Facharztüberweisung
Inhaltsverzeichnis
Überweisung, Zuweisung und Einweisung: Was ist das?
- Bei der Überweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere Behandlung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt überwiesen.
- Bei der Zuweisung benötigt die Ärztin oder der Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung, die sie oder er nicht selbst durchführen kann (z.B. Röntgenbild, Laboruntersuchung). Die Patientin oder der Patient wird daher einer anderen Ärztin bzw. einem anderen Arzt mit einem konkreten Untersuchungsauftrag zugewiesen. Den Befund bespricht die praktische Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
- Bei der Einweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere medizinische Behandlung stationär in ein Krankenhaus eingewiesen (z.B. für eine Operation).
Benötige ich einen Überweisungsschein?
Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich.
Hinweis
Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B.Röntgen, Computertomographie oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erforderlich.
Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card (als Anspruchsnachweis) der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden.
Wie oft kann ich mit der e-card innerhalb eines Quartals zur Ärztin oder zum Arzt gehen?
Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal – bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden.
Informationen darüber erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Wie lange ist eine Überweisung gültig?
Überweisungen bzw. Zuweisungen sind ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig.
e-Zuweisung
Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden. Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin schickt die Überweisung dabei direkt an die Österreichische Gesundheitskasse.
Hat die oder der ÖGK- bzw. SVS-Versicherte innerhalb dieses Zeitraums Kontakt mit der gewünschten Leistungserbringerin oder dem Leistungserbringer aufgenommen und dieser oder diesem den Antragscode der e-Zuweisung und die Sozialversicherungsnummer bekanntgegeben, so verlängert sich der Zeitraum für die Leistung auf drei Monate ab dem Tag der Bewilligung. Falls BVAEB-Versicherte unverschuldet innerhalb eines Monats keinen Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin erhalten, verlängert die BVAEB auf Antrag die Gültigkeit der Zuweisung auf drei Monate.
Derzeit wird das elektronische Kommunikationsservice eKOS Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase erhalten Sie von manchen Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform. Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte stellen Zuweisungen ausschließlich in Papierform aus.
Weitere Informationen zu eKOS erhalten Sie unter eKOS (sozialversicherung.at)
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Bei Inanspruchnahme einer Vertragsärztin bzw. eines Vertragsarztes sind die Kosten durch die Sozialversicherung abgedeckt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger