Schlaganfall: Reha-Maßnahmen im Überblick
Inhaltsverzeichnis
Physiotherapie
Schlaganfallpatientinnen/Schlaganfallpatienten verlieren häufig ihr bisheriges Körpergefühl. Oft konzentrieren sie sich nur mehr auf ihre „gesunde“ Körperhälfte und führen Aktivitäten ausschließlich mit dieser Seite aus. Hier setzt die Arbeit der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten an. Sie helfen der Patientin/dem Patienten, Gleichgewicht und Koordination zu verbessern und Bewegungsabläufe wieder zu erlernen, die für das Sitzen, Stehen und Gehen erforderlich sind. Dabei achten sie vor allem darauf, übermäßige Verkrampfungen der gelähmten Muskeln (Spastiken) und Fehlbelastungen von Gelenken zu vermeiden sowie die eingeschränkte Körperseite speziell zu fördern.
Die betroffene (gelähmte) Seite wird mit Bewegungsübungen und verschiedenen Maßnahmen der physikalischen Therapie gefördert und aktiviert, die gesunde Seite auf die Übernahme von Funktionen geschult. Falls erforderlich, erfolgt zusätzlich eine Schulung im richtigen Umgang mit mechanischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Gehgestell (Rollator), Stock etc. sowie die Einbeziehung von Angehörigen, die eine weitere Betreuung zu Hause übernehmen wollen.
Hinweis
Für physiotherapeutische Maßnahmen nach Abschluss der Rehabilitation im Krankenhaus bzw. im Rehabilitationszentrum benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit Arbeitsschwerpunkt Neurologie finden Sie unter: www.physioaustria.at
Logopädie
Etwa ein Drittel der Schlaganfallpatientinnen/Schlaganfallpatienten hat Sprachstörungen (Aphasien) bzw. Probleme beim Sprechen, da das Sprachzentrum während der Durchblutungsstörung beschädigt wurde. Mithilfe der Logopädie (Sprachtherapie) können diese Defizite wieder ausgeglichen bzw. reduziert werden.
Auf dem Therapieplan stehen je nach Art der Störung die Bereiche Sprechen, Verstehen, Schreiben und Lesen. Logopädinnen/Logopäden helfen außerdem bei Schluckstörungen und gestörtem Atemrhythmus. Logopädische Therapien sind oft langfristig notwendig. Idealerweise werden Angehörige in die Therapie einbezogen. Wenn die Sprachstörungen länger andauern, übt die Logopädin/der Logopäde mit den Betroffenen zunehmend auch nonverbale Kommunikationsformen wie Gestik und Körpersprache, damit sie sich im Alltag verständlich machen können.
Was Angehörige tun können:
- Unterbrechen Sie Betroffene nicht beim Sprechen.
- Sprechen Sie Sätze nicht für Betroffene zu Ende.
- Konzentrieren Sie sich auf die Inhalte und nicht auf seltsame Laute und misslungene Artikulation.
- Verwenden Sie nonverbale Kommunikationsmittel wie Gestik, Mimik, Zeichnen und Schreiben.
- Halten Sie Blickkontakt.
- Sprechen Sie langsam, ruhig und natürlich. Bilden Sie kurze Sätze. Machen Sie zwischen den Sätzen kleine Pausen.
Für logopädische Maßnahmen nach Abschluss der Rehabilitation im Krankenhaus bzw. im Rehab-Zentrum benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Logopädinnen und Logopäden finden Sie unter: www.logopaedieaustria.at
Ergotherapie
Ergotherapie hilft Schlaganfallpatientinnen/Schlaganfallpatienten dabei, alltägliche Dinge wie Essen, Anziehen, Einkaufen oder Waschen wieder möglichst selbstständig durchführen zu können. Oft sind die Betroffenen körperlich so beeinträchtigt, dass es ihnen schwerfällt, einen Pullover über den Kopf zu ziehen oder den Reißverschluss zu öffnen, bzw. bereitet ihnen der Handlungsablauf Schwierigkeiten. Die Ergotherapeutin/der Ergotherapeut trainiert daher mit den Betroffenen die notwendigen Handlungsschritte. Je nach Einschränkung können auch diverse Hilfsmittel (Greifzange, Badewannenlifter, Rollator etc.) den Betroffenen gute Dienste leisten.
Für ergotherapeutische Maßnahmen nach Abschluss der Rehabilitation im Krankenhaus bzw. im Rehab-Zentrum benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten finden Sie unter: www.ergotherapie.at
Neuropsychologie
Die klinische Neuropsychologie ist ein Spezialgebiet der Psychologie und beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Schädigungen des Gehirns auf die geistigen Funktionen der Patientinnen und Patienten. Ziel der neuropsychologischen Rehabilitation ist es, bei Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall kognitive Defizite wie beispielsweise Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen bzw. Kommunikationsstörungen (beispielsweise die Patientin/der Patient redet konfus) zu minimieren. Kognitive Funktionen umfassen geistige Tätigkeiten und Leistungen wie z.B. Sprache, abstraktes Denkvermögen, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Handlungsplanung und Wahrnehmungsfähigkeit. Alle diese geistigen Leistungen sind wichtig für die selbstständige Alltagsbewältigung.
Die neuropsychologische Diagnostik erfasst mittels spezieller standardisierter Verfahren (z.B. Computertests, Papier-Bleistift-Tests, Fragebögen) sowohl Defizite als auch erhaltene geistige Leistungen. Die Testergebnisse bilden die Basis für den Therapieplan, wobei sich die Auswahl der Trainingsmethoden am Schweregrad der Beeinträchtigung sowie an der Belastbarkeit der Patientin/des Patienten orientiert. Für das kognitive Training bei Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen, aber auch zur Rehabilitation der Einschränkungen aufgrund eines Gesichtsfelddefekts werden häufig computergestützte Verfahren eingesetzt.
Im Erstgespräch mit der Patientin/dem Patienten nimmt die klinische Psychologin/der klinische Psychologe mit Spezialisierung auf Neuropsychologie nicht nur kognitive Tests vor, sondern stellt den Betroffenen auch Fragen zur Lebenssituation und Stimmungslage. Bei einer bestehenden depressiven Verstimmung oder anderen psychischen Problemen bzw. Belastungen kann auch eine Fachärztin/ein Facharzt für Psychiatrie bzw. eine Psychotherapeutin/ein Psychotherapeut hinzugezogen werden.
Hier finden Sie:
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Bei Inanspruchnahme einer Therapie bei Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten, Logopädinnen/Logopäden bzw. Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten mit Kassenvertrag werden die Kosten – abgesehen vom gesetzlichen Selbstbehalt bei einigen Krankenkassen – von der Sozialversicherung übernommen. Wird die Therapie bei einer Wahltherapeutin/einem Wahltherapeuten in Anspruch genommen, wird ein Teilbetrag der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
In jedem Fall ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für die Rückverrechnung mit der Sozialversicherung ist in einigen Fällen eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung notwendig. Die Therapiedauer wird individuell auf die Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten abgestimmt.
Neuropsychologie
Die Kosten für Rehabilitationsaufenthalte werden von der Sozialversicherung übernommen und inkludieren in diesem Fall auch neuropsychologische Maßnahmen innerhalb der stationären Rehabilitation.
Hinweis
Neuropsychologische Therapien im niedergelassenen Bereich werden nicht durch die Sozialversicherung abgedeckt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz.in Dr.in Julia Ferrari, Fachärztin für Neurologie, Zusatzfach Neurologie (Geriatrie)