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Bandscheibenvorfall: Diagnose & Therapie

Rückenschmerzen oder Nackenschmerzen sind weit verbreitet. Meist kann die Ursache der Beschwerden nicht genau bestimmt werden. Nur selten werden sie durch einen Bandscheibenvorfall ausgelöst. Wenn die Schmerzen beim Husten oder Niesen stärker werden und bis in die Beine bzw. Arme ausstrahlen, kann ein Bandscheibenvorfall vorliegen. Der Verlauf eines Bandscheibenvorfalls kann sehr unterschiedlich sein. In manchen Fällen verursacht ein Bandscheibenschaden keine Beschwerden. Manche Patientinnen/Patienten haben über längere Zeit mehr oder weniger Schmerzen. In anderen Fällen setzen die Schmerzen plötzlich ein und verschwinden wieder von selbst.

Nur bei zirka einer bis fünf Personen von 100 Patientinnen/Patienten mit Kreuz- oder Rückenschmerzen liegt ein Bandscheibenvorfall vor. Bei Männern sind Bandscheibenbeschwerden ungefähr doppelt so häufig wie bei Frauen.

Meist lässt sich die Ursachen von Rückenschmerzen (Ischialgien) oder Nackenschmerzen nicht genau bestimmen. Bestimmte Symptome können auf einen Bandscheibenvorfall hinweisen.

Welche Symptome können auftreten?

Zu den Symptomen eines Bandscheibenvorfalls zählen:

  • starke Kreuz- oder Nackenschmerzen im Bereich der betroffenen Rückenmarksnerven, die bis ins Bein (Außen- oder Innenseite) bzw. die Arme ausstrahlen,
  • beim Husten, Niesen oder Pressen verstärkt sich der Schmerz,
  • Einschränkungen der Beweglichkeit sowie,
  • Kribbeln, Reflexausfälle, Sensibilitätsstörungen,
  • Lähmungserscheinungen (selten),
  • Harn- und Darmprobleme (selten),
  • Störungen der Sexualfunktion (selten).

Treten diese Symptome auf, sollten sie durch eine Ärztin/einen Arzt abgeklärt werden.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Wenn eine Patientin/ein Patient wegen unspezifischer Schmerzen im Kreuz oder Nacken eine Ärztin/einen Arzt aufsucht, erfrägt die Ärztin/der Arzt zunächst die Krankengeschichte (Anamnese) und führt eine körperliche (klinische) Untersuchung durch. Mit verschiedenen Bewegungstests kann das Vorliegen einer Nervenreizung näher abgeklärt werden.Nähere Informationen dazu finden Sie unter Rückenschmerzen: Diagnose und Nackenschmerzen: Diagnose & Therapie.

Weitere Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren, z.B. MRT, sind nur in seltenen Fällen notwendig, und zwar bei folgenden Indikationen:

  • Bei akuten Anzeichen einer Reizung der Rückenmarksnerven (radikuläre Symptomatik) mit starken, ausstrahlenden Schmerzen, Gefühls- und Muskelstörungen und
  • bei einem über mehrere Wochen therapieresistenten Schmerzsyndrom sowie
  • bei Verdacht auf eine ernste Erkrankung.

Wie erfolgt die Behandlung eines Bandscheibenvorfalls

Die Behandlung hängt von der Form des Bandscheibenschadens, der Schwere der Symptome bzw. der Nervenreizung und von der genauen Diagnose der Ursache ab. Treten keine akuten, schweren Symptome wie Lähmungserscheinungen auf, wird wie bei der Behandlung von Kreuzschmerzen zunächst abgewartet, ob sich die Beschwerden in ca. sechs Wochen legen. Dies ist in rund neuen von zehn Fällen akuter Kreuzschmerzen der Fall. Die Schmerzen werden mit Medikamenten behandelt. Nur in seltenen Fällen, bei schweren Bandscheibenvorfällen, ist eine Operation angezeigt.

Nicht operative Therapien

Die meisten Patientinnen/Patienten mit einem Bandscheibenvorfall werden „konservativ“ behandelt, das heißt ohne Operation. Zu den nicht operativen Therapiemöglichkeiten zählen:

  • Bewegung, Entspannung und Entlastungshaltung,
  • Medikamente zur Schmerzlinderung und Hemmung von Entzündungen,
  • manuelle und physikalische Therapien sowie
  • wirbelsäulennahe Spritzen

Eine Therapie mit Schmerzmitteln soll die Beschwerden lindern und normale Bewegungsabläufe ermöglichen. Der Großteil jener Symptome, die auf eine Schädigung der Bandscheiben hindeuten, können dadurch gebessert werden. Die Beschwerden sollten innerhalb von sechs bis acht Wochen deutlich zurückgehen.

Studien zeigen, dass es für die Beweglichkeit und auch für die Symptome und Beschwerden besser ist, aktiv zu bleiben und den normalen körperlichen Aktivitäten nachzugehen, anstatt Bettruhe zu halten. Auch Entspannungsübungen können eine Linderung bringen.

Unterstützend können physiotherapeutische Maßnahmen, z.B. Übungen zur Stärkung der Muskulatur, Dehnungsübungen, Massagen, Wärmebehandlungen etc. verordnet werden. Sie helfen wiederaufkommenden Rückenschmerzen vorzubeugen.

Eine weitere Möglichkeit der Behandlung sind Injektionen im Bereich der Wirbelsäule mit örtlichen Betäubungsmitteln und/oder entzündungshemmenden Medikamenten.

Tipp

Bei Phasen mit starken Schmerzen hilft eine entlastende Körperhaltung, die Beschwerden zu lindern. Bei der Stufenlagerung liegt die Patientin/der Patient auf dem Rücken und legt die abgewinkelten Beine mit den Unterschenkeln, zum Beispiel auf einen Sessel. Ober- und Unterschenkel bilden dabei einen 90-Grad-Winkel.

Hinweis

Einen Überblick über die Evidenz zu nicht operativen Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auf gesundheitsinformation.de.

Operative Behandlung

Bei starken Beschwerden, die länger als sechs Wochen dauern und eindeutig von einem Bandscheibenvorfall verursacht werden, kann nach einer entsprechenden Diagnostik eine Operation durchgeführt werden. Ziel ist, den betroffenen Nerv zu entlasten.

Auf jeden Fall ist eine Operation bei folgenden Symptomen angezeigt:

  • Schwerer Bandscheibenvorfall beim Nervenbündel am Ende des Rückenmarks (cauda equina Syndrom) mit neurologischen Ausfällen und Mastdarmstörung,
  • Blasen- und Mastdarmlähmung sowie,
  • schweren motorischen Ausfällen.

Die operative Entfernung von geschädigten Bandscheibengewebe wird als Diskektomie bezeichnet. Bei einer Bandscheibenvorwölbung (Protrusion) kann ein spezielles Infiltrationsverfahren (Chemonukleolyse) angewendet werden. Durch Infiltrieren spezieller Enzyme oder von Ozon wird eine Zersetzung des Bandscheibengewebes im Bandscheibenkern angeregt. Dadurch kommt es zu einer Verkleinerung des Volumens.

Bei einem Bandscheibenvorfall (Extrusion oder Sequester) ist das Ziel der Operation die Entfernung des hervorgetretenen Bandscheibengewebes aus dem Rückenmarks- und Spinalnervenkanal, um gedrückte oder abgeklemmte Nerven zu entlasten.

Eine Operation kann als offene Operation (konventionelles Verfahren) mit einem Hautschnitt oder als mikrochirurgisches Verfahren (Mikrodiskektomie) mit einem Operationsmikroskop durchgeführt werden. Eine dritte Möglichkeit ist eine endoskopische Operation als minimal-invasives Verfahren.

Liegen zusätzliche krankhafte Veränderungen vor, z.B. starke Abnutzung der kleinen Wirbelgelenke (Spondylarthrose) oder Verschleiß der Bandscheibe mit einer Reizung der Wirbelkörper (Osteochondrose) kann ev. auch eine Verschraubung und Versteifung des Bandscheibensegmentes zusätzlich zur Entfernung des Bandscheibengewebes notwendig sein.

Hinweis

Einen Überblick über die Evidenz zu Bandscheiben-Operationen finden Sie auf gesundheitsinformation.de.

Wie erfolgt die Nachsorge nach einer Operation?

Die Nachsorge bzw. Rehabilitation beginnt ca. vier bis sechs Wochen nach einer Operation und umfasst spezielle Krankengymnastik, Rückenschule sowie begleitende Medikation mit Schmerzmitteln. Sie kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ziel ist es, Beschwerden und Beeinträchtigungen zu verringern, die Rückenmuskeln zu stärken und die Stabilität der Wirbelsäule zu verbessern.

Wohin kann ich mich wenden?

Patientinnen/Patienten können sich zur Abklärung von Rückenschmerzen oder Symptomen, die auf einen Bandscheibenvorfall hindeuten, und zur Behandlung z.B. an folgende Stellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin (Hausärztin/Hausarzt),
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Traumatologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie,
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation sowie
  • Fachärztin/Facharzt für Neurochirurgie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 25. September 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Bratschitsch, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Unfallchirurgie (Sporttraumatologie)

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