Patientenanwaltschaft/Pflegeanwaltschaft
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Patienten-/Pflegeanwaltschaften erstrecken sich in erster Linie auf Krankenanstalten (Spitäler), Pflegeheime und mobile Dienste, in einigen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte und andere Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (siehe Tabelle unten). Die jeweilige Patienten-/Pflegeanwaltschaft ist für die Gesundheitseinrichtungen in ihrem eigenen Bundesland zuständig. Es kommt also nicht darauf an, wo die Patientin/der Patient ihren/seinen Wohnsitz hat, sondern in welchem Bundesland die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die sie/er eine Beschwerde einbringt.
Bundesland | Spitäler | Pflegeheime | Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte |
---|---|---|---|
Burgenland | x | x | x |
Kärnten | x | x | x |
Niederösterreich | x | x | x |
Oberösterreich | x | x | |
Salzburg | x | x | x |
Steiermark | x | x | x |
Tirol | x | x | |
Vorarlberg | x | x | x |
Wien | x | x | x |
Hinweis
In Kärnten gibt es eine eigene Pflegeanwaltschaft: Pflegeanwaltschaft Kärnten
In Tirol gibt es eine eigene Heimanwaltschaft: Heimanwaltschaft Land Tirol
Konfliktlösung
Die Patienten/-Pflegeanwaltschaften informieren über Patientenrechte und vermitteln bei Streitfällen, klären Mängel und Missstände auf und unterstützen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Behandlungs- oder Pflegefehlern Dabei wird versucht, die Lösung eines Konfliktes ohne Hilfe des Gerichts herbeizuführen. Zu dieser Vorgehensweise kann allerdings niemand gezwungen werden. Besonders hervorzuheben ist die Orientierungsfunktion der außergerichtlichen Streitbeilegung für die Patientinnen und Patienten. Durch die qualifizierte und vollständige Aufarbeitung der Beschwerde werden Gerichtsprozesse, die keine Aussicht auf Erfolg haben, vermieden. Empfehlenswert ist das Mitwirken des Gesundheitspersonals einschließlich der Ärztinnen und Ärzte, da es im Interesse aller Beteiligten liegt, einen Gerichtsprozess zu vermeiden.
Die Patienten-/Pflegeanwältinnen/-anwälte sind allerdings nicht berechtigt, bei Streitigkeiten vor Gericht die Vertretung zu übernehmen.
Die außergerichtliche Aufarbeitung von medizinischen Behandlungsfehlern bringt nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die betroffenen Gesundheitseinrichtungen Vorteile:
- eine rasche, unbürokratische und gemeinsame Aufarbeitung des Konfliktes,
- kein Kostenrisiko für die Konfliktparteien,
- die Wahrung des „Gesichtes“ aller Beteiligten,
- daher kein „Einzementieren“ von Positionen,
- Lösungsvorschläge ohne die Belastungen oder Aufregungen eines Gerichtsprozesses und damit eine Filterfunktion und
- eine hohe emotionale Akzeptanz, da keine Verurteilung erfolgt und die Lösungen gemeinsam und einvernehmlich erarbeitet werden.
Weiters können in den Patienten-/Pflegeanwaltschaften Patientenverfügungen und in einigen Bundesländern auch Sterbeverfügungen errichtet werden. Sämtliche Dienstleistungen der Patienten-/Pflegeanwaltschaften sind kostenlos.
Die Patientenanwaltschaften verstehen sich als:
- Rechtsschutzeinrichtungen, welche fachlich fundiert beraten und Patient*innen mit Fachexpertise bei der Lösungsfindung unterstützen
- ein externer Feedbackgeber für die Gesundheitseinrichtungen,
- ein externer Beitrag zur Qualitätssicherung, da sie die Beschwerden auswerten und die Ergebnisse an die Entscheidungsträger/innen weitergeben
Die Patientenanwaltschaften in den Bundesländern
Burgenland
Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland
Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - Erdgeschoß
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: 02682/600-2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Kärnten
Patientenanwaltschaft Kärnten
Völkermarkterring 31
9020 Klagenfurt
Tel.: 050536/57102
Fax: 050536/57100
E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at
Plegeanwaltschaft Kärnten
Völkermarkterring 31
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536 57129
E-Mail: pflegeanwaltschaft@ktn.gv.at
Niederösterreich
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Tel.: 02742/9005-15575
Fax: 02742/9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Oberösterreich
Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-14215
Fax: 0732/772021-4355
E-Mail: ppv.post@ooe.gv.at
Salzburg
Salzburger Patientenvertretung
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8042-2030
Fax: 0662/8042-3204
E-Mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at
Steiermark
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel.: 0316/877-3350
Fax: 0316/877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Tirol
Tiroler Patientenvertretung
Meraner Straße 5 (1. Stock)
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7700
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Heimanwaltschaft Tirol
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 7710
heimanwaltschaft@tirol.gv.at
Vorarlberg
Patientenanwaltschaft Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel.: 05522/81553
Fax: 05522/81553-15
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Wien
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Ramperstorffergasse 67
1050 Wien
Tel.: 01/5871204
Fax: 01/5863699
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023
Erstellt durch: Patientenanwaltschaft
Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal