Tollwut-Virus-Antikörper IgG
Synonyme: Lyssa-Virus-Antikörper IgG, Rabies-Virus-Antikörper IgG (RABVAKG), RABV-AK IgG
Die Bestimmung von Antikörpern gegen das Tollwut-Virus (Rabies-Virus – RABV) vom Typ IgG ist ein Laborverfahren zur Beurteilung des Immunitätsstatus im Rahmen eines Verdachtes auf eine Tollwut-Infektion (z.B. nach einer Tierbissverletzung in einem Risikoland). Bei der Tollwut handelt es sich um eine virale Infektionserkrankung mit dem Rabies-Virus, welches zwar weltweit verbreitet ist, über Tollwutfälle wird aber in erster Linie aus Südostasien (v.a. Indien) berichtet. Von der WHO wurde Österreich im Jahr 2008 für tollwutfrei erklärt.
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- Zika-Virus-RNA-PCR qualitativ (ZIKVPQL)
- ZIKV-AK IgG
- ZIKV-AK IgM
- ZIKV-RNA-PCR
Inhaltsverzeichnis
Warum werden Tollwut-Virus-Antikörper vom Typ IgG bestimmt?
Die Bestimmung von Antikörpern gegen das Tollwut-Virus (Rabies-Virus – RABV) vom Typ IgG ist ein Laborverfahren zur Beurteilung des Immunitätsstaus im Rahmen eines Verdachtes auf eine Tollwut-Infektion (z.B. nach einer Tierbissverletzung). Das RABV ist der Erkrankungserreger der
- Tollwut – einer viralen Infektionserkrankung, die am häufigsten durch Speichel infizierter Tiere meist im Rahmen einer Bissverletzung übertragen wird. Es existieren aber auch Berichte von aerogen übertragenen Infektionen durch Einatmen von Staub, der Kot von Fledermäusen enthält (z.B. in Fledermaushöhlen).
Das RABV ist ein RNA-Virus aus der Virusfamilie der Rhabdoviren, welches der Lyssa-Virus-Gattung zugerechnet wird.
Zur diagnostischen Abklärung eines Verdachtes auf eine RABV-Infektion können die folgenden medizinischen Laboruntersuchungen durchgeführt werden:
- Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut-Virus vom Typ IgG und IgM im Blut und/oder Liquor (sogenannte Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit):
- Ein positiver Nachweis von RABV-Antikörpern ist in der Regel aber erst nach einem Ausbruch der Tollwuterkrankung möglich und ist daher vor allem zur Abklärung der Immunlage (des Immunstatus) diagnostisch relevant.
- Mittels einer RABV-RNA-PCR kann virale RABV-RNA im Nervengewebe sowie im Liquor nachgewiesen werden, was eines der wichtigsten Laborverfahren zum Beweis einer Tollwut-Virus-Infektion darstellt.
Beim RABV-Antikörper-Nachweis werden Antikörper gegen virale RABV-Eiweißstoffe (RABV-Antigene) vom Typ IgG und/oder IgM im Blut (sogenannte „Serologie“ bzw. „serologische Diagnostik“) bzw. Liquor bestimmt.
Generell handelt es sich bei Antikörpern um spezielle vom Körper gebildete Eiweißstoffe. Die Hauptaufgabe der Antikörper ist der Schutz des Körpers vor allem, was dem Körper fremd ist. Die Antikörperbestimmung ist aber ein indirektes Nachweisverfahren, da nicht der Erkrankungserreger selbst, sondern vielmehr die immunologische Reaktion des Körpers auf den Krankheitserreger (sprich RABV) nachgewiesen wird.
Zur Bestimmung der Antikörper im Blut existieren unterschiedliche Laborverfahren. Die am häufigsten eingesetzten Methoden zur Detektion von RABV-Antikörpern sind:
- ELISA-Verfahren („Enzyme-linked Immunosorbent Assay“):
- Diese Ergebnisse werden entweder qualitativ („positives“ bzw. „negatives“ Resultat) oder in einer quantitativen Laboreinheit (z.B. „Units pro Liter“ [U/L]) am Laborbefund ausgewiesen, wobei der Referenzwert von der eingesetzten Labormethode abhängig ist.
- IFT-Verfahren („Indirekter-Immunfluoreszenz-Test“):
- Diese Antikörperergebnisse werden zumeist qualitativ durchgeführt (negatives oder positives Ergebnis).
- NT-Verfahren („Neutralisationstest“)
- Diese Verfahren kommen zur Bestätigung serologischer Antikörperbestimmungen zum Einsatz.
Wie ist das Ergebnis der RABV-Antikörperbestimmung zu interpretieren?
Da sich das Tollwut-Virus (Rabies-Virus – RABV) nach Bissverletzung durch ein infiziertes Tier innerhalb der Nervenbahnen in Richtung des zentralen Nervensystems ausbreitet, werden vom Immunsystem des Körpers entsprechende Antikörper erst nach dem eigentlichen Erkrankungsausbruch gebildet. Aus diesem Grund spielt die serologische Antikörper-Bestimmung für die Diagnose einer Tollwut-Infektion bloß eine untergeordnete Rolle und kommt vor allem zur Abklärung der Immunlage (des Immunstatus) der Patientin/des Patienten zum Einsatz.
Neben den serologischen indirekten Nachweisverfahren für das Tollwut-Virus existieren in der medizinischen Labordiagnostik aber auch sogenannte direkte Nachweisverfahren. Die wichtigste Methode in diesem Zusammenhang ist die
- RABV-RNA-PCR – hierbei handelt es sich um ein molekulares Diagnoseverfahren (sogenannte Polymerase-Kettenreaktion – PCR) zum Nachweis von RABV-Erbgut im Blut und/oder Liquor bzw. auch Gewebe (z.B. Nervengewebe).
Im Hinblick auf die Abklärung eines Tollwut-Verdachts sind stets die folgenden Schritte erforderlich:
- Reise- und Biss-Anamnese in entsprechenden Risikoländern;
- Höhlenforscher, Fledermausliebhaber etc.;
- wenn möglich Observation bzw. Obduktion des suspekten Tieres (die Tollwut kann mittels einer Gewebeuntersuchung des Tiergehirns diagnostiziert werden).
Tollwut (Lyssa, Rabies)
Bei der Tollwut handelt es sich um eine meldepflichtige virale Infektionserkrankung mit dem Rabies-Virus (RABV, Tollwut-Virus) – einem RNA-Virus aus der Virusfamilie der Rhabdoviren, welches der Lyssa-Virus-Gattung zugerechnet wird. Das RABV ist zwar weltweit verbreitet, über Tollwutfälle wird aber in erster Linie aus Südostasien (v.a. Indien) berichtet.
Hinsichtlich der Ausbreitungsgebiete von Tollwut wird zwischen den folgenden zwei Formen unterschieden:
- silvatische/silvanische Tollwut bei Wildtieren (Füchse, Haarwild, Fledermäuse);
- urbane Tollwut bei z.B. streunenden Haustieren (Hunde, Katzen).
Das Tollwut-Virus wird am häufigsten durch Speichel infizierter Tiere meist im Rahmen einer Bissverletzung übertragen. Es existieren aber auch Berichte von aerogen übertragenen Infektionen durch Einatmen von Staub, der Kot von Fledermäusen enthält (z.B. in Fledermaushöhlen).
Hierzulande gilt die Tollwut als ausgerottet, und Österreich wurde im Jahr 2008 von der WHO für tollwutfrei erklärt. Da Europa aber nicht frei von Fledermaus-Tollwut ist, gelten Fledermausbisse auch in Österreich als suspekt und stellen eine Indikation für eine postexpositionelle Tollwutprophylaxe (Impfung) dar.
Die Inkubationszeit einer RABV-Infektion beträgt nach einer entsprechenden Bissverletzung 30 bis 60 Tage, wobei der Erkrankungsbeginn von der Körperstelle der Bissverletzung abhängt. Das Virus vermehrt sich innerhalb der ersten Tage lokal an der Bissstelle und beginnt dann in den Nervenfasern mit einer Geschwindigkeit von etwa drei Millimeter pro Stunde in Richtung des zentralen Nervensystems zu wandern. Je näher die Bissverletzung zum Gehirn liegt, desto kürzer ist daher die Inkubationszeit.
Wenn die Tollwut-Erkrankung ausbricht, verläuft sie zumeist in mehreren Stadien, die aber nicht alle zwingend in dieser Reihenfolge durchlaufen werden müssen:
- Das Prodromalstadium zieht sich über einige Tage mit Fieber, Kopfschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen.
- Beim sensorischen Stadium treten gelegentlich Schmerzen bzw. Juckreiz im Bereich der Eintrittspforte des Krankheitserregers in den Körper auf.
- Ein Exzitationsstadium (sogenannte „wilde Wut“) kann von Krampfanfällen sowie Würgereaktionen beim Anblick von Wasser (sogenannte Hydrophobie) geprägt und von unkontrollierbaren Wutanfällen (Schreien, Beißen, Um-sich-Schlagen) begleitet sein.
- Das paralytische Stadium (sogenannte „stille Wut“) zeichnet sich durch eine aufsteigende allgemeine Lähmung („Paralyse“) aus, die bei vollem Bewusstsein der betroffenen Patientinnen/Patienten erlebt wird. In diesem Zusammenhang kommt es auch zu einer Lähmung der Atemmuskulatur, was einen Erstickungstod zur Folge hat.
Die Tollwut verläuft nach klinischer Manifestation des Exzitationsstadiums innerhalb von drei bis 14 Tagen immer tödlich, wobei keine reellen Chancen auf eine Heilung bzw. ein Überleben bestehen.
Im Hinblick auf die Diagnostik einer Tollwut-Infektion sind die folgenden Schritte erforderlich:
- Genaue Erhebung der Krankengeschichte:
- Reise- und Biss-Anamnese in entsprechenden Risikoländern;
- Höhlenforscher, Fledermausliebhaber etc.;
- wenn möglich Observation bzw. Obduktion des suspekten Tieres (die Tollwut kann mittels einer Gewebeuntersuchung des Tiergehirns diagnostiziert werden).
- Durchführung bestimmter Untersuchungen in virologischen Speziallabors:
- Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut-Virus vom Typ IgG und IgM im Blut und/oder Liquor (sogenannte Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit).
- Der Nachweis von Antikörpern ist in der Regel erst nach einem Ausbruch der Tollwuterkrankung möglich und ist daher vor allem zur Abklärung der Immunlage (des Immunstatus) diagnostisch relevant.
- Mittels einer RABV-RNA-PCR kann virale RABV-RNA im Liquor bzw. Gewebe (z.B. Nervengewebe) nachgewiesen werden, was eines der wichtigsten Laborverfahren zur Bestätigung einer Tollwut-Virus-Infektion darstellt.
- Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut-Virus vom Typ IgG und IgM im Blut und/oder Liquor (sogenannte Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit).
Da eine erfolgreiche Behandlung bzw. sogar Heilung einer manifesten Tollwut-Erkrankung nicht möglich ist, kommt der Tollwut-Prophylaxe der größte Stellenwert zu. Tatsächlich ist die Tollwut die einzige Viruserkrankung, bei der eine sogenannte aktive Immunisierung (Impfung) nach entsprechender Exposition (Bissverletzung) wirksam ist, da die gebildeten Antikörper eine weitere Ausbreitung des Tollwut-Virus in das zentrale Nervensystem verhindern können. Für die Impfung kommt ein Totimpfstoff mit inaktivierten Tollwut-Viren zum Einsatz („Ganzvirusvakzine“), welcher aus Zellkulturen gewonnenen wird:
- Die präexpositionelle Tollwut-Impfung ist für die Prophylaxe (Vorbeugung) bestimmt (z.B. bei Höhlenforschern).
- Die postexpositionelle Tollwut-Impfung kommt nach einer entsprechenden Biss-Anamnese zum Einsatz und wird in der Regel mit der zusätzlichen Verabreichung von Tollwut-Hyperimmunglobulin (sogenanntes Antiserum) kombiniert.
Von großer Wichtigkeit ist in diesem Zusammenhang auch die stets sorgfältige Reinigung und Desinfektion (z.B. mit 70% Ethanol) von Tierbisswunden als Erste-Hilfe-Maßnahme sowie immer auch eine entsprechende Tetanusprophylaxe.
Weitere Infos zu Tollwutimpfung.
Weitere Informationen
LOINC: 58023-3
Referenzwerte
Männer bis 18 Jahre | Männer über 18 Jahre | Frauen bis 18 Jahre | Frauen über 18 Jahre | Einheit |
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negativ | negativ | negativ | negativ |
Hinweis
Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Die labormedizinischen Referenzwerte können sich von Richtwerten oder Grenzwerten für Diagnose und Therapie von Krankheiten unterscheiden.
Grundsätzlich hängen Referenzwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Daher werden von der Ärztin oder vom Arzt nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen. Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Referenzwerte?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Zusatzfach: Zytodiagnostik