Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Klinische Psychologie

Die Aufgabengebiete der klinischen Psychologie umfassen die klinisch-psychologische Diagnostik und Begutachtung, Beratung, Krisenbegleitung und Behandlung sowie die klinisch-psychologische Forschung und Evaluation. Klinische Psychologie beschäftigt sich insbesondere mit psychischen Störungen, körperlichen Störungen bei denen psychische Einflüsse eine große Rolle spielen, Extremsituationen für die Psyche, psychischen Folgen akuter Belastungen und psychischen und Entwicklungskrisen.

Offizielle Berufsbezeichnung

Klinische Psychologin oder klinischer Psychologe

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen untersuchen, beraten und behandeln einzelne Personen, Paare, Familien und Gruppen. Sie sind zuständig für Diagnostik und Erstellung von Befunden, Gutachten und Zeugnissen in Bezug auf psychische Erkrankungen, psychische Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensformen. Die klinisch-psychologische Behandlung umfasst auch vorbeugende und wiederherstellende Maßnahmen. Sie hat zum Ziel, Krankheiten vorzubeugen, psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen sowie kranke Menschen darin zu unterstützen, ihre Krankheit besser bewältigen zu können. Klinisch-psychologische Evaluation bezieht sich auf die begleitende und/oder abschließende Überprüfung der Effekte von Einzel-, Gruppen- und Familieninterventionen sowie von größeren Projekten und Maßnahmen.

Eine klinisch-psychologische Unterstützung kann beispielsweise in folgenden Problemlagen hilfreich sein:

  • Körperlich-seelische Einschränkungen aufgrund körperlicher Krankheiten wie z.B. nach einem Schlaganfall,
  • seelische Belastungen aufgrund einer lebensbedrohenden oder chronischen Erkrankung wie z.B.Krebs, Rheuma, Diabetes oder chronischen Schmerzen,
  • Suchterkrankungen,
  • belastender Stress und daraus folgende Belastungs-, Anpassungs- und Trauma-Störungen,
  • Demenz und andere Störungen des höheren Alters, z.B. Depressionen, Ängste, Trauer
  • psychische Probleme oder Erkrankungen wie etwa Depressionen, Angststörungen, Zwänge, Essstörungen, psychotische Störungen,
  • Entwicklungs- und psychische Störungen bei Kindern,
  • Lebensübergänge bzw. -krisen wie z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, Tod einer nahestehenden Person u.a.

Wo arbeiten klinische Psychologinnen und klinische Psychologen?

Klinische Psychologinnen und Psychologen arbeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, psychosoziale Dienste etc.) sowie in sozialen Einrichtungen (Beratungsstellen, Jugendämter usw.). Weitere Tätigkeitsbereiche sind Forschung und Lehre. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich in z.B. freier Praxis ausüben.

Fundierte Ausbildung

Um als Klinische Psychologin oder Klinischer Psychologe tätig werden zu können, ist es erforderlich, nach dem Studium der Psychologie zusätzlich eine Ausbildung zur Klinischen Psychologin oder zum Klinischen Psychologen zu absolvieren. Diese ist durch das Psychologengesetz geregelt und umfasst ein Gesamtausmaß von 2.500 Stunden zum Erwerb theoretischer und praktischer Kompetenz in der klinischen Psychologie. Nach der Ausbildung ist eine Eintragung in die Liste der klinischen Psychologinnen oder klinischen Psychologen des BMSGPK notwendig, um den Beruf eigenständig und selbstverantwortlich ausüben zu dürfen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von den Sozialversicherungsträgern bewilligten Kuraufenthaltes von einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und die damit verbundenen Kosten finden Sie unter Reha und Kur.

Im niedergelassenen Bereich

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Gesundheitsleistung, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Patientinnen oder Patienten können mit einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Überweisung eine psychologische Untersuchung bei einer Vertragspsychologin oder einem Vertragspsychologen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen.

Zu den Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung bei einer niedergelassenen Klinischen Psychologin oder einem niedergelassenen Klinischen Psychologen ist ein Kostenzuschuss möglich. Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf finden Sie auf der Website der ÖGK sowie im diesbezüglichen Factsheet des Bundesverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP).

Informationen zu klinisch-psychologischer Hilfe im Rahmen geförderter Projekte finden Sie ebenso auf der Website des BÖP. Im Rahmen einer schweren Belastung und akuten Belastungsstörung werden zudem bis zu zehn Stunden klinisch-psychologische Krisenbegleitung und Behandlung nach dem Verbrechensopfergesetz durch das Bundessozialamt übernommen.

In sonstigen Einrichtungen

Behandlungen und Beratungen in speziellen Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens oder eines anderen öffentlich finanzierten Bereiches (z.B. Familienberatungsstellen) können teilweise auch kostenlos bzw. kostengünstig in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband österreichischer PsychologInnen (BÖP)

Zurück zum Anfang des Inhaltes