Fehlgeburt und Totgeburt
Inhaltsverzeichnis
Welche Formen der Fehlgeburt unterscheidet man?
Man unterscheidet folgende Bezeichnungen:
- Wenn das Kind tot geboren wird oder während der Geburt verstirbt und ein Gewicht von 500 Gramm oder mehr hat, spricht man von einer Totgeburt.
- Wenn das Kind tot geboren wird und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm hat spricht man von einer Fehlgeburt (Abort). Die meisten Fehlgeburten passieren innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate.
Hinweis
Kinder, die zwischen der 24. und der 37. Schwangerschaftswoche lebend geboren werden, werden als Frühgeburten bezeichnet, auch wenn sie kurze Zeit nach der Geburt versterben. Mehr zum Thema: Frühgeburt
Welche Risikofaktoren gibt es?
Die ersten Tage und Wochen der Schwangerschaft entscheiden darüber, ob sich eine befruchtete Eizelle korrekt in die Gebärmutter einnistet und sich ein Embryo entwickeln kann. Etwa bis zum Ende der ersten drei Schwangerschaftsmonate werden alle Organe ausgebildet, es finden unzählige komplexe Entwicklungsschritte statt. Kleinste Störungen können schwere Chromosomenfehler zur Folge haben. Fehlgeburten in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten passieren meist aufgrund von Fehlentwicklungen des Embryos, die mit dem Leben nicht vereinbar wären. Mehr zum Thema: Eine Schwangerschaft beginnt
Zudem gibt es einige mütterliche Faktoren, die eine korrekte Einnistung der befruchteten Eizelle erschweren oder die mit dem Risiko für vorzeitige Wehen einhergehen, sodass das Kind geboren wird, noch bevor es lebensfähig ist.
Risikofaktoren für Fehl- bzw. Totgeburten sind u.a.:
- Hohes Alter der Schwangeren: Ab dem Alter von 35 Jahren steigt das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten an;
- Erkrankungen der Schwangeren wie Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck, Schilddrüsenfunktionsstörungen, HELLP-Syndrom;
- Infektionen – können einerseits zu Entwicklungsstörungen des Kindes führen, andererseits einen vorzeitigen Blasensprung und vorzeitige Wehen auslösen;
- Veränderungen in der Gebärmutter der Schwangeren wie z.B. gutartige Tumore (Leiomyome), Polypen, Vernarbungen oder Schwäche des Muttermundes (Zervixinsuffizienz);
- Störungen der Plazenta oder der Nabelschnur – können dazu führen, dass das Kind nicht ausreichend versorgt wird;
- chronischer Alkoholkonsum, Drogen und Rauchen;
- vorangegangene Fehl- oder Totgeburten;
- Unfall, Trauma.
Hinweis
Fehlgeburten ohne klare Ursache bzw. aufgrund natürlicher Ursachen werden auch als Spontanabort bezeichnet (im Gegensatz zu herbeigeführten Aborten durch z.B. Medikamente oder Schwangerschaftsabbrüche).
Welche Symptome können auftreten?
Die häufigsten Anzeichen einer Fehlgeburt sind vaginale Blutungen und krampfartige Unterbauchschmerzen bzw. das Einsetzen vorzeitiger Wehen; Symptome dieser Art sollten in der Schwangerschaft immer ärztlich abgeklärt werden.
Ein Großteil aller Fehlgeburten passiert kurze Zeit nach der Befruchtung. Wenn sich das befruchtete Ei nicht korrekt einnisten bzw. weiterentwickeln kann, wird die Frucht meist mit einer Blutung ausgestoßen. Häufig passiert dies, noch bevor die Frau die Schwangerschaft bemerkt hat, und die Blutung erscheint wie eine normale Menstruationsblutung.
Ein weiterer möglicher Hinweis auf eine Fehlgeburt kann das Nachlassen oder Aufhören schwangerschaftsbedingter Beschwerden (z.B. Übelkeit und Erbrechen, Überempfindlichkeit und Ziehen in den Brüsten) sein. Bei späteren Fehlgeburten bzw. intrauterinem Fruchttod wird von der Schwangeren unter Umständen ein plötzliches Fehlen der Kindsbewegungen bemerkt.
In seltenen Fällen kommt es im Rahmen einer Fehlgeburt zu sehr starken Blutungen, die mit Kreislaufproblemen einhergehen und bedrohlich werden können. Auch Infektionen der Gebärmutter gehören zu den seltenen, aber gefährlichen Komplikationen; diese machen sich u.a. durch starke Unterbauchschmerzen, vaginalen Ausfluss oder Blutungen, Fieber, Schüttelfrost und Herzrasen bemerkbar. Man spricht von einer septischen Fehlgeburt.
Nicht immer treten Beschwerden oder Anzeichen auf, mitunter wird der Tod des ungeborenen Kindes zufällig im Rahmen von Schwangerschaftsuntersuchungen festgestellt; dies wird als verhaltener Abort bzw. Missed Abortion bezeichnet.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Mittels Ultraschalluntersuchung kann festgestellt werden, ob eine Schwangerschaftsanlage in der Gebärmutter vorhanden ist bzw. ob das kindliche Herz schlägt. Je nach Schwangerschaftswoche wird die Ultraschalluntersuchung durch die Bauchdecke oder vaginal durchgeführt.
Zudem kann der ß-hCG Spiegel im Blut Auskunft darüber geben, ob eine intakte Schwangerschaft vorliegt. Nach einer Fehlgeburt steigt er nicht weiter an bzw. fällt langsam ab und ist schließlich innerhalb von sechs Wochen nicht mehr nachweisbar.
Wie erfolgt die Behandlung bei einer Fehlgeburt?
Ungeborene Kinder, die in der frühen Schwangerschaft versterben, werden in den meisten Fällen zusammen mit der Plazenta durch eine Blutung ausgestoßen (komplette Fehlgeburt). Es ist keine Behandlung nötig. Wenn dies nicht geschieht (Missed Abortion) oder wenn nach einer Fehlgeburt Gewebereste in der Gebärmutter zurückbleiben (inkomplette Fehlgeburt), wird eine Kürettage (Absaugung oder Ausschabung) durchgeführt. Der Eingriff findet in kurzer Vollnarkose statt und kann meist ambulant erfolgen. Auch Fehlgeburten, die mit sehr starken Blutungen einhergehen, machen eine Kürettage erforderlich.
Bei späten Fehlgeburten und bei intrauterinem Fruchttod muss die Frau ihr Kind auf natürlichem Weg auf die Welt bringen (stille Geburt oder Totgeburt). Wenn die Wehen nicht von alleine einsetzen, werden sie medikamentös eingeleitet. Eine Kürettage ist nicht mehr möglich; sie ist gegebenenfalls nach der Geburt notwendig, um Gewebereste zu entfernen.
Infektionen und septische Fehlgeburten müssen schnellstmöglich antibiotisch sowie unter Umständen chirurgisch behandelt werden, da sie ansonsten lebensbedrohlich werden können.
Welche Ansprüche gelten nach einer Fehl- oder einer Totgeburt?
Bei einer Totgeburt dauert die gesetzliche Schutzfrist genauso lang wie bei einer Lebendgeburt: Kommt das Kind tot auf die Welt oder verstirbt es unmittelbar nach der Geburt, darf die Arbeitnehmerin grundsätzlich acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden (absolutes Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Schutzfrist). Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung erhöht sich dieser Zeitraum auf zwölf Wochen (§ 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz).
Hinweis
Verkürzt sich das Beschäftigungsverbot vor der Geburt, so verlängert es sich nach der Geburt im Ausmaß der Verkürzung, längstens jedoch bis zu 16 Wochen.
Nach einer Fehlgeburt besteht kein Anspruch auf Mutterschutz. Während der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einer Fehlgeburt besteht die Möglichkeit eines Krankenstandes.
Für die Dauer des Mutterschutzes besteht Anspruch auf Wochengeld.
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Mit Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht für Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Bei einer Fehlgeburt endet dieser vier Wochen nach der Fehlgeburt.
Hinweis
Dieser Schutz ist nur bei Fehlgeburten absolut. Bei Totgeburten kann (ebenso wie bei Lebendgeburten) trotzdem eine Kündigung oder Entlassung erfolgen; allerdings in der Regel nur nach gerichtlicher Zustimmung und in besonderen Fällen.
Wer hilft nach einer Fehl- oder einer Totgeburt?
Ein Kind zu verlieren ist für Eltern ein schwerer Verlust. Bei der Bewältigung der Trauer können Gespräche mit vertrauten Menschen über das Geschehene oder auch das Reden mit anderen Eltern, die Ähnliches erlebt haben, helfen. Das ist beispielsweise möglich durch den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe oder auch im Rahmen eines Trauerseminars. Viele Beratungsstellen bieten auch die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung.
Auch Hebammen bieten nach einer Fehl- oder Totgeburt ambulante Nachbetreuung und Hilfe bei der Trauerarbeit an. Nach einer Totgeburt werden die Kosten für eine bestimmte Anzahl an Hausbesuchen von der Krankenkasse übernommen, sofern es sich um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Bei Wahlhebammen wird ein Teil der Kosten rückerstattet. Auch nach einer Fehlgeburt kann Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch genommen werden, die Kosten dafür sind jedoch selbst zu bezahlen. Mehr Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Krankenversicherungsträger.
In den Krankenhäusern besteht meist die Möglichkeit, das Kind segnen oder nottaufen zu lassen, wenn die Eltern dies wünschen.
Websites und Anlaufstellen, die Hilfe für betroffene Eltern anbieten, sowie entsprechende Selbsthilfegruppen finden Sie in der Broschüre „Stille Geburt und Tod des Kindes nach der Geburt“ des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer