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Patientenanwaltschaften & Schlichtungsstellen

Die wichtigsten Einrichtungen zur Regelung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen sind die Patientenanwaltschaften und die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Allgemeine Informationen im Zusammenhang mit Patientenanwaltschaften und Schlichtungsstellen finden Sie unter Patientenrechte.

Patientenanwaltschaften

Die Patientenanwaltschaften sind unabhängige und weisungsfreie Service-Einrichtungen zur Sicherung der Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten. Die Patientenanwaltschaften sind vor allem für Angelegenheiten in Spitälern zuständig. In einigen Bundesländern decken die Patientenanwälte auch Fälle in Pflegeheimen oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ab. Die Patientenanwaltschaften informieren über Patientenrechte, vermitteln bei Streitfällen, klären Mängel und Missstände auf und unterstützen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Behandlungsfehlern. Dabei wird versucht, die Lösung eines Konfliktes ohne Einschaltung des Gerichts herbeizuführen. Die Leistungen der Patientenanwaltschaft sind für Betroffene kostenlos.

Wofür sind die Patientenanwaltschaften zuständig?

Die Zuständigkeiten der Patientenanwaltschaften erstrecken sich in erster Linie auf Krankenanstalten (Spitäler), in einigen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Pflegeheime und alle anderen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (siehe Tabelle unten). Entscheidend ist, in welchem Bundesland die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die eine Beschwerde einbracht wird.

Die Patientenanwaltschaften sind in die Patienten-Entschädigungsfonds des jeweiligen Bundeslandes eingebunden und betreiben ELGA-Ombudsstellen.

Informationen und Adressen

Eine Liste der Patientenanwaltschaften in den Bundesländern mit Kontaktdaten und Zuständigkeiten (Spitäler, Pflegeheime, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter Patientenanwaltschaft.

Schlichtungsstellen der Ärztekammern

Patientinnen und Patienten können sich bei Schadenersatzansprüchen auch an die Patientenschieds- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer und der Zahnärztekammer des jeweiligen Landes wenden. Diese prüft den Fall prüft und vermittelt bei einer außergerichtlichen Einigung. Dadurch können lange Gerichtsverfahren mit oft hohen Kosten vermieden werden.

Informationen und Adressen

  • Ärztliche Schieds- und Schlichtungsstellen in den Ländern erhalten Sie unter www.cirsmedical.at.
  • Die zahnärztlichen Patientenschlichtungsstellen sind an den Landes-Zahnärztekammern eingerichtet. Die Websites der Landes-Zahnärztekammern können Sie über die Österreichische Zahnärztekammer erreichen.
  • Hier finden Sie nähere Infos zu Schlichtungsstellen in Ihrem Bundesland.

Hinweis

Die Entscheidung der unabhängigen Schlichtungskommission gilt als Vorschlag an die Betroffenen und ist nicht bindend.

Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2022

Erstellt durch: Patientenanwaltschaft

Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwalt

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