Pflege(-fach)assistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
- Pflegeassistent:in
- Pflegefachassistent:in
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
Zu den Aufgaben der Pflegeassistenz im Rahmen der Pflege zählen insbesondere:
- Durchführung von Grundtechniken der Pflege und der Mobilisation,
- Körperpflege und Ernährung,
- Krankenbeobachtung,
- prophylaktische Pflegemaßnahmen,
- Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen sowie
- Wartung, Reinigung und Desinfektion von Behelfen.
Im Rahmen der Mitarbeit bei Therapie und Diagnose dürfen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten Pflegepersonen oder von Ärztinnen und Ärzten folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:
- Verabreichung von Arzneimitteln,
- Anlegen von Bandagen und Verbänden,
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,
- standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahme aus der Kapillare im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik und Durchführung von Schnelltestverfahren,
- Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern,
- Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden,
- Erhebung und Überwachung medizinischer Basisdaten (z.B. Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht sowie Beobachtung der Bewusstseinslage oder Atmung) sowie
- einfache Wärme- und Lichtanwendungen.
Einen erweiterten Tätigkeitsbereich hat die oder der Pflegefachassistent:in: Diese dürfen darüberhinausgehend im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung folgende Tätigkeiten ausüben:
- Durchführung standardisierter diagnostischer Programme, wie z.B. EKG, EEG, Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA), Lungenfunktionstest,
- Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden,
- Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern bei der Frau, ausgenommen bei
Kindern, - Ab- und Anschluss laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben,
- Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen
nach vorgegebener Einstellung.
Wo arbeiten die Pflegeassistenzberufe?
Die Pflegeassistenz arbeitet ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses, z.B. in Spitälern, in Pflegeheimen, in Einrichtungen der Behindertenbetreuung, in Seniorenwohnheimen, in Rehabilitationseinrichtungen, bei Organisationen der Hauskrankenpflege und Betreuung zu Hause, in ärztlichen Ordinationen oder bei Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (diplomierte Pflegepersonen), die freiberuflich tätig sind.
Fundierte Ausbildung
Pflegeassistent:in
Die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten erfolgt an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder in einem Lehrgang für Pflegeassistenz und dauert bei Vollzeitausbildung ein Jahr mit einem Umfang von 1.600 Stunden. Die Ausbildung ist auch in Form einer Teilzeitausbildung, in Verbindung mit einer anderen Ausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses möglich. Der Abschluss der Ausbildung erfolgt durch eine kommissionelle Abschlussprüfung (Zeugnis).
Pflegefachassistent:in
Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten erfolgt an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege und dauert bei Vollzeitausbildung zwei Jahre mit einem Umfang von 3.200 Stunden bzw. entsprechend kürzer bei vorangegangener Ausbildung zur Pflegeassistenz. Die Ausbildung ist auch in Form einer Teilzeitausbildung, in Verbindung mit einer anderen Ausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses möglich. Der Abschluss der Ausbildung erfolgt durch eine kommissionelle Abschlussprüfung (Diplom).
Um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein, müssen sich Angehörige der Pflegeassistenzberufe regelmäßig fortbilden. Außerdem gibt es Weiterbildungen zur Erweiterung und Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Dazu zählen z.B. Hauskrankenpflege, Palliativpflege, Pflege bei Demenz etc.
Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für Pflegeassistenzberufe im Gesundheitsberuferegister.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Im Krankenhaus
Wenn Sie während eines Krankenhausaufenthaltes von Berufsangehörigen der Pflegeassistenzberufe betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Krankenhausaufenthalt.
In der Hauskrankenpflege
Im Rahmen der Hauskrankenpflege erbringen die Pflegeassistenzberufe schwerpunktmäßig Leistungen in der Grundpflege, Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und pflegerischen Prophylaxe. Erfolgt die Pflegeassistenz unter Aufsicht von diplomiertem Krankenpflegepersonal, werden die Kosten von Krankenversicherungsträgern übernommen. Zuschüsse gewähren Bundesländer und/oder Gemeinden bzw. Magistrate. Die tatsächliche Förderung ist je nach Bundesland verschieden, konkrete Auskünfte gibt Ihnen die Sozialabteilung Ihrer Landesregierung. Informationen finden Sie auch auf den jeweiligen Gesundheits- und Sozialseiten der Bundesländer und beim Info-Service des Sozialministeriums. Weitere Informationen zum Angebot sozialer Dienste und Links zu den Behörden finden Sie auf www.oesterreich.gv.at.
Pflegegeld und Services
Für Menschen ab einem bestimmten Pflegebedarf gibt es das Pflegegeld. Dieser zweckgebundene Zuschuss dient zur Abdeckung des aus der Pflegebedürftigkeit entstehenden Mehraufwandes. Nähere Informationen über die Höhe des Pflegegeldes, die Beantragung und die Voraussetzungen finden Sie auf www.oesterreich.gv.at. Für pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und alle Personen, die mit Fragen der Pflege befasst sind, stellt das Sozialministerium folgende Serviceeinrichtung im Internet zur Verfügung.
Internet-Plattform für pflegende Angehörige
Die Plattform bietet pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Wissenswertes rund um die Betreuung zu Hause und gibt Basisinformationen zu pflegerelevanten Themen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Mehr unter www.pflegedaheim.at.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK.
- Website Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband.
- Informationen zu Pflege auf der Website des BMSGPK.
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, i.d.g.F.
- Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 301/2016, i.d.g.F.
- Gesundheitsberuferegister-Gesetz, BGBl. I Nr. 87/2016, i.d.g.F.
- Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung (GuK-WV), BGBl. II Nr. 435/2006, i.d.g.F.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)