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Österreichische Ärztekammer

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertritt die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen der österreichischen Ärzteschaft. Sie ist zuständig sofern die Interessen der Kammerangehörigen von zwei oder mehr Landesärztekammern betroffen sind. Darüber hinaus hat die ÖÄK auch eine Vielzahl behördlicher Aufgaben.

Ein besonderes Augenmerk legt die ÖÄK auf eine sozial ausgerichtete, für die gesamte Bevölkerung zugängige moderne Gesundheitsversorgung durch Spitalsärztinnen/Spitalsärzte und niedergelassene Ärztinnen/Ärzte. Die Ärzteschaft ist dabei einer gewissenhaften Betreuung der Gesunden und Kranken nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung unter Einhaltung der fachspezifischen Qualitätsstandards verpflichtet. Grundlage und Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist die Hilfestellung für Patientinnen und Patienten. Dies ist der zentrale ärztliche Leitgedanke, hinter den alle politisch-ökonomischen Überlegungen zurücktreten.

An der Spitze der Ärzteschaft steht der Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Er wird von drei Vizepräsidenten unterstützt. Einer von ihnen leitet die Bundeskurie der angestellten Ärzte, ein anderer die der niedergelassenen Ärzte.

Die gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer

  • Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten
  • Die Durchführung der Arztprüfung als Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung
  • Die Erlassung von Verordnungen die medizinischen Sonderfächer und ihre Lehr- und Lernzielkataloge betreffend
  • Qualitätssicherung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung
  • Die Erarbeitung von Konzepten, Programmen, Gutachten und Vorschlägen zum österreichischen Gesundheitswesen
  • Die Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung durch Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen im Wege der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMED), soweit diese im überwiegenden Interesse der Ärztinnen/Ärzte gelegen sind
  • Die Regelung der vertraglichen Beziehungen zum Dachverband der österreichischen Sozialversicherung sowie zu den sozialen und privaten Krankenversicherungen
  • Initiativen zur Erhöhung der Patientensicherheit
  • Die Vertretung der Ärzteschaft in Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene
  • Bemühungen zur Erhaltung zumutbarer und förderlicher Arbeitsbedingungen für Ärztinnen/Ärzte in Ordination oder Spital
  • Die Erlassung von Honorarrichtlinien
  • Die Erlassung sonstiger näherer Vorschriften für die ärztliche Berufsausübung, insbesondere über die Führung von Lehrpraxen, über die ärztliche Dokumentation und über die Wahrung des ärztlichen Standesansehens
  • Der Abschluss von Kollektivverträgen für in Ordinationen oder Gruppenpraxen angestelltes Personal
  • Die Erlassung einer Werberichtlinie
  • Die Erlassung eines ärztlichen Verhaltenskodex
  • Die Erarbeitung von Therapie- und Gesundheitsvorsorgeempfehlungen

Ärztekammereigene Organisationen und Betriebe

Zur Durchsetzung und zur Kommunikation der Anliegen der österreichischen Ärzteschaft dienen auch die ärztekammereigenen Organisationen und Betriebe:

  • Österreichische Akademie der Ärzte – www.arztakademie.at
  • Österreichische Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Medizin (ÖQMED) – www.oeqmed.at
  • Verlagshaus der Ärzte – Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbHwww.aerzteverlagshaus.at

Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sind den Patientinnen und Patienten sowie dem Dienst an ihrer Gesundheit verpflichtet. Die ÖÄK versteht sich stellvertretend für die Ärzteschaft als tragendes Element des österreichischen Gesundheitswesens. Sie setzt Initiativen, um das soziale österreichische Gesundheitssystem dynamisch an die sich ändernden Voraussetzungen in Staat und Gesellschaft anzupassen. Grundlegende Einstellungen sind daher Innovationsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit auf der Basis zeitloser ethischer und gesetzlicher ärztlicher Werte.

Zur Website der Österreichischen Ärztekammer: www.aerztekammer.at.

Letzte Aktualisierung: 30. Oktober 2024

Erstellt durch: Österreichische Ärztekammer

Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal

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