Europäische Union
EU-Politik und -Maßnahmen im Bereich Gesundheit haben folgende Ziele:
- Schutz und Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Europas
- Unterstützung der Modernisierung der Infrastruktur im Gesundheitswesen
- Verbesserung der Effizienz der europäischen Gesundheitssysteme
Strategische Gesundheitsfragen werden von den Vertreterinnen und Vertretern nationaler Behörden und der Europäischen Kommission in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur öffentlichen Gesundheit erörtert. EU-Institutionen, Länder, regionale und lokale Behörden sowie andere Interessengruppen tragen zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Strategie der EU bei.
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG Sante) der Kommission ist für die EU-Politik in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie für die Überwachung der Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften zuständig. Im Strategieplan 2016 bis 2020 der DG Sante sind wichtige Ziele festgelegt.
Die Umsetzung der EU-Gesundheitspolitik erfolgt durch:
- Rechtsvorschriften
- Finanzinstrumente
- EU-weite Kooperationen
Die EU erlässt Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich auf der Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Artikel 168 (Gesundheitsschutz), Artikel 114 (Angleichung der Rechtsvorschriften) und Artikel 153 (Sozialpolitik).
Unter anderem hat die EU-Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen erlassen:
- grenzübergreifende Gesundheitsversorgung
- Arzneimittel und Medizinprodukte
- Organe, Blut, Gewebe und Zellen
- schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen
Weitere Informationen:
- Europäische Kommission – Gesundheitswesen
- Europäische Kommission – Generaldirektion für Gesundheit und Konsumenten
Letzte Aktualisierung: 5. November 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal