabilisiert. Als Material wird neben hochgoldhaltigen Edelmetalllegierungen zunehmend Keramik verwendet. Teilkronen werden auch als Onlay oder Overlay bezeichnet.
- Eine Vollkrone ist bei massivem Hartsubstanzverlust eines Zahnes oder zur Wiederherstellung normaler Lageverhältnisse zwischen Ober- und Unterkiefer erforderlich. Sie ummantelt den Restzahn vollständig, sodass der Kronenrand auf Höhe oder unterhalb des Zahnfleischrandes liegt. Als Material werden heutzutage nicht mehr Metalle, sondern v.a. verschiedene Werkstoffe aus Keramik verwendet. Galvanokronen bestehen außen aus Keramik und innen aus Feingold. Bei sogenannten verblendeten Metallkeramikkronen ist ein innerer Metallkern aus Edelmetall- oder Nichtedelmetalllegierung mit aufgebrannter Keramik verblendet.
Veneers (Verblendschalen)
Veneers sind hauchdünne Keramikschalen, die auf den natürlichen Zahn aufgeklebt werden. Sie kommen für kleinere Kantenbrüche bei Schneidezähnen, Fehlstellungen oder Verfärbungen – insbesondere bei Vorderzähnen – zum Einsatz. Veneers werden vor allem in der ästhetischen Zahnmedizin verwendet: Wenn z.B. der Zahnschmelz nach einer Wurzelbehandlung unschön verfärbt ist, Flecken stören, die Zähne zu schmal oder zu kurz erscheinen.
Für konventionelle Veneers wird der Zahnschmelz der betreffenden Zähne teilweise abgeschliffen. Bei sogenannten Non-Prep-Veneers kann im Idealfall völlig auf das Abschleifen und damit auf einen Zahnhartsubstanzverlust verzichtet werden.
Festsitzende Brücken
Festsitzende Brücken werden eingesetzt, um einen oder mehrere fehlende Zähne mit Brückenzwischenglied zu ersetzen. Sie werden an natürlichen Zähnen oder Implantaten befestigt, die an die Zahnlücke angrenzen - sogenannten Pfeilern.
Implantate
Bei einem Implantat wird nach einem Zahnverlust eine künstliche Wurzel operativ in den Kieferknochen eingesetzt. Darauf wird ein Zahnersatz, wie z.B. Krone, Brückenpfeiler oder Prothese, befestigt. Weitere Information erhalten Sie unter Implantate.
Abnehmbarer Zahnersatz
Ein abnehmbarer Zahnersatz ist eine Zahnprothese. Je nachdem, ob einige oder alle Zähne eines Kiefers ersetzt werden, spricht man von:
- Teilprothesen und
- Total- bzw. Vollprothesen, auch „künstliches Gebiss“.
Zahnprothesen können sich u.a. sperrig oder zu locker anfühlen und den Speichelfluss erhöhen. Es kann daher etwas dauern, bis sich die Patientin oder der Patient daran gewöhnt hat. Auch das Essen und Sprechen erfordert Übung. Treten Druckstellen, Entzündungen oder Veränderungen der Mundschleimhaut auf, sollte umgehend die Zahnärztin oder der Zahnarzt aufgesucht werden. Mit der Zeit kann es zu Abnützungen der Zahnprothese sowie zu altersbedingten Veränderungen im Mund- bzw. Kieferbereich kommen. Daher wird eine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung empfohlen.
Teilprothese
Eine Teilprothese ist ein Zahnersatz mit einem Kunststoff oder Metallgerüst, der an den natürlichen Zähnen mit Klammern befestigt ist. Manchmal dienen auch Kronen auf bestehenden Zähnen als Befestigung für die Prothese.
Abnehmbare Teilprothesen werden eingesetzt, wenn größere Lücken bei reduziertem Restzahnbestand bestehen oder die Pfeilerzähne nicht mehr stabil genug sind, um eine feste Versorgung zu tragen. Bei abnehmbaren Teilprothesen sind etwaige Reparaturen in Form von Ergänzungen, Erweiterungen und Unterfütterungen außerhalb des Mundes möglich.
Total- bzw. Vollprothese / „Künstliches Gebiss“
Eine Total- bzw. Vollprothese wird auch als künstliches Gebiss bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen abnehmbaren Zahnersatz bei einem zahnlosen Kiefer. Eine Totalprothese ersetzt alle Zähne des Ober- oder Unterkiefers. Dabei wird eine fleischfarbene Kunststoffbasis auf dem Zahnfleisch angebracht. Auf dieser Kunststoffbasis sind die künstlichen Zähne befestigt. Die Prothese wird vom Kieferknochen und der darüber liegenden Mundschleimhaut getragen
Wenn eine Prothese bereits vor dem Ziehen der Zähne angefertigt wird, nennt man diese Immediat-Ersatz oder Sofortprothese. Nach dem Ziehen der Zähne wird die Prothese sofort auf die frische Wunde eingesetzt und in den folgenden Monaten wiederholt angepasst.
Hinweis
Wichtig sind Hygiene und richtige Pflege einer Zahnprothese. Sie muss täglich herausgenommen und gereinigt werden.
Kombiniert festsitzend-abnehmbarer Zahnersatz
Folgende Kombination aus festsitzendem und abnehmbarem Zahnersatz gibt es:
- Geschiebeprothese: Dabei wird eine Teilprothese klammerlos mit einer Geschiebevorrichtung an den Klammerzahnkronen befestigt. Die verblendete Metallkeramikkrone mit angegossenem Geschiebeteil wird fest auf den Zahn zementiert, der zweite Geschiebeteil – auch Sekundärgeschiebeteil bezeichnet – ist in die Teilprothese eingearbeitet.
- Teleskopprothese: Dabei wird eine Teilprothese mit Doppelkronen verankert. Die sogenannte Primärkrone wird fest auf den Zahn zementiert, die Sekundärkrone ist in der Teilprothese verankert.
- Zahngetragene Deckprothese: Eine Deckprothese wird auch als Cover-Denture-Prothese bezeichnet. Dabei werden noch vorhandene Zähne von einer Prothese vollständig überdeckt. Sie besteht aus einem herausnehmbaren Teil und einem oder mehreren fest im Mund sitzenden Teilen. In Form und Ausdehnung gleicht die Cover-Denture-Prothese einer Totalprothese.
- Suprakonstruktion: Als Suprakonstruktion wird eine auf einem Implantat befestigte Zahnversorgung bezeichnet. Dabei kann es sich um eine Krone, eine Brücke oder auch um eine Prothese handeln. Das Implantat selbst wird in zahnlose Kieferbereiche des Kiefers operativ eingesetzt und übernimmt die Funktion einer künstlichen Zahnwurzel, die der Befestigung der Suprakonstruktion dient.
Wohin kann ich mich wenden?
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt fest, welche Formen von Zahnersatz für Sie infrage kommen, und berät Sie über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Sie oder er übernimmt alle zahnmedizinischen Behandlungen, die Herstellung des Zahnersatzes selbst erfolgt meistens in Zusammenarbeit mit einem Zahnlabor.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahnärztin und Zahnarzt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger unter Zahnersatz.
Weitere Informationen finden Sie unter:
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr.in med. univ. Andrea Koren, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde