Elektroneurographie (ENG)
Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine Elektroneurographie notwendig?
Mit der ENG können Schädigungen von peripheren Nerven festgestellt werden. Häufige Ursachen einer Nervenschädigung sind z.B.:
- Verletzungen (durch Unfälle, Schnittwunden etc.),
- Schädigungen von Nervenfasern (z.B. durch Polyneuropathien im Rahmen von Alkoholmissbrauch oder Diabetes mellitus bzw. durch Einklemmung beim Karpaltunnelsyndrom),
- Erkrankungen, die mit einer Schädigung der die einzelnen Nervenfasern umgebenden Markscheiden einhergehen (Entzündungen, Diabetes etc.),
- Erkrankungen mit Störungen der Erregungsübertragung zwischen Nerv und Muskel (z.B. Myasthenie).
Welche Vorbereitungen sind erforderlich?
Spezielle Vorbereitungen für eine ENG sind nicht erforderlich. Bei Kleinkindern und Säuglingen werden vor der Untersuchung manchmal beruhigende Medikamente verabreicht.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Bei der motorischen Nervenleitgeschwindigkeit (Untersuchung jener Nervenfasern, die Muskeln versorgen) wird über eine Hautelektrode der zu untersuchende Nerv elektrisch gereizt. Dabei kommt es zu einer Kontraktion des von diesem Nerven versorgten Muskels, über dem ebenfalls eine Hautelektrode angebracht ist. Diese nimmt die Reizantwort des Muskels wahr. Die Zeitspanne zwischen Nervenreizung und Muskelzucken beträgt nur wenige Millisekunden und wird elektronisch gemessen.
Bei der sensiblen Nervenleitgeschwindigkeit (Untersuchung der Nervenfasern, die für die Empfindung zuständig sind) wird zunächst die Haut mit Oberflächenelektroden elektrisch gereizt. Die elektrische Reizantwort wird ebenfalls unter Anwendung von Oberflächenelektroden von Nerven registriert. Die Anwendung von Nadelelektroden ist dabei nur selten notwendig.
Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?
Die ENG ist ein risikoarmes Routineverfahren. Die elektrische Nervenreizung wird als unangenehm bis leicht schmerzhaft empfunden („elektrisierend“). Mit Nebenwirkungen und Komplikationen ist nicht zu rechnen.
Wo wird eine Elektroneurographie durchgeführt?
Eine Elektroneurographie kann bei niedergelassenen Fachärztinnen/Fachärzten für Neurologie oder in Krankenhäusern mit neurologischer Abteilung durchgeführt werden. Eine Überweisung/Zuweisung durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt ist je nach Situation erforderlich. Wird eine Neurologin/ein Neurologe direkt in Anspruch genommen, ist keine Überweisung/Zuweisung notwendig.
- Fachärztinnen/Fachärzte für Neurologie in Ihrer Nähe finden Sie unter Services: Arztsuche.
- Krankenhäuser (mit neurologischer Abteilung) in Ihrer Nähe finden Sie unter Kliniksuche.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Für eine Elektroneurographie benötigen Sie eine ärztliche Überweisung/Zuweisung. Diese ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger übernommen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Wilfried Lang