Rettungssanitäter:in
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Rettungssanitäter:in
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Rettungssanitäter:innen sind eigenverantwortlich für die Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und hilfsbedürftiger Personen vor und während eines Transportes zuständig einschließlich u.a. der fachgerechten Aufrechterhaltung und Beendigung liegender Infusionen sowie der Blutentnahme aus der Kapillare zur Notfalldiagnostik nach ärztlicher Anordnung; Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen inkl. der Verabreichung von Sauerstoff sowie der qualifizierten Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen, z.B.Defibrillation mit halbautomatischen Geräten.
Wo arbeiten Rettungssanitäter:innen?
Sie arbeiten bei Rettungsorganisationen, als Soldat:in beim Bundesheer oder als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, als Zollorgan, als Strafvollzugsbedienstete oder Strafvollzugsbediensteter, als Angehörige oder Angehöriger eines sonstigen Wachkörpers oder als Zivildienstleistender. Rettungssanitäter:innen können ehrenamtlich oder mit der Zusatzausbildung des „Berufsmoduls“ als berufliche Helfer tätig sein.
Fundierte Ausbildung
Die Sanitäter:in-Grundausbildung umfasst insgesamt mindestens 260 Stunden (Modul 1). Bestimmte Berufsgruppen können eine verkürzte Stundenzahl absolvieren. Die Ausbildung im Sanitätswesen ist in Modulen aufgebaut und schließt jeweils mit einer kommissionellen Prüfung ab. Das „Modul 1“ für Rettungssanitäter:in ist die Grundlage für weitere Ausbildungen, wie z.B.Notfallsanitäter:in.
Mediziner:innen benötigen für diese Ausbildung eine verkürzte Dauer von 225 Stunden, Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten 232 Stunden, Angehörige im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege 226 Stunden.
Die Berufs- und Tätigkeitsberechtigung ist mit zwei Jahren befristet – zur Verlängerung müssen bestimmte Fortbildungen absolviert werden und eine Rezertifizierung erfolgen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle Notfalltransporte sind durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger gedeckt, wenn Lebensgefahr besteht. Diese wird durch die Notärztin und den Notarzt anhand eines Scores ermittelt (NACA-Score). Bei Rettungstransporten ohne Notärztin oder Notarzt muss für eine Kostenerstattung durch die Sozialversicherungsträger Gehunfähigkeit bestehen oder eine akute Spitalsbehandlung auf den Transport erfolgen.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK.
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Die Johanniter
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Grünes Kreuz
- Die Malteser
- Sanitätsdienst des Bundesheeres
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schreiber