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Sozialversicherung

Soziale Sicherheit ist eine der wichtigsten Säulen für den Zusammenhalt moderner Gesellschaften. Gemessen am Budget sowie dem betroffenen Personenkreis ist die Sozialversicherung in Österreich die Haupteinrichtung der sozialen Sicherheit. Die Sozialversicherung bietet Schutz in den Bereichen Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung, zum Beispiel für rund neun Millionen Menschen in der Krankenversicherung. Die österreichische Sozialversicherung ist in weisungsfreier Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht organisiert. Zuständig für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sind fünf Sozialversicherungsträger. Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherung übt eine Reihe wichtiger Koordinationsfunktionen aus. Eine wichtige Rolle kommt dem Dachverband auch in der Zielsteuerung Gesundheit zu.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung stellt die medizinische Versorgung im Krankheitsfall sicher, und dies ohne Rücksicht auf die Höhe der bezahlten Beiträge. Sie deckt die sogenannten Versicherungsfälle der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit, Mutterschaft sowie der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand ab. Die Krankenversicherung widmet sich zudem der evidenzbasierten Früherkennung bei Krankheiten sowie Gesundheitsförderung und Prävention und erbringt sowohl Sachleistungen (wie Krankenbehandlungen oder Anstaltspflege) als auch Geldleistungen (zu denen etwa Krankengeld und Wochengeld zählen).

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sorgt für den Versicherungsschutz nach Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und deren Folgen. Ihre Aufgaben umfassen Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung. Auch Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherung. Darüber hinaus erbringt die österreichische Unfallversicherung neben Sachleistungen (etwa Heilbehandlungen, Bereitstellung von Heilbehelfen) auch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Renten.

Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung sorgt entsprechend der eingezahlten Beträge und Anzahl der Jahre für einen adäquaten Einkommensersatz im Versicherungsfall des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeitsfähigkeit (z.B. bei Invalidität) beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit. Außerdem werden Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht. Auch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge werden von der Pensionsversicherung getragen. Größtenteils erbringt die Pensionsversicherung jedoch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Pensionen.

Generationenvertrag

Finanziert wird die österreichische Sozialversicherung überwiegend durch Beiträge der Versicherten nach dem Umlageverfahren. In diesem Modell werden die einlangenden Beiträge nicht für jede/jeden Einzahler/in langfristig angespart, sondern sofort wieder zur Finanzierung von Leistungen an andere Versicherte verwendet. Alle einzahlenden Erwerbstätigen finanzieren damit die aktuellen Pensionen mit, im Vertrauen darauf, dass nachkommende Generationen es ihnen gleichtun werden. Dieses Vorgehen wird auch mit dem Schlagwort „Generationenvertrag“ umschrieben. Der sogenannte „Generationenvertrag" ist also eine fiktive Vereinbarung mehrerer Generationen über die Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit sämtlicher Altersgruppen.

Pflichtversicherung

In der österreichischen Sozialversicherung herrscht das Prinzip der solidarischen Pflichtversicherung. Maßgeblich für das Entstehen einer Pflichtversicherung ist der Grundsatz, dass eine Beschäftigung im Inland gegeben ist. Die zu erbringenden Beiträge sind nicht nach dem individuellen Risiko gestaffelt, sondern richten sich ausschließlich nach dem Einkommen bis zu einer jährlich sich verändernden Höchstgrenze. Dieser solidarische Aspekt ermöglicht es auch kinderreichen Familien, Personen mit geringem Einkommen oder älteren und kranken Menschen, den für ihr Wohlergehen nötigen Versicherungsschutz zu erlangen. Der Schutz besteht im Gegensatz zu privaten Versicherungen unabhängig von Einkommen, Alter oder Vorerkrankungen.

Zielsteuerung Gesundheit

Die Zielsteuerung Gesundheit ist ein System zur Planung, Organisation und Finanzierung des Gesundheitssystems, in dessen Rahmen Bund, Länder und Sozialversicherung partnerschaftlich zusammenarbeiten und entscheiden. Beschlüsse werden in der sogenannten Bundeszielsteuerungskommission gefasst, die aus jeweils vier Vertretern des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung zusammengesetzt ist. Dieser Organisation liegt ein sogenannter Zielsteuerungsvertrag zugrunde der Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene über strukturelle und organisatorische Belange im intra- und extramuralen Bereich beinhaltet.

Zur Website der Österreichischen Sozialversicherung: www.sozialversicherung.at

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2024

Erstellt durch: Österreichische Sozialversicherung

Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal

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