Unerwünschte Reaktionen nach Impfungen
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Impfreaktion?
Unter einer Impfreaktion versteht man harmlose Beschwerden, die im Rahmen der Immunantwort auf eine Impfung auftreten können. Zu den Reaktionen nach einer Impfung zählen:
- Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Injektionsstelle,
- Temperaturerhöhung oder Fieber,
- Kopf- und Gliederschmerzen,
- Mattigkeit,
- Müdigkeit,
- Übelkeit,
- Schwellungen der Lymphknoten,
- Unwohlsein.
Diese Reaktionen dauern oft nur wenige Tage – meist ein bis drei Tage – an und sind Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff. Ein Fehlen von solchen erwartbaren Reaktionen bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung keine Wirkung bzw. keine Immunreaktion ausgelöst hat.
Hinweis
Vor jeder Impfung klärt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über mögliche Reaktionen oder Nebenwirkungen auf. Art und Häufigkeit der erwartbaren Impfreaktionen finden sich auch in der Gebrauchsinformation der jeweiligen Impfstoffe. Diese liegt der Packung des Impfstoffes bei.
Was ist eine „Impfkrankheit“?
Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff können Anzeichen wie bei einem milden Krankheitsverlauf der jeweiligen Erkrankung auftreten. Fachleute sprechen von einer „Impfkrankheit“. Dazu zählen z.B.:
- Bei einer Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR): Masernähnlicher Hautausschlag, Gelenkschmerzen
- Bei einer Impfung gegen Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen): Feuchtblattern-ähnlicher Hautausschlag
- Bei einer Impfung gegen Rotaviren (Brechdurchfall): Blähungen, leichte Bauchschmerzen, leichte Übelkeit
- Bei einer Impfung gegen Influenza (Grippeimpfung): leichte Influenza-Symptome
Diese Symptome können ein bis drei Wochen nach der Impfung auftreten. Sie sind eine normale Reaktion auf die Impfung. In der Regel klingen diese Beschwerden rasch und folgenlos wieder ab.
Was ist eine Impfkomplikation?
Von einer Impfkomplikation spricht man, wenn nach einer Impfung gesundheitliche Beschwerden auftreten, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Dazu zählt zum Beispiel eine allergische Reaktion nach einer Impfung. Impfkomplikationen kommen bei den heutigen Impfstoffen sehr selten vor.
Wo können Nebenwirkungen gemeldet werden?
In Österreich können Nebenwirkungen von Impfungen direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Angehörige der Gesundheitsberufe, z.B. Ärztin oder Arzt sowie Apothekerin oder Apotheker, sind zu dieser Meldung sogar verpflichtet. Aber auch Patientinnen oder Patienten oder deren Angehörige können Meldungen über vermutete Nebenwirkungen schriftlich per Post oder online sowie auf elektronischem Weg mittels Meldebogen an das BASG übermitteln. Die Meldungen werden vertraulich behandelt.
Die Nebenwirkungen werden hinsichtlich eines möglichen Zusammenhanges mit dem Impfstoff geprüft. Die in jedem EU-Land gemeldeten Nebenwirkungen werden in einer europäischen Datenbank gesammelt. Wenn etwas auffällig ist, wird das Risiko neu bewertet.
Mehr Informationen erhalten Sie unter:
Was ist ein Impfschaden?
Ein Impfschaden ist kein medizinischer, sondern ein juristischer Begriff: Von einem Impfschaden spricht man, wenn eine Impfung in Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung gebracht und dies von einem Gericht anerkannt wird. In diesem Fall ist der Staat zu einer Entschädigung verpflichtet. Verdachtsfälle werden vor Gericht mithilfe medizinischer Gutachten geprüft. Das Impfschadengesetz legt fest, dass nur bei staatlich empfohlenen Impfungen ein Impfschaden anerkannt werden kann.
Informationen über Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz finden Sie unter: www.sozialministeriumservice.at
Wie häufig kommen Impfschäden vor?
Impfschäden kommen äußerst selten vor. In den Jahren 2011 bis 2020 wurden in Österreich elf Impfschäden anerkannt. Bei zwei Fällen handelte es sich um Impfstoffe, die heute nicht mehr verwendet werden, nämlich Impfstoffe gegen Pocken und gegen Tuberkulose. Die anderen neun Fälle betrafen die Impfung gegen Kinderlähmung (ein Fall), Impfungen gegen Hepatitis B (zwei Fälle), Impfung gegen Pneumokokken (ein Fall), Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln (zwei Fälle) und Kombinationsimpfstoffe (drei Fälle).
Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden allein im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms mehr als 8,5 Millionen Dosen an Impfstoffen abgegeben. Ein Impfschaden kann also nicht absolut ausgeschlossen werden – das Risiko dafür beträgt jedoch eins zu mehreren Millionen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen