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Elektrokardiographie (EKG)

Die Elektrokardiographie ist ein Verfahren zur Registrierung der elektrischen Aktivitäten des Herzens. Das dabei erzeugte Kurvenbild nennt man Elektrokardiogramm (EKG). Die Bewegungen des Herzmuskels während seiner Pumpfunktion werden über elektrische Impulse gesteuert. Diese Impulse gehen von einem zentralen Punkt im Herzen, dem Sinusknoten, aus und werden über ein elektrisches Reizleitungssystem an die Herzmuskelzellen übertragen. Durch das Anbringen von Elektroden auf der Hautoberfläche können diese elektrischen Impulse erfasst werden.

Wann ist ein EKG notwendig?

Die Elektrokardiographie ist eine schmerzfreie, nahezu überall verfügbare und kostengünstige Untersuchungsmethode, mit der zahlreiche Erkrankungen des Herzens diagnostiziert werden können. Ein EKG liefert wertvolle Informationen u.a. bei:

Hinweis

Vor einer geplanten Narkose wird im Rahmen der präoperativen Diagnostik ab einem gewissen Alter routinemäßig ein EKG durchgeführt.

Welche Vorbereitungen sind erforderlich?

Für ein EKG sind keine Vorbereitungen erforderlich. Die Patientin/der Patient sollte der Ärztin/dem Arzt jedoch mitteilen, welche Medikamente sie/er einnimmt, da manche Arzneimittel die Herzaktivität beeinflussen.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Aufzeichnung eines EKGs dauert nur wenige Minuten und ist völlig schmerzfrei. Dabei werden Elektroden (Ableitungen), die durch Kabel mit dem Aufnahmegerät verbunden sind, an der Hautoberfläche angebracht. Zur besseren Übertragung der elektronischen Impulse werden die Hautstellen mit einem Kontaktspray benetzt. Üblicherweise werden zehn Ableitungselektroden angebracht, jeweils eine an den Hand- und Fußgelenken und sechs im Bereich des Brustkorbs. Das EKG wird im Liegen aufgezeichnet. Während der Aufnahme sollte die Patientin/der Patient entspannt atmen und sich nicht bewegen.

Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?

Die Elektrokardiographie verläuft völlig schmerz- und nebenwirkungsfrei.

Wo wird ein EKG durchgeführt?

Die Aufzeichnung eines EKGs ist sowohl im Krankenhaus als auch im niedergelassenen Bereich möglich. Die Untersuchung selbst wird in den meisten Fällen durch das Pflegepersonal oder das ärztliche Hilfspersonal vorgenommen. Befundet wird das EKG von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für ein EKG werden bei Krankheitsverdacht von Ihrem Krankenversicherungsträger übernommen. Eine Zuweisung bzw. Überweisung ist für Untersuchungen im Krankenhaus notwendig; diese ist in der Regel ein Monat ab dem Ausstellungstag gültig.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Wilfried Lang

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