Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Diplomierte oder diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger:in mit Spezialisierung auf Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden sie – wenn auch nicht zeitgemäß – auch als „Psychiatrische Krankenschwester“ oder „Psychiatrischer Krankenpfleger“ bezeichnet.
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in mit Spezialisierung auf Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege sind in allen Bereichen des Gesundheitswesens tätig, wie z.B. in der Pflege, Diagnose, Therapie und Rehabilitation sowie in der Gesundheitsförderung und Prävention.
Die pflegerischen Aufgaben in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege sind vielfältig und umfassen unter anderem:
- Beobachtung, Betreuung und Pflege sowie Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowohl im (teil-)stationären, ambulanten als auch im extramuralen und komplementären Bereich von Menschen mit akuten und chronischen psychischen Störungen, einschließlich untergebrachter Menschen, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und geistig abnormen Rechtsbrechern (§ 21 StGB) sowie von Menschen mit Intelligenzminderungen;
- Beobachtung, Betreuung und Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und sich daraus ergebenden psychischen Begleiterkrankungen;
- Beschäftigung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen;
- Gesprächsführung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen;
- psychosoziale Betreuung;
- psychiatrische und neurologische Rehabilitation und Nachbetreuung sowie
- Übergangspflege.
Wo arbeitet die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege?
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen mit Spezialisierung auf Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, z.B. in Spitälern, ärztlichen Ordinationen, Pflegeheimen, psychosozialen Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen oder in der Hauskrankenpflege. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich ausüben.
Fundierte Ausbildung
Ergänzend auf einer bereits absolvierten und erfolgreich bestandenen dreijährigen Ausbildung zur oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger:in erfolgt eine Spezialisierung auf Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege im Ausmaß von mindestens 1.600 Stunden innerhalb mindestens eines Jahres.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Im Krankenhaus
Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer oder einem Gesundheits- und Krankenpfleger:in mit Spezialisierung auf Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Krankenhausaufenthalt.
In der Hauskrankenpflege
In der Hauskrankenpflege sind Gesundheits- und Krankenpfleger:innen mit Spezialisierung auf Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege für die pflegerische Betreuung, die Durchführung medizinisch-diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen sowie für deren Organisation zuständig. Sie kümmern sich auch um den Einsatz von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie um die Einschulung der betreuten Personen und Angehörigen. Bei den Kosten für die Hauskrankenpflege fallen in der Regel für die betreute Person finanzielle Eigenleistungen an. Zuschüsse gewähren Bundesländer und/oder Gemeinden bzw. Magistrate. Die tatsächliche Förderung ist je nach Bundesland verschieden, konkrete Auskünfte gibt Ihnen die Sozialabteilung Ihrer Landesregierung. Informationen finden Sie auch auf den jeweiligen Gesundheits- und Sozialseiten der Bundesländer und beim Info-Service des Sozialministeriums. Weitere Informationen zum Angebot sozialer Dienste und Links zu den Behörden finden Sie auf www.oesterreich.gv.at.
Die sogenannte „medizinische Hauskrankenpflege“ wird – wenn diese ärztlich verordnet wurde – grundsätzlich für längstens vier Wochen von Krankenversicherungsträgern bezahlt. Gibt es eine medizinische Begründung, kann die medizinische Hauskrankenpflege von der Chefärztin oder vom Chefarzt auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden (ärztliches Attest erforderlich). Für die Patientinnen und Patienten entstehen dann keine Kosten. Darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Hauskrankenpflege oder jene ohne Bewilligung ist kostenpflichtig. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung.
Pflegegeld und Services
Für Menschen ab einem bestimmten Pflegebedarf gibt es das Pflegegeld. Dieser zweckgebundene Zuschuss dient zur Abdeckung des aus der Pflegebedürftigkeit entstehenden Mehraufwandes. Nähere Informationen über die Höhe des Pflegegeldes, die Beantragung und die Voraussetzungen finden Sie auf www.oesterreich.gv.at. Für pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und alle Personen, die mit Fragen zur Pflege befasst sind, stellt das Sozialministerium folgende Serviceeinrichtung im Internet zur Verfügung.
Internet-Plattform für pflegende Angehörige
Die Plattform bietet pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Wissenswertes rund um die Betreuung zu Hause und gibt Basisinformationen zu pflegerelevanten Themen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Mehr unter www.pflegedaheim.at.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK.
- Website Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband.
- Informationen zu Pflege auf der Website des BMSGPK.
- Service-Suche im Gesundheitsportal.
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)