Karies
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat Karies?
Durch mangelndes Zähneputzen entsteht Zahnbelag. Kariesbakterien im Zahnbelag ernähren sich von Zucker und scheiden in der Folge Säuren aus. Diese zerstören die harten Zahnbestandteile, wodurch Karies – früher „Zahnfäule“ – entsteht.
Welche Stadien von Karies gibt es?
Eine Karieserkrankung durchläuft verschiedene Stadien. Zunächst beginnt Karies schmerzlos mit rauen, weißen Stellen auf der Zahnoberfläche: am Zahnschmelz der Zahnkronen und in den Zahnzwischenräumen. Danach breitet sich die Karies vom Zahnschmelz auf das tieferliegende Zahnbein (Dentin) und auf die weniger harten mineralischen Bestandteile des Zahns aus. In diesem Stadium verursacht Karies Schmerzen. In der dritten Phase sind deutliche Verfärbungen sichtbar. Der Zahn bekommt sichtbare Löcher. Die Kariesbakterien können bis ins Zahnmark vordringen. Dieses Stadium verursacht Schmerzen. Im vierten Stadium tritt eine Entzündung des Zahnknochens auf. Sie zerstört das darunterliegende Gewebe. Im schlimmsten Fall fällt der Zahn aus.
Welche Formen von Karies werden unterschieden?
Je nach Stadium und Fortschritt von Karies unterscheiden Fachleute folgende Formen:
- Initialkaries (Caries initialis): Dabei handelt es sich um eine Vorstufe der Karies, die vollständig ausgeheilt werden kann.
- Zahnschmelzkaries, auch oberflächliche Karies (Caries superficialis): Sie verursacht in der Regel noch keine Schmerzen.
- Dentinkaries (Caries media): Sie geht häufig mit Schmerzen, speziell beim Essen, einher.
- Tiefe Karies (Caries profunda): In diesem Stadium ist das Zahnmark befallen. Die tiefe Karies verursacht eine Zeitlang auch in Ruhe Schmerzen, bis der Zahn abgestorben ist. Allerdings entwickelt sich daraus eine chronische Entzündung im Knochen an den Wurzelspitzen.
- Zum Stillstand gekommene Karies, auch„trockene Karies“ (Caries sicca): Diese Form ist bei den ersten drei Stufen zu finden, wenn die Ursache für Karies wegfällt, z.B. durch Ernährungsumstellung.
Karies wird auch nach der Stelle des Auftretens – der Lokalisation – an den Zähnen unterschieden:
- Karies an den Kauflächen und in den Furchen der Zähne (occlusale Karies).
- Karies in den Zahnzwischenräumen (approximale Karies).
- Wurzelkaries entsteht an der Zahnwurzel, wenn die Zahnhälse mit zunehmendem Alter freiliegen, da diese nicht vom Zahnschmelz geschützt sind.
An welchen Anzeichen erkennt man Karies?
Karies macht sich zunächst durch weißliche oder bräunliche Flecken auf den Zähnen bemerkbar. Bei fortgeschrittener Erkrankung bilden sich Löcher auf der Zahnoberfläche. Mit der Zeit werden von Karies betroffene Zähne empfindlicher und schmerzen. Besonders kalte und süße Speisen und Getränke verursachen Schmerzen. Karies befällt immer tiefere Schichten und kann den Nerv und die Wurzel des Zahns schädigen. Auch eine Entzündung des Zahnmarks kann entstehen. Diese wird Pulpitis bezeichnet.
Wie kann ich Karies vorbeugen?
Kinder und Erwachsene können Karies vorbeugen, indem sie ihre Zähne regelmäßig mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen. Fluorid ist eine Substanz, die den Zahnschmelz stärkt und ihn so vor Karies schützt.
Kinder sind besonders anfällig für Karies. Denn bei Milchzähnen ist der Zahnschmelz empfindlicher als bei bleibenden Zähnen. Daher ist das Zähneputzen ab dem ersten Milchzahn wichtig:
- Ab dem ersten Milchzahn zweimal täglich mit einer erbsengroßen Menge einer speziellen fluoridierten Baby-Zahnpasta (500 ppm Fluorid) oder einer reiskorngroßen Menge einer fluoridierten Kinder-Zahnpasta (1000 ppm Fluorid) putzen!
- Ab dem zweiten Geburtstag die Milchzähne ebenfalls zweimal täglich mit einer erbsengroßen Menge einer fluoridierten Kinder-Zahnpasta (1000 ppm Fluorid) putzen!
- Volksschulkinder können bereits eine fluoridierte Junior-Zahnpaste (1400 bis 1500 ppm Fluorid) oder auch eine fluoridierte Erwachsenen-Zahnpasta verwenden!
Auch die Ernährung spielt eine wichtige Rolle: Wer den Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln begrenzt, verringert das Kariesrisiko. Viel Zucker enthalten zum Beispiel Limonaden und Süßigkeiten, aber auch Fruchtsäfte und Ketchup.
Bei regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen kann Karies schon früh entdeckt und behandelt werden.
Hinweis
Richtiges Zähneputzen will gelernt sein. Tipps finden Sie unter Zahnpflege – so putzen Sie richtig!
Wie wird die Diagnose gestellt?
Um Karies festzustellen, reicht der Zahnärztin oder dem Zahnarzt meist ein genauer Blick auf die Zähne. Zusätzlich kann ein Röntgenbild gemacht werden. Damit kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt beurteilen, wie weit die Karies fortgeschritten ist – und ob sie beispielsweise zwischen den Zähnen oder unter Füllungen sitzt.
Wie wird Karies behandelt?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Karies zu behandeln. Entscheidend ist, wie weit die Karies bereits fortgeschritten ist.
- Fluoridgel oder Fluoridlack können in einem frühen Stadium auf die Zähne aufgetragen werden und sorgen dafür, dass sich wieder Mineralstoffe in den Zahn einlagern.
- Infiltration wird ebenfalls bei leichten Kariesformen angewandt. Dafür werden befallene Zähne mit einem Ätzgel vorbehandelt und mit Kunststoff aufgefüllt.
- Füllungen – auch Plomben genannt – sind nötig, wenn bereits Löcher im Zahn sind. Zunächst werden die Löcher ausgebohrt und Karies entfernt. Füllungen sind mit Kunststoffmischungen, Keramik, Amalgam oder Gold möglich. Welche Füllungen geeignet sind und welche Vor- und Nachteile sie haben, informiert die Zahnärztin oder der Zahnarzt.
Sind die Zahnnerven betroffen, ist meist eine Wurzelbehandlung nötig. Manchmal muss der Zahn entfernt und eine Brücke, Krone oder ein anderer Zahnersatz eingesetzt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Auch wenn Sie keine Beschwerden haben, sollten Sie regelmäßig nach Empfehlung Ihrer Zahnärztin/Ihres Zahnarzt Kontrollbesuche wahrnehmen.
- Zahnärztinnen und Zahnärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Zahnarztsuche.
- Zahnambulatorien in Ihrer Nähe finden Sie unter Suche nach Zahnambulatorien.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 8. März 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: MR Dr. med. univ. Ronald Palman, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde