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Heilmassage

Massagen und andere Anwendungsverfahren zeigen Wirkung im Körper. Heilmasseur:innen widmen sich diesen Methoden. Darunter fallen zum Beispiel Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie, aber auch Spezialanwendungen wie Elektrotherapie (elektrischer Strom zu Heilzwecken), Hydro- und Balneotherapie (u.a. Heilwasser, Medizinalbäder, Unterwassermassagen) sowie Basis-Mobilisation.

Offizielle Berufsbezeichnung

Heilmasseur:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Der Beruf der Heilmasseur:in umfasst die eigenverantwortliche Durchführung folgender Verfahren zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung:

  • klassische Massage (Heilmassagen manueller und apparativer Art),
  • Packungsanwendungen (insbesondere Kataplasmen, Wärme- und Kältepackungen),
  • Thermotherapie (Anwendung von Wärme oder Kälte zu Heilzwecken, wie insbesondere durch Wärmeleitung oder -strahlung, Energietransformation, Wärmeentzug),
  • Ultraschalltherapie (Anwendung von Schwingungen mit einer Frequenz von 20 kHz bis 10 GHz zu Heilzwecken) und
  • Spezialmassagen (insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonen- und Akupunktmassage).
  • Spezialqualifikationen wie Elektrotherapie (Anwendung von elektrischem Strom zu Heilzwecken), Hydro- und Balneotherapie (u.a. Heilwasser, Medizinalbäder, Unterwassermassagen) sowie Basis-Mobilisation (Unterstützung der Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen).

Wo arbeiten Heilmasseur:innen?

Heilmasseur:innen arbeiten selbstständig (freiberuflich) oder in einem Dienstverhältnis in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, wie z.B. in:

  • Kranken- und Kuranstalten oder sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
  • Arztpraxen,
  • Praxen freiberuflich tätiger Physiotherapeut:innen.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung zur oder zum Heilmasseur:in besteht aus einem Aufschulungsmodul für bereits berufsberechtigte Medizinische Masseur:innen und umfasst einen theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Übungen im Ausmaß von insgesamt 800 Stunden und die positive Absolvierung einer kommissionellen Abschlussprüfung. Zudem sind Spezialqualifikationen zu Elektro-, Hydro- und Balneotherapie möglich.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer oder einem Heilmasseur:in betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt. Manche Krankenhäuser haben Ambulanzen, in denen Heilmassagen angeboten werden. Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und deren Bewilligung können Sie eine Therapie in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür sind durch den Krankenversicherungsträger abgedeckt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Reha- oder Kuraufenthaltes von einer oder einem Heilmasseur:in betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist von der oder Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenhalt.

Im niedergelassenen Bereich

Heilmasseur:innen haben keine Kassenverträge. Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und einer chefärztlichen Bewilligung wird wie bei anderen Wahlbehandlern ein Teilbetrag rückerstattet.

Angebote der Krankenkassen

Bestimmte Krankenversicherungsträger bieten Heilmassagen in eigenen Einrichtungen an. In diesem Fall wird von der oder dem ärztlichen Leiter:in die Therapie festgelegt, Vorbewilligung ist keine erforderlich. Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten sind abhängig vom Krankheitsbild und können variieren. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband der Heilmasseure und medizinischen Masseure Österreichs

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