Schlaganfall: Pflege und Betreuung
Inhaltsverzeichnis
Medizinische Hauskrankenpflege
Wenn und solange es der Schweregrad der Krankheit zulässt, kann anstelle von Anstaltspflege medizinische Hauskrankenpflege gewährt werden. Die medizinische Hauskrankenpflege macht es möglich, sich in gewohnter häuslicher Umgebung nach einem Schlaganfall wieder zu erholen, ohne auf ärztliche und pflegerische Hilfe zu verzichten.
Die Inanspruchnahme medizinischer Hauskrankenpflege ist nur auf ärztliche Anordnung möglich. Sie darf nur durch diplomiertes Pflegepersonal erfolgen und umfasst ausschließlich medizinische Leistungen wie Injektionen, Sondenernährung (künstliche Ernährung), Wundversorgung etc. Nicht zur medizinischen Hauskrankenpflege zählen Tätigkeiten wie Körperwäsche oder Haushaltsführung (z.B. Betten machen, Essen kochen). Die Kosten für diese Leistungen werden daher auch nicht vom Sozialversicherungsträger übernommen.
Informationen zu Voraussetzung, Anlaufstellen und Kostenerstattung der medizinischen Hauskrankenpflege finden Sie unter:
Geriatrische Tageszentren
Zu Hause wohnen und tagsüber betreut werden: Tageszentren bieten hier professionelle Betreuung und Pflege. Sie sind für Menschen gedacht, die im täglichen Leben und in der Pflege Unterstützung brauchen. Die betreuten Personen leben in ihrer eigenen Wohnung und besuchen tageweise oder täglich das Tageszentrum. Dieses Angebot kann ebenfalls eine Entlastung für betreuende Angehörige sein.
Voraussetzung ist, dass die Patientin/der Patient nicht bettlägerig ist. Bei Patientinnen/Patienten, die nicht in der Lage sind, ein Tagesheim selbst zu erreichen, besteht die Möglichkeit, dass sie abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht werden. Schlaganfallpatientinnen/Schlaganfallpatienten haben in den Tageszentren unter anderem die Möglichkeit, zu essen und sich mit Unterstützung einer Pflegekraft zu waschen. Gymnastik, Ergotherapie, gemeinsame Ausflüge sowie Beratung für Angehörige runden das Angebot ab.
Die Kosten sind nach Einkommen (z.B. Pension) und Pflegestufe gestaffelt. Mehr Informationen zum Thema Pflegegeld finden Sie auf www.oesterreich.gv.at
Mobile soziale Dienste
Mobile soziale Dienste können die Pflege im gewohnten familiären Umfeld erleichtern, den Verbleib des pflegebedürftigen Menschen in seiner häuslichen Umgebung ermöglichen und die pflegenden Angehörigen entlasten.
Das Info-Service des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (www.infoservice.BMSGPK.gv.at) beinhaltet eine österreichweite Sammlung mobiler sozialer Dienste im Zusammenhang mit häuslicher Pflege und unterstützender Haushaltsführung. Das Leistungsangebot dieser sozialen Dienste reicht von „Essen auf Rädern“, „Heimhilfe“, „Besuchsdienst“ bis „Hauskrankenpflege“. Der Stundentarif ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der Miete, des Pflegegeldes und der Menge der benötigten Stunden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die mobilen sozialen Dienste fallen in die Kompetenz der Bundesländer. Zu den sozialen Diensten zählen:
- Ambulante Dienste (z.B. Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Essen auf Rädern etc.)
- Teilstationäre Dienste (z.B. geriatrische Tageszentren)
- Stationäre Dienste (Alten- und Pflegeheime)
Nähere Informationen zu den einzelnen sozialen Diensten erhalten Sie bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Amt der Landesregierung, dem Fonds Soziales Wien sowie auf www.help.gv.at
Serviceseiten der Länder
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema soziale Dienste in den Bundesländern:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz.in Dr.in Julia Ferrari, Fachärztin für Neurologie, Zusatzfach Neurologie (Geriatrie)