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Biopsie

Unter Biopsie versteht man die Entnahme von „Proben“ (z.B. Gewebe, Flüssigkeiten) aus dem menschlichen Körper. Dies geschieht einerseits durch die Einführung einer Hohlnadel über die Hautoberfläche und Punktion von Organen, Geweben oder Hohlräumen, andererseits durch einen endoskopischen oder chirurgischen Eingriff. Häufig werden zur Planung und Durchführung der Punktion je nach Lokalisation und Tiefe, bildgebende Verfahren wie Ultraschall, CT und MRT eingesetzt.

Wann ist eine Biopsie/Punktion erforderlich?

Eine Biopsie dient zur Unterscheidung zwischen gutartigem, bösartigem oder entzündlich verändertem Gewebe. Mithilfe der Biopsie können durch die Pathologin/den Pathologen Veränderungen auf zellulärer Ebene in Organen festgestellt und genau klassifiziert werden. Biopsien sind erforderlich zur Abklärung tumorverdächtiger Befunde z.B. in der Brustdrüse, Schilddrüse, Lunge, Leber, Niere, in Magen, Darm, Lymphknoten, Weichgeweben und Knochen. Das Ergebnis der Biopsie ist ein entscheidendes Kriterium für die weitere Behandlung und die Prognose der Patientin/des Patienten.

Bei bestimmten entzündlichen Erkrankungen oder bei Krebs kann es zu symptomatischen Flüssigkeitsansammlungen (z.B. Serom, Erguss, Abszess, maligner Erguss) in den Hohlräumen des menschlichen Körpers (Bauchhöhle, Brusthöhle) kommen. Mithilfe einer gezielten Punktion kann Gewebsflüssigkeit abgesaugt und zur weiteren Untersuchung gewonnen werden, bzw. über eine Drainage therapiert werden.

Welche Vorbereitungen sind notwendig?

Eine Biopsie kann entweder unter örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden. Bei Biopsien im Brust- und Bauchraum sollte mindestens vier Stunden vor dem Eingriff nichts gegessen oder getrunken werden.

Blutverdünnende Medikamente (wie etwa Marcoumar oder Sintrom) müssen einige Tage vor der Biopsie abgesetzt werden, um das Risiko größerer Blutungen zu vermeiden. Bei Frauen sollte die Biopsie möglichst nicht während der Monatsblutung erfolgen, da die allgemeine Blutungsneigung in dieser Zeit erhöht ist. Der Gerinnungszustand wird durch eine vorherige Blutuntersuchung bestimmt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Nach Desinfektion und örtlicher Betäubung der Haut wird eine Biopsienadel entweder unter Sichtkontrolle oder Kontrolle durch Ultraschall, Röntgen, CT oder MRT gezielt in die zu punktierende Körperstelle vorgeschoben. Anschließend werden Proben (Flüssigkeit, einzelne Zellen, Gewebszylinder, Blut oder Sekret) entnommen. Mithilfe einer Nadel lässt sich auch ein Kunststoffkatheter (Drainage) an einer gewünschten Stelle positionieren, über den Gewebsflüssigkeit oder Eiter abfließen und die Gewebsstelle gespült werden kann.

Nach der Punktion wird die Nadel entfernt und die Punktionsstelle mit einem Verband versorgt. Oft ist an der Punktionsstelle ein Druckverband erforderlich. Je nach Organ ist nach der Biopsie eine gewisse Liegedauer auf der punktierten Seite notwendig, um Nachblutungen zu vermeiden.

Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?

Eine Biopsie ist ein risikoarmes Routineverfahren. Je nachdem, welches Organ punktiert wird, ob die Region oberflächig oder tief liegt und die Punktion mehr oder weniger Schmerzen bereiten kann, wird entschieden, ob die Untersuchung ohne Betäubung, in örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt wird.

Selten treten folgende Komplikationen auf:

  • Vorübergehende Schmerzen und Missempfindungen während und nach der Biopsie.
  • Leichte Hautblutungen und Hämatome, die durch Kompression an der Einstichstelle vermieden werden können.
  • Selten kommt es zu stärkeren Blutungen von Organen, die eine Gabe von Blutkonserven oder einen interventionellen oder operativen Eingriff zur Folge haben können.
  • Äußerst selten kommt es über die Punktionsstelle zum Eintritt von Krankheitskeimen in das Gewebe und zur Infektion, die die Gabe von Antibiotika erforderlich machen kann.
  • Bei Punktion der Lunge oder des Brustfells kann Luft in den Pleuraraum kommen und die Lunge verdrängen (Pneumothorax).
  • Bei Punktion von Tumorgewebe kann es extrem selten zur Verschleppung von Tumorzellen über den Punktionskanal und damit zur Absiedelung von Tochtergeschwülsten (Punktionskanalmetastasen) kommen.

Die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten (wie Marcoumar oder Sintrom) kann zu lebensbedrohlichen Blutungen führen. Teilen Sie daher Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt Ihre Medikamente vor einem geplanten Eingriff mit. Diese müssen rechtzeitig vor der Biopsie abgesetzt werden, Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird Sie darüber informieren.

Hinweis

Im Falle einer Schwangerschaft wird eine Computertomographie-gezielte Biopsie wegen des Einsatzes von Röntgenstrahlung nicht durchgeführt!

Wohin kann ich mich wenden?

Eine Biopsie kann bei niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten bzw. in Krankenhäusern ambulant oder stationär durchgeführt werden. Je nach Organ und Art des Eingriffs wird die Untersuchung von Fachärztinnen/Fachärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen durchgeführt. Eine Überweisung/Zuweisung durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt ist je nach Situation erforderlich.

  • Fachärztinnen/Fachärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Services: Arztsuche.
  • Krankenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie unter Kliniksuche.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Für eine Biopsie benötigen Sie eine ärztliche Überweisung/Zuweisung. Diese ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig. Die Kosten einer Biopsie werden von Ihrem Krankenversicherungsträger übernommen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Juli 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Gerlig Widmann

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